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Gutachten stärkt patentrechtliche Zweifel an Haenel-Sturmgewehr

BERLIN (dpa-AFX) - Im Verteidigungsministerium wachsen nach einem Expertengutachten Zweifel, ob das vom Thüringer Hersteller C.G. Haenel angebotene Sturmgewehr Vorgaben des Patentrechts einhält. "Dem betreffenden Unternehmen wird Gelegenheit gegeben, sich bis Mitte Januar zu den Ergebnissen der patentrechtlichen Begutachtungen zu äußern", teilte das Verteidigungsministerium am Freitag mit, nachdem ein Gutachten zum neuen "System Sturmgewehr" eingegangen sei.

Das Verteidigungsministerium hatte die Vergabe des neuen Bundeswehr-Sturmgewehrs an den Thüringer Hersteller zunächst zurückgezogen. Es begründete die Entscheidung mit möglichen Patentrechtsverletzungen zulasten des unterlegenen Bieters Heckler & Koch.

"Mit der Zurücknahme des Zuschlags haben wir signalisiert, dass wir Zweifel patentrechtlicher Natur haben. Und dass nun vorgelegte Gutachten stärkt uns in dieser Ansicht", sagte eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums der Deutschen Presse-Agentur am Freitag. Das Gutachten müsse von der Vergabestelle noch ausgewertet werden. "Allen Parteien wird die Möglichkeit einer Stellung eingeräumt", sagte sie.