Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    17.737,36
    -100,04 (-0,56%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.918,09
    -18,48 (-0,37%)
     
  • Dow Jones 30

    37.986,40
    +211,02 (+0,56%)
     
  • Gold

    2.406,70
    +8,70 (+0,36%)
     
  • EUR/USD

    1,0661
    +0,0015 (+0,14%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.804,60
    -1.168,70 (-1,92%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.371,97
    +59,35 (+4,52%)
     
  • Öl (Brent)

    83,24
    +0,51 (+0,62%)
     
  • MDAX

    25.989,86
    -199,58 (-0,76%)
     
  • TecDAX

    3.187,20
    -23,64 (-0,74%)
     
  • SDAX

    13.932,74
    -99,63 (-0,71%)
     
  • Nikkei 225

    37.068,35
    -1.011,35 (-2,66%)
     
  • FTSE 100

    7.895,85
    +18,80 (+0,24%)
     
  • CAC 40

    8.022,41
    -0,85 (-0,01%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.282,01
    -319,49 (-2,05%)
     

Grundrente steuert aufs Kabinett zu – doch viele Probleme bleiben

Union und SPD haben an Stellschrauben gedreht, nun soll der Gesetzentwurf zur Grundrente beschlussreif sein. Doch es fehlt ein Finanzierungskonzept – und nicht nur das.

Der Bundessozialminister hat sich in vielen Punkten durchgesetzt. Allerdings sind noch eine Reihe von Fragen offen. Foto: dpa
Der Bundessozialminister hat sich in vielen Punkten durchgesetzt. Allerdings sind noch eine Reihe von Fragen offen. Foto: dpa

Spätestens seit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) vor einer Woche erklärt hat, dass die Grundrente in die „Schlusskurve“ einbiege, bestand kein Zweifel mehr an einem baldigen Kabinettstermin. Nun liegt der neu abgestimmte Gesetzentwurf von Sozialminister Hubertus Heil (SPD) vor, bei dem die Union den Sozialdemokraten erneut entgegenkommt.

Auf 59 Seiten werden die Details eines der umstrittensten Projekte der Großen Koalition geregelt, das die Renten von langjährigen Geringverdienern aufwerten soll. Mehrere Kritikpunkte, die insbesondere vom Wirtschaftsflügel der Union geäußert wurden, bleiben außen vor. Dennoch strebt die Koalition eine Kabinettsbefassung am nächsten Mittwoch an.

WERBUNG

Vergangene Woche hatte das Handelsblatt berichtet, dass Heil und Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in Geheimgesprächen offene Fragen klären sollten. Eigentlich hatte der Sozialminister seinen Entwurf schon Ende Januar im Kabinett verabschieden wollen, doch mehrere unionsgeführte Ressorts meldeten Prüfbedarf an.

Am Donnerstagabend verkündeten die Ministerien von Spahn und Heil dann eine Einigung, „so dass heute der angepasste Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung gegangen ist“. Das dem Handelsblatt vorliegende Dokument zeigt: Bei der geplanten Einkommensprüfung gibt es weiterhin Lücken und auf die Rentenversicherung kommt trotz des Versprechens eines unbürokratischen Verfahrens ein erheblicher Verwaltungsaufwand zu.

Das Thema ist politisch heikel für CDU und CSU, da sie im November bereits stark auf die SPD zugegangen waren. Der damals vereinbarte Kompromiss sieht eine Höherwertung von Rentenansprüchen von Geringverdienern vor ¬ ein Modell, dass die Union in einem ersten Entwurf von Heil noch abgelehnt hatte. Auch auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Bedürftigkeitsprüfung verzichteten CDU und CSU.

Vermögensverhältnisse werden nicht komplett durchleuchtet

Stattdessen soll es eine Einkommensprüfung geben, bei der nicht die kompletten Vermögensverhältnisse der Grundrenten-Bezieher durchleuchtet werden. Heils Gesetzentwurf stellt noch einmal klar, dass die Leistung „als Rentenzuschlag konzipiert und soll von einer nachzuweisenden Bedürftigkeit wie in den Fürsorgesystemen unabhängig“ sein solle.

Die Kosten der Grundrente betragen demnach im Einführungsjahr 2021 rund 1,3 Milliarden Euro und steigen bis 2025 auf rund 1,6 Milliarden Euro an. Dafür soll der Steuerzuschuss an die Rentenkasse dauerhaft erhöht werden – ein detailliertes Finanzierungskonzept liegt aber weiterhin nicht vor.

Den Schätzungen zufolge sollen rund 1,3 Millionen Rentner bessergestellt werden. Heil wollte in seinem ursprünglichen Entwurf ohne jede Form der Bedarfsprüfung drei Millionen Menschen eine Grundrente ermöglichen. Das von der Union favorisierte Modell, bei dem Sozialhilfeempfänger im Alter einen Teil ihrer Rentenansprüche zusätzlich ausgezahlt bekommen sollten, hätte dagegen nur einigen Hunderttausend geholfen.

