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Höherer Grundfreibetrag, höhere Einkommensgrenzen, mehr Kindergeld: So will Finanzminister Lindner Bürger entlasten

Bundesfinanzminister Christian Lindner stellt in der Bundespressekonferenz den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2023 vor. - Copyright: picture alliance / photothek | Leon Kuegeler
Bundesfinanzminister Christian Lindner stellt in der Bundespressekonferenz den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2023 vor. - Copyright: picture alliance / photothek | Leon Kuegeler

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will die Steuerzahler angesichts der gestiegenen Preise im kommenden Jahr um 10,1 Milliarden Euro entlasten. Das berichtete "Der Spiegel" berichtete am Montag über entsprechende Pläne und nannte auch erste Zahlen zu möglichen Steuersenkungen und einer Erhöhung des Kindergelds.

Lindners Konzept, das für das Jahr 2024 einen weiteren Entlastungsschritt im Umfang von rund vier Milliarden Euro vorsieht, will der 43-Jährige wohl noch in dieser Woche vorstellen.

Der steuerliche Grundfreibetrag soll um fast 300 Euro angehoben werden

Zunächst soll der steuerliche Grundfreibetrag von derzeit 10.347 Euro auf 10.633 Euro im kommenden und 10.933 Euro im Jahr 2024 steigen. Der Spitzensteuersatz, der aktuell bei einem zu versteuernden Einkommen von 58.597 Euro gilt, soll im kommenden Jahr erst bei einer Größenordnung von 61.972 Euro beginnen, noch ein Jahr später erst bei 63.521 Euro. Die neuen Einkommensteuertarife sollen ab dem kommenden Jahr auch die Inflation berücksichtigen. Lindners Steuerfachleute gehen 2022 von einer Inflationsrate von knapp sechs Prozent aus, für das nächste Jahr unterstellen sie Steigerungen von 2,5 Prozent.

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Das Kindergeld für die beiden ersten Kinder steigt 2023 dem "Spiegel"-Bericht zufolge um acht Euro auf 227 Euro. Für das dritte Kind bekommen Eltern zwei Euro mehr, dann ebenfalls 227 Euro. Für das vierte Kind bleibt es bei 250 Euro. Im Jahr darauf soll das Kindergeld für die ersten drei Kinder noch einmal um sechs Euro steigen.

Bund und Länder sollen den finanziellen Aufwand für die Rückgabe der Belastungen zu je 42,5 Prozent tragen. Die restlichen 15 Prozent sollen von den Kommunen übernommen werden.

mit dpa/jel