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Wie Hörgeschädigte ihre Bankkarten sperren können

Frankfurt (dpa/tmn) - Verlorene Zahlungskarten sollten so schnell wie möglich gesperrt werden, um finanzielle Schäden zu verhindern. In aller Regel ruft man dafür den Sperr-Notruf 116 116 an.

Telefonate wie diese sind für Sprach- und Hörgeschädigte ohne Hilfe jedoch kaum möglich. Es gibt aber Möglichkeiten, die Karte ohne Anruf sperren zu lassen. Darauf macht das Internetportal kartensicherheit.de aufmerksam.

Online geht's auch

Mithilfe der App «116 116» etwa kann die Geldkarte direkt über das Smartphone gesperrt werden. Die Daten der Zahlungskarte können dort auch schon im Vorhinein gespeichert werden. Achtung: Nicht jedes Institut ermöglicht die Sperrung durch diese App. Bei vielen Banken lassen sich Karten auch über das Online-Banking sperren.

Übrigens: Girocards und Kreditkarten können auch per Faxformular gesperrt werden. Das Formular wird - wie bei dem Sperr-Anruf - an die 116 116 geschickt. Kostenfreie Vorlagen gibt es in der Kategorie Kartensperrung auf kartensicherheit.de.