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Haftpflicht: Zehn Punkte, auf die Verbraucher achten sollten

Die private Haftpflichtversicherung gilt als unverzichtbar. Doch es gibt immer noch viele Menschen, die diese Police nicht haben. Warum der Rundumschutz für die Familie so wichtig ist.

Es war eine Unachtsamkeit – mit unangenehmen Folgen. Eine Fußgängerin zog sich Blessuren bei einem Sturz zu, weil sie einem achtjährigen Mädchen, das beim Fahrradfahren nicht nach vorn geschaut hatte, ausweichen wollte. Die Frau zog daraufhin vor Gericht – und bekam recht. Vor genau einem Jahr entschied das Oberlandesgericht Celle, dass das Kind zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld an die Fußgängerin (Az. 14 U 69/19) verpflichtet ist – obwohl Kinder unter zehn Jahren im Straßenverkehr eigentlich als deliktunfähig gelten.

Gezahlt hat am Ende die private Haftpflichtversicherung der Eltern. Der Fall zeigt, wie wichtig eine solche Versicherung ist. Denn generell ist jede Person, die einer anderen einen Schaden zufügt, dieser zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet. Wenn beim Fußballspiel im Garten die Fensterscheibe des Nachbarn zu Bruch geht, mag das finanziell noch zu verkraften sein. Doch wenn Menschen verletzt werden, wird es schnell teuer.

Die Police biete „einen unverzichtbaren Versicherungsschutz, den ausnahmslos alle haben sollten“, heißt es beim Bund der Versicherten (BdV). Doch was sind die wichtigsten Aspekte, die Verbraucher berücksichtigen müssen?

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Im Folgenden zehn Punkte, auf die Kunden achten sollten:

1) Ist die private Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung?

Eine Pflichtversicherung ist die Privathaftpflicht trotz ihres Namens nicht. Der Begriff kommt daher, weil es eine gesetzliche Pflicht zur Haftung gibt. Im Extremfall kann die private Haftpflichtversicherung verhindern, dass der Versicherte durch einen hohen Schaden vor dem finanziellen Ruin steht. Die Versicherung prüft aber auch, ob Schadensersatzansprüche, die an den Versicherten gestellt werden, überhaupt gerechtfertigt sind, und wehrt diese gegebenenfalls ab. Eine solche Versicherung ist daher unbedingt zu empfehlen.

Einer aktuellen YouGov-Umfrage im Auftrag des Vergleichsportals Check24 zufolge verfügen dennoch nur 78 Prozent der Befragten über eine private Haftpflichtversicherung. 17 Prozent der Teilnehmer haben keinen solchen Vertrag, der Rest wusste es nicht oder wollte keine Angaben machen.

2) Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Der BdV empfiehlt eine Deckungssumme von mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Zahlreiche Tarife bieten aber Deckungssummen von 50 Millionen Euro oder mehr. Auch Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen, zum Beispiel Wohnräumen, sollten demnach mit mindestens einer Million Euro versichert sein. Mietsachschäden an beweglichen, gemieteten, geliehenen und gepachteten Sachen sollten ebenfalls mitversichert sein.

3) Mit welchen Beträgen kann ein Geschädigter rechnen?

Bei Sachschäden deckt die private Haftpflichtversicherung in der Regel den Zeitwert ab. Die geschädigte Person bekommt den Betrag, mit dem sie sich eine gleichwertige, gebrauchte Sache kaufen kann. Sie soll nicht bessergestellt werden als ohne den Schaden. Manche Policen werben zwar mit einer Neuwertentschädigung. Diese ist allerdings oft auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Verletzten Personen steht hingegen ein Schmerzensgeld zu.

4) Welche Klauseln sollten im Vertrag enthalten sein?

Verbraucher sollten darauf achten, dass die Police eine Forderungsausfalldeckung enthält, rät Lorenz Becker, der den Bereich Privathaftpflichtversicherung bei Check24 leitet: „Dann kommt die Versicherung auch für Schäden auf, die den Versicherungsnehmern von Dritten zugefügt werden, falls diese nicht selbst für den Schaden aufkommen können.“
Gute Policen leisten auch, wenn geliehene, gemietete oder geleaste Dinge beschädigt werden oder verloren gehen. Für viele Eltern ist dies aktuell im Homeschooling von Bedeutung: Der BdV empfiehlt, in den Versicherungsbedingungen zu schauen oder beim Versicherer anzufragen, wie es um die Mitversicherung der Leihgeräte der Schule, wie etwa Tablets und Laptops, aussieht.
Sinnvoll kann auch der Ersatz der Kosten bei einem Schlüsselverlust sein. Besonders relevant ist das beispielsweise für Mieter in einem Mehrfamilienhaus. „Im Schadensfall trägt die Versicherung die Kosten für das Auswechseln der gesamten Schließanlage sowie bei Bedarf die vorübergehende Bewachung des Gebäudes“, sagt Becker von Check24.
Neuere Policen versichern auch Schäden, die bei privaten Flügen mit Drohnen oder Modellflugzeugen entstehen. Meist sind die Flugobjekte bis zu einem bestimmten Gewicht versichert. Bei gewerblicher Nutzung ist allerdings eine separate Versicherung notwendig.
Gefälligkeitsschäden, die bei der Hilfe unter Freunden oder Nachbarn entstehen, werden von den Versicherern mittlerweile in der Regel übernommen.

5) Welche Besonderheiten gibt es für Familien?

