Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.492,49
    +15,40 (+0,08%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.083,42
    +1,68 (+0,03%)
     
  • Dow Jones 30

    39.807,37
    +47,29 (+0,12%)
     
  • Gold

    2.254,80
    +16,40 (+0,73%)
     
  • EUR/USD

    1,0779
    -0,0014 (-0,13%)
     
  • Bitcoin EUR

    65.267,69
    +669,16 (+1,04%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Öl (Brent)

    83,11
    -0,06 (-0,07%)
     
  • MDAX

    27.043,04
    -48,91 (-0,18%)
     
  • TecDAX

    3.454,38
    -2,98 (-0,09%)
     
  • SDAX

    14.294,62
    -115,51 (-0,80%)
     
  • Nikkei 225

    40.326,83
    +158,76 (+0,40%)
     
  • FTSE 100

    7.952,62
    +20,64 (+0,26%)
     
  • CAC 40

    8.205,81
    +1,00 (+0,01%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.379,46
    -20,06 (-0,12%)
     

Höhere Renten, neue Steuervorteile – diese Veränderungen kommen im neuen Jahr

Ob Immobilienbesitzer, Autofahrer, Beschäftigter, Familienmitglied, Rentner oder Auszubildender – von den neuen gesetzlichen Regelungen in 2020 ist fast jeder betroffen.

Bei einigen Veränderungen in 2020 können sich die Bürger zurücklehnen und ihren neuen Privilegien genießen. Foto: dpa
Bei einigen Veränderungen in 2020 können sich die Bürger zurücklehnen und ihren neuen Privilegien genießen. Foto: dpa

Neues Jahr, neue Bestimmungen: Das Klimapaket der Bundesregierung führt 2020 zu deutlichen Veränderungen im Alltag. Außerdem gibt es einige Verbesserungen im steuerlichen Bereich und bei Sozialleistungen, allerdings werden Kapitalanleger eher stiefmütterlich behandelt. Das ändert sich im Detail:

Vom Umweltschutz profitieren

Auf verschiedene Weise will der Gesetzgeber Bürger dazu ermuntern, den CO2-Ausstoß zu reduzieren. So sollen energetische Sanierungsmaßnahmen an selbst genutztem Eigentum ab dem 1. Januar 2020 für zehn Jahre gefördert werden. Ein Fünftel der entsprechenden Aufwendungen kann jährlich von der Steuerschuld abgezogen werden. Immobilienbesitzer, die in den kommenden Jahren von Öl- und Gasheizungen auf klimafreundliche Anlagen umsteigen, sollen eine 40-prozentige Förderung erhalten.

WERBUNG

Günstigere Bahntickets

Im Januar wird die Mehrwertsteuer für Bahntickets von 19 auf sieben Prozent gesenkt. Die Bahn will die Ermäßigung größtenteils an die Kunden weitergeben. Noch nicht endgültig klar ist, ob sich auch die Bahncards verbilligen. Während sich das für die Bahncards 100 andeutet, ist die steuerrechtliche Lage bei den Bahncards 50 und 25 noch nicht geklärt.

Auch Pendler werden entlastet, aber erst ab 2021: Die Entfernungspauschale wird ab dem 21. Kilometer zunächst um fünf Cent auf 35 Cent angehoben. Ab 2024 bis zumindest 2026 werden es dann 38 Cent ab dem 21. Kilometer sein. Wer als Geringverdiener keine Steuern zahlt, bekommt statt der Pendlerpauschale eine Mobilitätsprämie.*

Fliegen wird teurer

Ab dem 1.4.2020 werden voraussichtlich höhere Steuern auf Flugtickets fällig. Für innereuropäische Ziele steigt die Steuer um 5,53 Euro auf gut 13 Euro, für mittlere Distanzen bis 6000 Kilometer ist eine Erhöhung um knapp 9,6 Euro auf 33 Euro vorgesehen und für Fernflüge steigt der Steuerzuschlag um 17,25 Euro auf 59,43 Euro.

Gesetzliche Rentenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung wird zum 1.1.2020 auf 6900 Euro in den alten und auf 6450 Euro in den neuen Bundesländern steigen. Bis zu diesem Höchstbetrag wird das Arbeitsentgelt oder die Rente maximal zur Berechnung der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung herangezogen.

Gesetzliche Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze 2020 auf jährlich 56.250 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze erhöht sich auf jährlich 62.550 Euro: Nur wer mehr verdient, kann in eine private Krankenversicherung wechseln.

Weniger Abgaben für Betriebsrentner

Ab 2020 müssen die meisten Betriebsrentner weniger Krankenkassenbeiträge zahlen. Denn die werden erst ab einem Freibetrag von gut 159 Euro fällig. Der Freibetrag soll jährlich steigen. Für viele wird sich das deutlich bemerkbar machen, da 60 Prozent der Betriebsrentner weniger als 318 Euro bekommen.

