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Härtefallfonds für Ostrentner: Nur wenige bekamen bisher Geld

BERLIN (dpa-AFX) -Von Zehntausenden Ostdeutschen mit offenen Rentenansprüchen aus DDR-Zeiten haben bisher nur sehr wenige Geld aus dem für sie gedachten Härtefallfonds bekommen. Bis 15. September waren gerade einmal 135 Anträge bewilligt, wie die Bundesregierung auf eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Sören Pellmann mitteilte. 494 Anträge seien abgelehnt worden, weil rechtliche Bedingungen nicht erfüllt gewesen seien. Insgesamt seien 14 103 Anträge zur Ost-West-Rentenüberleitung eingegangen.

Die Ampel-Koalition hatte den Härtefallfonds Anfang des Jahres aufgelegt und 500 Millionen Euro eingeplant. Die Antragsfrist soll am 30. September enden. Möglich sind Einmalzahlungen von mindestens 2500 Euro unter anderem für bedürftige Ostdeutsche mit bestimmten Rentenansprüchen aus DDR-Zeiten, die 1991 nicht ins bundesdeutsche System übernommen wurden.

Das waren zum Beispiel Zusatzrenten für ehemalige Beschäftigte von Reichsbahn oder Post sowie Ansprüche von zu DDR-Zeiten geschiedenen Frauen. Die Ampel ging von 50 000 bis 70 000 Ostdeutschen mit möglichen Ansprüchen aus. Die Linke sprach damals sogar von bis zu 500 000 betroffenen Ostdeutschen.

Pellmann zog ein bitteres Fazit: "Der Härtefallfonds der Bundesregierung ist für ostdeutsche Rentnerinnen und Rentner auf ganzer Linie gescheitert." Er forderte eine längere Antragsfrist und eine Lockerung der Kriterien. "Dass nur Menschen einen Antrag stellen können, die zum Beispiel älter sind als 71 Jahre und eine Minirente beziehen, ist eine schallende Ohrfeige für Hunderttausende Betroffene."

Die Bundesregierung solle aus einem "Gerechtigkeitsfonds" alle nicht anerkannten Rentenansprüche aus DDR-Zeiten entschädigen. "Sonst wird aus dem Härtefallfonds ein Frustfonds, der die Unzufriedenheit im Osten weiter befördert", meinte der Leipziger Abgeordnete, der Ostbeauftragte der Linksfraktion.

In seiner jetzigen Form richtet sich der Härtefallfonds auch an an Spätaussiedler und sogenannte jüdische Kontingentflüchtlinge, die Deutschland aus der früheren Sowjetunion aufnahm. Voraussetzung für die Einmalzahlung ist Bedürftigkeit, also Renten in der Nähe der Grundsicherung.