Die grobe Einigungslinie der Gespräche von Heil und Spahn hatte sich bereits vergangene Woche abgezeichnet. Die Minister gingen vor allem drei Fragen an: nach wie viel Versicherungsjahren erste Rentenzuschläge gezahlt werden, wie schnell die Zuschläge nach Überschreiten der Einkommensgrenzen abgeschmolzen werden und wie Kapitalerträge in der Einkommensprüfung berücksichtigt werden können.

Rentenversicherung soll Einkommen bei Grundrentenempfängern prüfen

Heil erreichte, dass Minirenten ab 33 Jahren Beitragszeiten aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit aufgestockt werden. Der Zuschlag soll gestaffelt werden und bei 35 Beitragsjahren die volle Höhe erreichen. Die Union wollte diese Gleitzone erst bei 34 Jahren beginnen lassen.

Oberhalb der Einkommensgrenzen von 1250 Euro bei Alleinlebenden und 1950 Euro bei Ehepaaren sollen die Zuschläge nicht sofort entfallen, sondern schrittweise auslaufen. Heil hatte vorgeschlagen, dass vom Einkommen über der Grenze 40 Prozent auf die Grundrente angerechnet werden. Die Union setzte sich aber mit einer Anrechnung von 60 Prozent durch.

Das bedeutet, dass die Zuschläge schneller abschmelzen und Bezieher früher komplett aus der Grundrente fallen. Liegt das Einkommen bei mehr als 1600 Euro beziehungsweise 2300 Euro, soll es zu vollen 100 Prozent auf den Grundrentenzuschlag angerechnet werden.

Die Rentenversicherung soll prüfen, ob die Einkommen bei Grundrentenempfängern über den Grenzen liegen. Dafür soll es einen automatisierten Datenaustausch mit den Finanzämtern geben – allerdings hatte die Rentenversicherung massive Zweifel geäußert, das Verfahren bis 2021 aufbauen zu können.

Außerdem können bestimmte Einkommensquellen auf diesem Weg nicht erfasst werden, etwa unter die Abgeltungssteuer fallende Kapitalerträge.

Die Einigung von Heil und Spahn sieht nun vor, dass alle Grundrentenempfänger aufgefordert werden, eventuelle Kapitalerträge oberhalb des Sparerfreibetrags binnen drei Monaten nach Zugang des Rentenbescheids zu melden.

Im Entwurf heißt es, dass Kapitalerträge „bei ausbleibender Mitteilung der Berechtigten als nicht erzielt gelten“. Das bedeutet im Klartext: Wenn sich ein Grundrentenempfänger nicht meldet, wird automatisch davon ausgegangen, dass er keine Kapitaleinkünfte hat.

Minijobs bleiben unberücksichtigt

Die Rentenversicherung soll zwar ermächtigt werden, die Angaben stichprobenhaft über das Bundeszentralamt für Steuern und Abfragen bei Kreditinstituten zu überprüfen. Die von der Unionsseite geforderte Klarstellung, dass Verstöße gegen die Mitwirkungspflicht mit Bußgeldern oder sogar strafrechtlich geahndet werden, findet sich nicht im Gesetzentwurf.

Bei ausländischen Einkommen soll es ebenfalls nur eine Selbstauskunft geben. Dort stellt der Entwurf weiter klar: Wenn bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland die Einkommenssituation nicht nachgewiesen wird, entfällt der Grundrentenanspruch.

Für Einnahmen aus pauschal besteuerter geringfügiger Beschäftigung wird keine Lösung präsentiert, Minijobs bleiben somit bei der Prüfung unberücksichtigt. Ungeklärt bleiben außerdem die Bedenken der Rentenversicherung, dass unverheiratete Paare mit gemeinsamer Haushaltsführung bei der Grundrente einen verfassungswidrigen Vorteil haben könnten.

Anders als bei Ehepartnern sei eine gemeinsame Einkommensprüfung in diesen Fällen selbst mit Hilfe der Finanzämter nicht möglich, so die Behörde. Das könnten einen Grundgesetz-Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot und den besonderen Schutz von Ehe von Familie darstellen.

Bei der Rentenversicherung zweifelt man am Versprechen der Politik, dass die Grundrente „möglichst unbürokratisch“ ausgestaltet werden solle. Die Fachbehörde hatte sich kürzlich beschwert, dass die Verwaltungskosten im Einführungsjahr „voraussichtlich mehrere hundert Millionen Euro und damit mehr als 25 Prozent der Leistungsausgaben für die Grundrente betragen“ würden.

Diese Befürchtung scheint sich zu bewahrheiten. Im Gesetzentwurf ist von einem „einmaligen Erfüllungsaufwand von rund 320 Millionen Euro“ die Rede. Dazu entstehe ein zusätzlicher laufender Erfüllungsaufwand von rund 17 Millionen Euro.
Heil versucht dagegen, die Grundrente in seinem Entwurf als großes Digitalisierungsprojekt zu verkaufen.

Der automatisierte Datenaustausch leiste „einen wichtigen Beitrag auf dem Weg hin zu einem moderneren Staat“, heißt es dort. „Der vorliegende Gesetzentwurf bildet damit einen weiteren wichtigen Meilenstein im Sinne der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung zur bürgernahen Gestaltung des digitalen Wandels.“