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„Sie haben den Kindern die Notlage als Abenteuer verkauft“: Ein Fall aus Sachsen zeigt, wie Stromschulden das Leben armer Familien zerstören können

Ein Vater streicht seinem Sohn über den Kopf. (Symbolbild)
Ein Vater streicht seinem Sohn über den Kopf. (Symbolbild)

"Ich kann gar nichts mehr" oder "Ich weiß nicht weiter" sind Sätze, die im letzten Telefonat mit einem Vater von vier Kindern fallen, erinnert sich Diakonie-Schuldnerberaterin Antje Radusch, 47 Jahre, aus Sachsen. Zu diesem Zeitpunkt muss ihr Klient mit seiner Familie bereits seit drei Monaten ohne Strom auskommen, obwohl die jüngsten Kinder gerade mal im Kindergartenalter sind.

"Die Familie saß in einer kalten Wohnung, ohne Dusche, ohne Licht und ohne warmes Essen", erinnert sich Radusch. Das Handy habe er für das Telefonat bei einem Nachbar aufgeladen. Nachdem er die Stromschulden nicht mehr abbezahlen konnte, hatte der Stromanbieter der Familie den Strom abgeklemmt – mitten im Pandemie-Winter, November 2020.

Ein Jahr nach dem Telefonat mit dem Familienvater ist der Kontakt abgebrochen. Schuldnerberaterin Radusch hat bis heute nichts mehr von der Familie gehört, noch ließ sich diese über Briefe oder per Telefon erreichen.

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Es ist ein Fall, der zeigt, wie schnell Stromschulden das Leben armer Menschen zerstören können – und wie schwierig es ist, aus solchen Schulden wieder herauszukommen. Zuletzt wurde in Deutschland mehr als 230.000 Menschen der Strom gesperrt, zeigen Zahlen der Bundesnetzagentur aus 2021. "Oft kommen die Menschen kurz bevor ihnen die Energie abgestellt wird, wir sind dann in einigen Fällen machtlos", sagt Radusch, die den Job seit mehr als 13 Jahren macht. Ohne staatliche Unterstützung bei steigenden Energiepreise lasse der Staat zu, dass ein Teil der Menschen verarme.

So wie das Ehepaar mit seinen vier Kindern, das Radusch während der Pandemie betreute.

Mit rund 3500 Euro Energieschulden kommt Familie B. zu Schuldnerberatung

Vater B. ist verheiratet, die jüngsten seiner vier Kinder besuchen im ersten Pandemie-Jahr noch den Kindergarten, die übrigen die Schule. Mit seiner Frau und den Kindern lebt er einem winzigen, schlecht gedämmten Haus in einem sächsischen Landkreis. Als er sich im Jahr 2020 zum ersten Mal in der Schuldnerberatung der Diakonie meldet, arbeitet er noch, seine Frau kümmert sich um die Kinder. Nach eigenen Auskünften habe er damals zwischen 1300 und 1500 Euro netto mit einfachen Arbeiten verdient, erzählt Radusch im Rückblick. Demgegenüber standen rund 3500 Euro Energieschulden.

Die Heiz- und Stromschulden von Familie B. haben eine längere Vorgeschichte: Schon 2019 verschuldete sich die Familie um rund 2000 Euro, wie Schuldnerberaterin Radusch in den Forderungen des Stromanbieters einsehen konnte. Die laufenden Abschlagszahlungen hatten den Energieverbrauch nicht decken können. Beraterin Radusch macht dafür auch den Nachtspeicherofen der Familie verantwortlich. Im Schnitt verbrauchen Haushalte mit Nachtspeicher fast dreimal so viel Strom im Jahr wie Haushalte ohne Nachtspeicherheizung. Geld, um auf eine andere Heizform zu wechseln, hat die Familie nicht.

Beim Stand von 2000 Euro Stromschulden konnte der Familienvater Ende 2019 eine monatliche Ratenzahlung für die ausstehenden Stromrechnungen aushandeln. Dem Stromanbieter musste er von nun an 350 Euro monatlich zurückzahlen. Doch als im darauffolgenden Jahr, 2020, neue Abschlagsrechnungen eintrudeln, fehlt der Familie das Geld, um sie zu zahlen. Die Folge: 2500 Euro Strom-Nachzahlungen für das Jahr 2020.

Mit dem neuen Stand von nun 3500 Euro Energieschulden dauert es nicht lange, bis der Stromanbieter der Familie droht, den Strom abzustellen. Acht bis zwölf Wochen lassen sie Vater B. Zeit zu zahlen. "In den zwei bis drei Monaten hätte der Vater niemals so viel Geld aufbringen können, um die Schulden abzubezahlen", sagt Radusch. Ein Darlehen vom Jobcenter habe sie zwar mit ihm kurz vor der Stromsperrung noch beantragt, dies sei aber in der Kurzfristigkeit nicht schnell genug und umfassend vom Jobcenter bearbeitet worden. Auch mit dem Energieversorger kann die Beraterin keinen Kompromiss mit Zahlplan aushandeln.

Vor Gericht kann die Familie ihre Stromsperre nicht abwenden

Die letzte Hoffnung von Radusch und ihrem Klienten bleibt schließlich Paragraf 265a im Zivilrecht: Mit dem Antrag auf Vollstreckungsschutz kann ein Gericht Stromsperren ganz oder teilweise aufheben, wenn es sich um besondere Fälle sozialer Härte handelt. "Da in diesem Fall minderjährige Kinder im November 2020 mitten im Pandemie-Winter von der Stromsperre betroffen gewesen wären, hätte der Fall einen besonderen Umstand sozialer Härte erfüllt", sagt Radusch. Das Gericht lehnte die Klage trotzdem ab. Begründung: Die Schulden seien zu zahlen. Die Stromsperre sei damit rechtens.

An den Anruf nach dem Gerichtstermin erinnert sich Radusch genau. Vater B. erzählte ihr, wie er und seine Familie mit der Stromsperre leben müssten: Ihren Kindern hätten sie zum Schlafen ein Zelt ins Wohnzimmer gebaut, erzählt die Schuldnerberaterin. Es sei der letzte Ort im Haus gewesen, an dem sich die Familie noch an einem Ofen wärmen konnte. "Sie haben ihren Kindern die Notlage als Abenteuer verkauft", erzählt Radusch. Zum Duschen und warm essen sei die Familie außerdem zur Oma gegangen. "Zumindest im Kindergarten hatten die Kinder es dauerhaft warm."

In der Notlage ohne Heizung und Strom versucht Schuldnerberaterin Radusch der Familie psychologisch beizustehen: "Die größte Angst der Familie war, dass ihre Stromsperre publik wird, weil ihnen das Jugendamt sonst womöglich die Kinder weggenommen hätte", erzählt die Beraterin. Es sei die blanke Hilflosigkeit gewesen. Radusch versucht, mehr Arbeitszeit in den Fall zu legen, zuletzt gibt es für sie jedoch keine Möglichkeit mehr zu helfen, wie sie selbst sagt.

Vater B. habe schließlich einen Bandscheibenvorall erlitten. Auch seinen Job habe er verloren, berichtet er Radusch bei ihrem letzten Telefonat im Januar 2021. Auf Briefe und Anrufe reagiert die Familie danach nicht mehr. "Ich konnte ihn nicht ermutigen, noch weiter für sich zu kämpfen", sagt Radusch.