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Gültig oder nicht: Was ist bei Geldscheinen erlaubt?

Verwaschen, bemalt, geklebt, eingerissen, angebrannt oder nicht mehr vollständig – es gibt klare Regeln, was bei Geldscheinen erlaubt ist und wann sie ihre Gültigkeit verlieren.

Wurde ein Geldschein in zwei exakt gleich große Teile zerrissen und es sind nicht mehr beide Teile vorhanden, wird es mit der Erstattung schwierig. (Bild: Getty Images)
Wurde ein Geldschein in zwei exakt gleich große Teile zerrissen und es sind nicht mehr beide Teile vorhanden, wird es mit der Erstattung schwierig. (Bild: Getty Images) (Getty Images)

Dass Geldscheine nicht einfach kopiert oder nachgemacht werden dürfen, weiß wohl jeder. Trotzdem versuchen Betrüger immer wieder Falschgeld unter die Menschen zu bringen. Wer dabei erwischt wird, dem drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis.

Verboten ist es übrigens auch, Banknoten so in Drucksachen – wie etwa einem Prospekt oder einer Zeitung – abzubilden, dass sie mit Papiergeld verwechselt werden können. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Geldbußen von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

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In diesen Fällen sind Geldscheine weiter gültig

Aber wie sieht es aus, wenn ein Geldschein in der Jeanstasche eine Runde durch die Waschmaschine gedreht hat oder bemalt wurde? Keine Sorge! Es ist in Deutschland nicht verboten, Geldscheine zu beschriften. Banknoten, die verfärbt, ausgewaschen oder bemalt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit als gesetzliches Zahlungsmittel.

Ist ein Geldschein eingerissen, verliert er seinen Wert nicht. Auch dann nicht, wenn er mit transparentem Klebeband repariert wurde. Aber: Händler sind nicht verpflichtet, repariertes Geld anzunehmen. Ein Umtausch bei einer Bank ist aber meist problemlos möglich.

Das gilt bei starken Beschädigungen

Ist das nicht der Fall, ist die Deutsche Bundesbank der richtige Ansprechpartner. Die leistet gebührenfrei Ersatz für Geldscheine von denen mehr als die Hälfte vorgelegt wird.

Sind Scheine zum Beispiel einem Brand zum Opfer gefallen und es ist weniger als die Hälfte einer Banknote vorhanden, gibt es aber eventuell trotzdem noch Ersatz. Voraussetzung: Es muss nachgewiesen werden, dass die fehlenden größeren Teile vernichtet wurden. "Verpacken Sie alles, auch kleinste Teile bzw. Reste (z.B. Asche) so, dass weitere Beschädigungen vermieden werden. Achten Sie bei verbrannten Banknoten darauf, dass keine Festkörper wie z.B. Münzen die Asche während des Transportes weiter zerstören können", erklärt die Bundesbank.

Das sollte man zum Umgang mit Falschgeld wissen

Sollten Banknoten mit chemischen oder anderen gefährlichen Substanzen in Verbindung gekommen sein, müssen sie mit einem Sicherheitsdatenblatt eingereicht werden, dass eine Aufstellung der entsprechenden Stoffe enthält.

Wer Geld bei der Bundesbank einreicht, um Ersatz zu bekommen, muss geduldig sein. Die Bearbeitung kann bis zu drei Monate dauern, bei besonders schwierigen Fällen auch länger.

In diesen Fällen gibt es keinen Ersatz

Von der Erstattung ausgeschlossen sind Banknoten, die vorsätzlich beschädigt wurden und auch solche, die von Stellen der Bundesbank bereits entwertet wurden.

Auch in Acryl eingelassene Banknoten sind laut Bundesbank nicht erstattungsfähig: "Es handelt sich hierbei in der Regel um Geschenk- und Dekorationsartikel, die beispielsweise im Auftrag der EZB gefertigt wurden. Die Banknoten sind nicht ohne Beschädigung aus dem Acryl herauslösbar. Eine Erstattung durch die Bundesbank ist daher nicht möglich."

Weitere Informationen zum Einsenden von beschädigten Geldscheinen finden Sie hier auf den Internetseiten der Deutschen Bundesbank.

VIDEO: So lässt sich ein gefälschter Euroschein entlarven