Arbeitslosenversicherung

Der Beitrag soll zum 1.1.2020 von 2,5 Prozent auf 2,4 Prozent sinken. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich diesen Beitrag. Die Beitragssenkung ist bis Ende 2022 befristet.

Gute Nachrichten für Auszubildende

Die Bundesregierung will die Attraktivität der dualen Berufsausbildung weiter erhöhen. Für neue Ausbildungsverträge ab 2020, die außerhalb der Tarifbindung liegen, soll die Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr bei monatlich 515 Euro liegen. In Stufen soll die Vergütung bis zum Jahr 2023 auf 620 Euro steigen.

Mindestlohn wird erhöht

Menschen mit geringem Einkommen können 2020 etwas mehr verdienen. Der Mindestlohn soll zum 1.1.2020 von 9,19 Euro auf 9,35 Euro steigen.

Höhere Renten

Die 21 Millionen Rentner in Deutschland dürfen sich über höhere Bezüge zur Jahresmitte freuen. Im Westen steigen die Renten am 1.7. 2020 um 3,15 Prozent, im Osten um 3,92 Prozent.

Höhere Regelsätze ab 2020

Für Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhöhen sich die Sätze um 1,88 Prozent. So steigt der Satz für alleinstehende Erwachsene um acht Euro auf 432 Euro im Monat.

Für ältere Kinder und Jugendliche erhöhen sich die Bezüge um jeweils sechs Euro: auf 308 Euro für das Alter vom sechsten bis zum 14. Geburtstag, auf 328 Euro für das Alter vom 14. bis zum 18. Geburtstag. Für Kinder bis zum sechsten Geburtstag steigt der Satz um fünf Euro auf 250 Euro. Unabhängig davon werden Kosten für Wohnung und Heizung in angemessener Höhe übernommen.

Wohngeldreform

Mit der Wohngeldreform sollen Haushalte mit niedrigem Einkommen ab 2020 gezielt entlastet werden. Von der Reform werden rund 660.000 Haushalte in Deutschland profitieren, darunter 25.000 Haushalte, die bisher auf Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe angewiesen sind. Haushalte in Städten mit besonders hohen Mieten werden gezielter entlastet. Die letzte Wohngelderhöhung gab es im Jahr 2016. Ab 2022 soll das Wohngeld alle zwei Jahre an die Miet- und Einkommensentwicklung angepasst werden.

Entlastung bei Unterhalt für pflegebedürftige Eltern oder Kinder

Volljährige Kinder müssen wohl nur noch in seltenen Fällen Unterhalt für Eltern zahlen, die im Pflegeheim leben und Sozialhilfe beziehen. Ab Januar 2020 werden unterhaltspflichtige Kinder nur noch dann zur Kasse gebeten, wenn das Jahresbruttoeinkommen pro Unterhaltspflichtigem bei mehr als 100.000 Euro liegt. Bezogen auf Steuerklasse 1 würde das in etwa einem Monatslohn von 4500 Euro netto entsprechen. Bei der Berechnung der zumutbaren Unterhaltslast berücksichtigen die Ämter auch Ausgaben wie etwa Sparraten zur privaten Altersvorsorge.

In etwa 90 Prozent der Fälle werden Angehörige nicht mehr an den Pflegekosten beteiligt. Wie bisher haften Geschwister anteilig nach ihren Möglichkeiten. Stiftung Warentest bringt ein Beispiel: Eine Mutter bezieht 800 Euro Sozialhilfe, ihr Sohn könnte 1000 Euro zahlen, die Tochter 500 Euro, liegt aber unter der Einkommensgrenze. Der Sohn muss zwei Drittel zahlen, ein Drittel übernimmt das Amt. Das Vermögen der Kinder bleibt unberücksichtigt.

Mehr Transparenz bei Währungsumrechnung

Noch rechtzeitig vor dem Sommerurlaub, nämlich am 19.4.2020, werden in der EU neue Transparenzvorschriften zur Währungsumrechnung in Kraft treten. Wer etwa eine Währungsumrechnung an einem Geldautomaten anbietet oder in Mitgliedstaaten Waren für eine andere Währung als den Euro verkauft, muss darüber informieren, was die Umrechnung kostet und wie sie sich zum aktuellen Umrechnungskurs der Europäischen Zentralbank verhält.

Zahlungsdienstleister sind gehalten, unmittelbar vor einer grenzüberschreitenden Sepa-Überweisung, die online oder über eine mobile Banking-App ausgeführt wird, über die entstehenden Kosten zu informieren.

