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Gutachten: Brandenburger Regierung spendiert Tesla verdeckt eine Bahnhofsverlegung und soll damit gegen EU-Recht verstoßen

Tesla-Baustelle in Grünheide.
Tesla-Baustelle in Grünheide.

Tesla legte die Karten früh auf den Tisch. Alexander Riederer, Projektplaner des US-Autobauers in Grünheide, stellte die Pläne des Autobauers für die Fabrik in Grünheide vor rund einem Jahr im Brandenburger Landtag vor. Wie üblich, trat der Vertreter des US-Autobauers selbstbewusst vor den Parlamentariern auf, lies keine Fragen zu, stelle dafür aber eine Liste an Forderungen. Eine ist dabei besonders wichtig: Riederer forderte die Verlegung des Bahnhofes Fangschleuse zwei Kilometer nach Westen, also auf das Gelände der Tesla-Fabrik. Insider berichten, dass der US-Autobauer schon damals hinter den Kulissen darauf drang, dass die Landesregierung die Maßnahme spendieren solle.

Mit Erfolg: Die Maßnahme kostet rund 50 Millionen Euro und wird komplett von der Brandenburger Landesregierung gezahlt. Es ist ein Vorgang, der den Regierenden in Potsdam nun womöglich auf die Füße fallen könnte. Ein Gutachten der Wirtschaftskanzlei Streitboerger im Auftrag der Links-Fraktion aus dem Brandenburger Landtag kommt nämlich zu dem Schluss, dass es sich dabei um eine meldepflichtige Beihilfe handelt, die die Brandenburger Landesregierung bei der EU-Kommission hätte anmelden müssen. Im Kern führt das Gutachten dafür das Argument an, dass die Infrastrukturmaßnahme nur Tesla nützt, nicht aber der breiteren Allgemeinheit. Dadurch sei es als klare Subvention zu werten.

Beihilfe ist "höchst bedenklich"

Wörtlich heißt es in dem Gutachten: „Es ist davon auszugehen, dass die Förderung der ausschließlich im Zusammenhang mit dem Güterverkehr zum Betriebsgelände des Tesla-Werks bzw. dem Personenverkehr für die Tesla-Belegschaft erfolgenden und nicht im Zusammenhang mit einem höheren Aufkommen sonstiger Fahrgäste im öffentlichen Personennahverkehr stehenden Verlegung des Regionalbahnhofs Fangschleuse (…) durch das Land Brandenburg grundsätzlich eine Beihilfe (…). darstellt, soweit die Fa. Tesla als Begünstigte der gewidmeten Infrastruktur den dadurch entstehenden wirtschaftlichen Vorteil finanziell nicht vollumfänglich ausgleicht“.

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Im Gutachten führt Prof. Christoph Görisch weiter aus, dass die Beihilfe bei der EU-Kommission hätte angemeldet werden müssen – wurde sie aber nicht. Das bestätigte das Brandenburger Verkehrsministerium auf Nachfrage von Business Insider.

Der Gutachter geht aber noch weiter: „Im Hinblick auf das grundsätzliche unionsrechtliche Verbot der Beihilfegewährung ist die Förderung daher – ungeachtet einer etwaigen Möglichkeit der ausnahmsweisen Zulässigkeit einer Beihilfegewährung auf der Grundlage einer entsprechenden Anmeldung bzw. eines konkreten Beihilfeantrags, woran es aber vorliegend ersichtlich fehlt – höchst bedenklich“. Im Klartext heißt das: Die Beihilfe ist wohl unrechtmäßig erfolgt.

Justiziare der Linksfraktion im Brandenburger Landtag gehen davon aus, dass dies drei mögliche Konsequenzen haben wird: Zum einen könnte die EU-Kommission die Behilife ablehnen, Tesla müsste alles selbst zahlen. Auf das Bundesland könnte eine Strafzahlung zukommen – ein Vorgang, der für die Landesregierung peinlich wäre. Schließlich könnten Konkurrenten von Tesla - etwa BMW, Daimler oder Volkswagen – Ausgleichszahlungen zustehen, weil Tesla ein wettbewerbsverzerrender Vorteil verschafft wurde durch die öffentliche Hand.

Warum macht die Regierung aus der Subvention ein Geheimnis?

Christian Görke, Spitzenkandidat der Linken in Brandenburg und Finanzminister a.D fordert von der Landesregierung nun reinen Tisch. „Die Landesregierung muss reinen Tisch machen und Tesla an der Finanzierung des 50 Millionen Euro Super-Bahnhofes beteiligen. Die eigentliche Frage ist ja, weshalb die Regierung aus der Beihilfe ein solches Geheimnis macht. Es ist bei Weitem nicht das erste Mal, dass die Regierung Tesla Geschenke macht und beide Augen zudrückt“, sagt Görke.

Das Brandenburger Verkehrsministerium zeigt sich auf Anfrage von Business Insider zu dem Vorgang schmallippig, widerspricht allerdings den Befunden des Rechtsgutachtens. Man sehe die Übernahme der Kosten für die Verlegung des Bahnhofes nicht als Beihilfe. „Unabhängig von der Ansiedlung von Tesla war und ist schon aufgrund des Einsatzes deutlich längerer Züge auf der Linie RE1 eine Erweiterung des bisherigen Bahnhofs Fangschleuse erforderlich. Dabei werden sinnvollerweise auch die neuen Verkehrsanforderungen aus dem B-Plan für die Tesla-Ansiedlung berücksichtigt“, heißt es in der Antwort des Ministeriums.