Für Familien gibt es spezielle Tarife, sodass nicht jede Person einen eigenen Vertrag abschließen muss. Versichert sind dann Eltern und Kinder, die im gleichen Haushalt leben. Volljährige Kinder bleiben mitversichert, bis sie ihre Ausbildung oder ihr Studium abgeschlossen haben. Sie müssen dann auch nicht unbedingt mehr zu Hause wohnen. Sobald Kinder berufstätig werden oder heiraten, müssen sie sich selbst versichern.
Einen besonderen Fall stellen Kinder unter sieben Jahren dar. Sie sind noch nicht deliktfähig und können daher im Schadensfall nicht haftbar gemacht werden. Im Straßenverkehr erhöht sich die Altersgrenze, wie im obigen Beispiel beschrieben, auf zehn Jahre. Eltern müssen nur dann für den Schaden aufkommen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Viele Versicherungen leisten in solchen Fällen dennoch, meist allerdings bis zu einem Höchstbetrag.
Schäden innerhalb der versicherten Familienmitglieder übernimmt die Police indes in der Regel nicht. Manche Versicherer werben zwar damit, bei Personenschäden untereinander einzuspringen. Verbraucher sollten hier aber genau hinschauen, unter welchen Voraussetzungen dies gegeben ist.

6) Was kosten gute Policen?

Eine gute Privathaftpflichtversicherung für die gesamte Familie gibt es dem BdV zufolge für eine Jahresprämie von 45 bis 65 Euro. Die Verbraucherschützer beziehen sich dabei auf Tarife mit einem Selbstbehalt pro Schadensfall von 125 bis 500 Euro. Singles zahlen demnach für vergleichbaren Versicherungsschutz 30 bis 50 Euro pro Jahr. Verbraucher haben die Qual der Wahl: Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) waren im Jahr 2019 insgesamt 131 Mitgliedsunternehmen in der Sparte aktiv. In den Analysen des Verbrauchermagazins „Finanztest“ schneiden regelmäßig zahlreiche Tarife mit „sehr gut“ ab.

7) Was bringt eine Bestleistungsgarantie?

Manche Anbieter werben mit einer Bestleistungsgarantie. Das bedeutet, dass der Versicherer in jedem Fall so viel zahlt wie der leistungsstärkste Konkurrent. Für Versicherte dürfte es allerdings schwer sein, die Versicherungsbedingungen der anderen Anbieter zu überblicken. „Was die Bestleistungsgarantie wert ist, halten wir für unkalkulierbar“, urteilt daher „Finanztest“. Es sei dringend zu empfehlen, eine Versicherung abzuschließen, die auch ohne Bestleistungsgarantie leistungsstark ist.

8) Was sollten Verbraucher im Schadensfall beachten?

Wichtig ist, dass Versicherte einen Schaden ihrem Versicherer zügig melden. In der Regel gilt hierfür eine Frist von einer Woche nach dem Schadensereignis. Gut ist, den Schaden durch Foto- oder Videoaufnahmen zu dokumentieren. Es empfiehlt sich auch, sich mit dem Versicherer abzustimmen, bevor Zahlungen an den Geschädigten vorgenommen werden. Bei kleinen Schäden sollten Verbraucher zudem überlegen, ob sie ihn selbst begleichen können. Denn nach einem Schadensfall haben sowohl der Versicherer als auch der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.

9) Für welche Bereiche benötigen Verbraucher einen separaten Schutz?

Verpflichtend abzuschließen ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung, wenn ein Auto oder ein anderes motorisiertes Fahrzeug zugelassen werden soll. Nur für Pedelecs, bei denen mit Motorunterstützung maximal Geschwindigkeiten von 25 km/h möglich sind, reicht der Schutz über die Privathaftpflicht aus.
Auch bei bestimmten Hobbys oder Sportarten kann ein zusätzlicher Schutz sinnvoll sein. Dazu zählt die Wassersport-Versicherung für Bootsbesitzer und Skipper.

Wer Pferde oder Hunde hat, sollte über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung nachdenken. In manchen Bundesländern ist die Hundehalterhaftpflicht sogar vorgeschrieben.
Beim Hausbau ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung empfehlenswert. Kleinere Umbauten sind aber meist von der Privathaftpflicht abgedeckt. Für unbebaute Grundstücke und vermietete Gebäude sollte eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Die Privathaftpflicht übernimmt, wie der Name schon sagt, nur Schäden aus dem privaten Bereich. Manchmal sind aber Schäden mitversichert, die während eines Nebenjobs, etwa als Tagesmutter, entstehen.
Grundsätzlich zahlt die Privathaftpflicht nicht bei vorsätzlich verursachten Schäden und Schäden, die durch eine Straftat entstanden sind. Zudem übernimmt sie auch keine Geldstrafen aus der Verletzung vertraglicher Pflichten.

10) Wann lohnt es sich, den Tarif zu wechseln?

Viele Policen sind zuletzt besser geworden. Von Zeit zu Zeit lohnt es sich daher, den Versicherungsschutz zu überprüfen. Becker von Check24 sagt: „Neue Tarife bieten umfassenderen Schutz, mehr Zusatzleistungen und sind meist günstiger als ältere Verträge.“ Anders als noch vor wenigen Jahren übernehmen viele Versicherungen mittlerweile auch Schäden durch die Internetnutzung, also wenn der Versicherte beispielsweise versehentlich einen Computervirus weiterleitet. Angepasst werden sollte der Schutz auch immer dann, wenn sich die Lebensumstände ändern, etwa bei einer Heirat. Die Verträge können mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Ansonsten verlängern sie sich automatisch um ein Jahr.