Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    17.737,36
    -100,04 (-0,56%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.918,09
    -18,48 (-0,37%)
     
  • Dow Jones 30

    37.986,40
    +211,02 (+0,56%)
     
  • Gold

    2.406,70
    +8,70 (+0,36%)
     
  • EUR/USD

    1,0661
    +0,0015 (+0,14%)
     
  • Bitcoin EUR

    60.181,53
    +2.071,18 (+3,56%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.371,97
    +59,34 (+4,52%)
     
  • Öl (Brent)

    83,24
    +0,51 (+0,62%)
     
  • MDAX

    25.989,86
    -199,58 (-0,76%)
     
  • TecDAX

    3.187,20
    -23,64 (-0,74%)
     
  • SDAX

    13.932,74
    -99,63 (-0,71%)
     
  • Nikkei 225

    37.068,35
    -1.011,35 (-2,66%)
     
  • FTSE 100

    7.895,85
    +18,80 (+0,24%)
     
  • CAC 40

    8.022,41
    -0,85 (-0,01%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.282,01
    -319,49 (-2,05%)
     

Gutachten: Umzug der EMA von London nach Amsterdam wohl rechtssicher

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der Umzug der Europäischen Arzneimittelagentur EMA von London nach Amsterdam kann laut eines EU-Gutachtens rechtlich kaum erfolgreich angefochten werden. Mailand und Italien hatten die Entscheidung der EU-Mitgliedsstaaten von 2017, die Behörde wegen des Brexits von Großbritannien in die Niederlande umzusiedeln, infrage gestellt. Mit ihrer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof haben sie nach einer Einschätzung von Generalanwalt Michal Bobek kaum Chancen, wie der Tscheche in seinem am Mittwoch veröffentlichten Gutachten schreibt. Mit einer Entscheidung des EuGH (Rechtssachen C-106/19 und C-232/19) ist erst in Monaten zu rechnen.

Bobek führte zunächst an, dass der EuGH nur für EU-Organisationen zuständig sei. Weil die Entscheidung im November 2017 für Amsterdam aber von den einzelnen Mitgliedsländern und nicht von einer übergeordneten europäischen Behörde getroffen wurde, könne man gegen die Wahl auch nicht in Luxemburg klagen. Als das EU-Parlament und der Europäische Rat aus der Entscheidung der Länder dann aber eine EU-Verordnung machte, bekamen Mailand und Italien zumindest formal die Chance dazu; Bobek aber räumt der Klage vor dem Gericht wenig Chancen ein.

In einem ähnlichen Fall hatte das EU-Parlament gegen die Entscheidung der Staaten geklagt, die neu geschaffene Europäische Arbeitsbehörde ELA im Juni 2019 in Bratislava anzusiedeln. Ähnlich wie im Fall der EMA meinte Bobek, dass der EuGH für den Fall nicht zuständig sei.