Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    17.737,36
    -100,04 (-0,56%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.918,09
    -18,48 (-0,37%)
     
  • Dow Jones 30

    37.986,40
    +211,02 (+0,56%)
     
  • Gold

    2.406,70
    +8,70 (+0,36%)
     
  • EUR/USD

    1,0661
    +0,0015 (+0,14%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.554,19
    +436,98 (+0,74%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.372,44
    +59,81 (+4,55%)
     
  • Öl (Brent)

    83,24
    +0,51 (+0,62%)
     
  • MDAX

    25.989,86
    -199,58 (-0,76%)
     
  • TecDAX

    3.187,20
    -23,64 (-0,74%)
     
  • SDAX

    13.932,74
    -99,63 (-0,71%)
     
  • Nikkei 225

    37.068,35
    -1.011,35 (-2,66%)
     
  • FTSE 100

    7.895,85
    +18,80 (+0,24%)
     
  • CAC 40

    8.022,41
    -0,85 (-0,01%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.282,01
    -319,49 (-2,05%)
     

Grundsteuer nicht abgegeben – das sind die Folgen

Für 36 Millionen Immobilien in Deutschland muss eine Grundsteuererklärung abgegeben werden. Die Frist dafür endet am 31. Januar. Wer den Termin versäumt, muss mit Folgen rechnen.

Für 36 Millionen Immobilien wird in Deutschland die Grundsteuer neu berechnet. (Bild: Getty Images)
Für 36 Millionen Immobilien wird in Deutschland die Grundsteuer neu berechnet. (Bild: Getty Images) (Bim via Getty Images)

Die Grundsteuererklärung liegt vielen Immobilienbesitzern schwer im Magen. Mit ihr soll ein neuer Grundstückswert und die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer berechnet werden. Einerseits fürchten viele eine Erhöhung der Steuer, anderseits gibt es auch Probleme bei der Abgabe. Denn die Angaben können nur online über Elster ans Finanzamt übermittelt werden, nur in Ausnahmefällen wird eine Mitteilung in Papierform genehmigt.

Während einige mit der Meldung über Elster gut zurechtkommen, stehen andere vor einer unlösbaren Aufgabe und schimpfen über komplizierte, unverständliche Formulare. Wer die Erklärung einen Steuerberater machen lässt, muss mit Kosten zwischen 300 und 600 Euro rechnen, kommt aber auch nicht drum herum, Daten wie etwa zur Grundstücksfläche, der Gemarkung, dem Flurstück oder Bodenrichtwert herauszusuchen.

Mehr als zwei Drittel haben bisher geliefert

Eigentlich sollte die Abgabe schon Ende Oktober über die Bühne gehen. Doch wegen des schleppenden Eingangs wurde die Frist schließlich auf Ende Januar 2023 verlängert. Zwei Tage vor dem Stichtag vermeldete das Bundesfinanzministerium 59,77 Prozent elektronisch und 9,09 in Papierform abgegebene Erklärungen. Demnach haben 68,86 Prozent der Immobilienbesitzer geliefert. Mehr als 20 Prozent haben damit aber den Termin verstreichen lassen und müssen nun mit Folgen rechnen.

Keine weitere Fristverlängerung, aber vorerst Kulanz

Unions-Abgeordnete fordern zwar einen weiteren Aufschub, doch der ist laut Behörden nicht vorgesehen. Aber immerhin dürften die Finanzämter in den meisten Fällen kulant mit Verzögerungen umgehen, wie Capital berichtet. Da es sich bei den Grundsteuergesetzen um neues Recht handele, sei der Plan vieler Finanzbehörden zunächst Erinnerungsschreiben an die Eigentümer senden.

WERBUNG

Diese würden etwa vier Wochen nach Ablauf der Frist verschickt, also Ende Februar oder Anfang März.

Verspätungszuschlag und Zwangsgeld

Grundsätzlich gelte, das Steuerpflichtige, die die Erklärung nicht rechtzeitig abgeben können, das Finanzamt um eine Fristverlängerung bitten müssten. Ob einem Antrag stattgegeben werde, hänge von der Entscheidung der zuständigen Sachbearbeiter ab.

Finanztip rät, spätestens dann aktiv zu werden, wenn ein Erinnerungsschreiben ins Haus flattert. Danach drohe ein Verspätungszuschlag von 25 Euro pro Monat sowie unter Umständen ein Zwangsgeld bis zu 25.000 Euro. Das Zwangsgeld bedeute, die Abgabe solle erzwungen werden.

Wird die Erklärung auch dann nicht abgegeben, kann es für Immobilienbesitzer langfristig teuer werden. Denn dann werde das Finanzamt eine Schätzung des Grundsteuerwerts vornehmen, die "sehr sicher" nicht zugunsten des Immobilienbesitzers ausfallen werde.

Bayern verlängert im Alleingang Frist für Grundsteuererklärung

Am 31. Januar 2023 gab Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) nach einer Kabinettssitzung in München bekannt, dass der Freistaat im Alleingang die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung verlängert. Grundstückseigentümer sollen drei Monate länger Zeit bekommen, also bis Ende April.

Mit Informationen von dpa.

Erklärvideo: Wie künftig die Grundsteuer berechnet wird