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Haftungsgrenze bei Kartenmissbrauch sinkt auf 50 Euro

Kunden haften ab Januar 2018 bei Verlust der Kreditkarte nur noch mit 50 Euro. Foto: Andrea Warnecke
Kunden haften ab Januar 2018 bei Verlust der Kreditkarte nur noch mit 50 Euro. Foto: Andrea Warnecke

Wird die Bank- oder Kreditkarte gestohlen ist der Schreck groß. Wird die Karte nicht rechtzeitig gesperrt, sind schließlich hohe Abbuchungen möglich. Doch ab nächstem Jahr haften Kunden in dem Fall nur noch mit 50 Euro.

Berlin (dpa/tmn) - Bei einem Missbrauch der Bank- oder Kreditkarte haften Kunden ab Januar 2018 nur noch mit einem Betrag von 50 Euro. Dies gilt, wenn sie die Karte oder ihr Online-Konto nicht gesperrt haben.

Derzeit liegt die Haftungsgrenze für entstandene Schäden noch bei 150 Euro, erklärt der Bundesverband deutscher Banken in Berlin. Eine Ausnahme gibt es jedoch bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Hier haften Kunden auch künftig weiterhin unbeschränkt.

Hotels oder Autovermietungen reservieren bei Buchung oft einen bestimmten Betrag auf dem Kartenkonto des Kunden. Ab kommendem Jahr muss der Karteninhaber dem vorher zustimmen. Erst dann darf die Bank diesen Betrag auf dem Konto vorübergehend sperren. Die Änderungen sind Teil europaweit einheitlicher Regeln für den Zahlungsverkehr, die ab dem 13. Januar 2018 auch in Deutschland gelten.