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Händler klagen wegen Karten-Gebühren - Urteil erwartet

BERLIN (dpa-AFX) -Im Streit über Gebühren bei Kartenzahlungen will das Landgericht Berlin am Donnerstag (10.00 Uhr) eine Entscheidung verkünden. Dem Gericht liegen mehrere Klagen vor gegen die vier Spitzenverbände deutscher Banken, die das Girocard-System betreiben. Zu den Klägern, die Schadenersatz fordern, gehört die Drogeriekette Rossmann. Das Unternehmen hat nach eigener Einschätzung überteuerte Girocard-Gebühren gezahlt. Darum macht es Schadenersatz geltend und verlangt für die Zeit von Dezember 2004 bis März 2014 rund 8,5 Millionen Euro. Zudem verlangt die Firma die Erstattung von Kosten, die im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit entstanden sind.

Bei den Verfahren geht es im Kern geht es um die Frage, ob es sich bei dem bis 2014 gültigen einheitlichen Händlerentgelt für Girocard-Zahlungen um eine unerlaubte Kartellabsprache handelte. Unternehmen in Deutschland haben damals beim Electronic-Cash-System für jeden Zahlungsvorgang mit der Giro- oder EC-Karte ein von den Bankverbänden festgelegtes, einheitliches Entgelt an die Bank gezahlt, die die Karte ausgegeben hat. Es betrug 0,3 Prozent des jeweiligen Umsatzes, mindestens aber 8 Cent. Für Umsätze an Tankstellen galt ein verringerter Satz.

Die deutschen Banken hatten 2014 auf Druck des Bundeskartellamts ihre Praxis aufgegeben, dem Einzelhandel beim Einsatz von Girokarten (früher EC-Karten) einheitliche Entgelte in Rechnung zu stellen.