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Haben Bewohner bei WG-Besetzung Recht auf Mitsprache?

Karlsruhe (dpa/tmn) - Sechs Zimmer, fünf Personen: Besonders bei Studierenden sind Wohngemeinschaften (WGs) aufgrund der Kostenvorteile beliebt. Dabei wichtig für ein harmonisches Zusammenleben: Die Chemie unter den Bewohnerinnen und Bewohnern muss stimmen. Doch haben sie deswegen das Recht, beim Mieterwechsel mitzubestimmen?

Das hängt vom Einzelfall ab, hat der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 304/21) jüngst entschieden. Ist im Mietvertrag keine Regelung zum Mitspracherecht der Mieter bei der Nachbesetzung der Zimmer getroffen, sei es Auslegungssache, ob den Mietern ein solches eingeräumt werden sollte. Dafür brauche es konkrete Anhaltspunkte.

Ein Anspruch auf Mitsprache könne sich zum Beispiel dann ergeben, wenn Mieter und Vermieter schon bei Vertragsschluss davon ausgehen mussten, dass sich die WG-Zusammensetzung «häufig und in kurzen Zeitabständen» ändern kann. Etwa, weil die Mieter aufgrund ihrer persönlichen Lebensumstände absehbar nur für einen kurzen Zeitraum an dem jeweiligen Ort leben werden. Insbesondere bei Studierenden, die eine WG-Gemeinschaft bilden, könne dieser Umstand vorliegen.