Günstigere Überweisungen im EU-Raum

Grenzüberschreitende Euro-Zahlungen aus einem oder in einen Nicht-Euro-Staat dürfen nicht teurer sein als eine wertgleiche Inlandszahlung in der Währung des betroffenen Mitgliedstaats. Diese Regelung gilt bereits seit dem 15.12.2019 und löst ein großes Problem. Denn bis dahin waren Euro-Überweisungen aus Mitgliedstaaten, die noch nicht den Euro haben, sehr teuer. Wenn in Deutschland lebende EU-Bürger regelmäßig Euro an ihre beispielsweise in Bulgarien lebende Familie überweisen, ist es jetzt deutlich günstiger.

Regulierung für Kryptowährungen

Ab dem 1.1.2020 wird das Kryptoverwahrgeschäft als neue Finanzdienstleistung in das Kreditwesengesetz aufgenommen. Kryptoverwahrer brauchen eine Lizenz der Finanzaufsicht Bafin. Finanzdienstleister wie Banken können legal in das Kryptogeschäft einsteigen, und Verbraucher haben damit die Chance, künftig von national regulierten Instituten Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum, Ripple und andere zu kaufen.

Vorabpauschale für Fondssparer

Fondssparer sollten sich nicht wundern, wenn sie Anfang 2020 eine Abbuchung wegen Fondsbesteuerung bemerken. Für Fonds, die wenig oder nichts ausschütten, sieht das Investmentsteuergesetz eine Besteuerung auf Basis einer Pauschale vor, die die depotführende Stelle berechnet. Wenn die Erträge über dem Freistellungsauftrag liegen (pro Person 801 Euro), wird die Steuer abgebucht. Eine Einwilligung des Anlegers ist nicht erforderlich. Der Freistellungsauftrag kann noch bis Ende des Jahres angepasst werden.

Steuervorteile für elektrische Dienstwagen

Wer einen E- oder Hybrid-Dienstwagen auch privat nutzt, muss statt ein Prozent nur noch 0,5 Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern.

Dienstfahrräder bleiben steuerfrei

Seit 2019 ist die Überlassung eines Dienstrads durch den Arbeitgeber für den Mitarbeiter steuerfrei. Diese Regelung, die für herkömmliche Räder und Pedelecs gilt, wird bis 2030 verlängert.

Höhere Pauschalen bei Dienstreisen

Die Verpflegungspauschale pro Tag wird von 24 Euro auf 28 Euro erhöht. Für An- und Abreisetage sowie Tage ohne Übernachtung, die über acht Stunden hinausgehen, steigt die Pauschale von zwölf auf 14 Euro.

Für Autosünder wird es teurer

Im Neuen Jahr müssen sich Autofahrer auf härtere Strafen bei Ordnungswidrigkeiten einstellen. Wer innerorts 26 bis 30 km/h zu schnell unterwegs ist, muss 100 Euro zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Beim zweiten Mal innerhalb eines Jahres gibt es zudem einen Monat Fahrverbot.

Wird das Handy am Steuer benutzt, sind 100 Euro fällig und ein Punkt in Flensburg. Wer außerorts und auf Autobahnen bei stockendem Verkehr keine Rettungsgasse bildet, muss 200 Euro Bußgeld zahlen, erhält zwei Punkte in Flensburg und darf einen Monat sein Auto nicht nutzen.

Masernimpfung wird Pflicht

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten und können tödlich enden. Kinder und Erwachsene, die in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kitas, Kindertagespflege oder in Gemeinschaftsunterkünften betreut werden, müssen zukünftig gegen Masern geimpft sein. Das Gesetz tritt zum 1.3.2020 in Kraft.

Für Kinder, die jetzt schon in entsprechenden Einrichtungen sind, muss bis zum 31.7.2021 der Nachweis erbracht werden. Gegen Eltern, die ihre nicht geimpften Kindern in Gemeinschaftseinrichtungen betreuen lassen, kann ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro verhängt werden.

Aussichten 2021

Der Bundestag hat im November 2019 die weitgehende Abschaffung des Solidaritätszuschlags beschlossen. Ab 2021 soll er für für 90 Prozent derjenigen entfallen, die ihn heute zahlen. So wie es aussieht, wird aber der Solidaritätszuschlag auf Kapitalerträge erhalten bleiben. Dabei soll das Gesamteinkommen des betroffenen Anlegers keine Rolle spielen.

Ein weiterer Nachteil für Anleger wäre die geplante Transaktionssteuer. Nicht, wie ursprünglich vorgesehen Hedgefonds und Hochfrequenzhändler sollen die Zeche zahlen, sondern Kleinanleger. Scholz will ab 2021 den Aktienkauf mit 0,2 Prozent besteuern, wenn die Gesellschaft ihren Hauptsitz im Inland hat und auf eine Börsenkapitalisierung von mindestes eine Milliarde Euro kommt.