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Grundrente im Bundestag auf der Zielgeraden – Union will trotz Bedenken zustimmen

Lange stritt die Große Koalition über die Grundrente. Nun soll es schnell gehen: Nächste Woche wird das Gesetz wohl trotz Bedenken der Union verabschiedet.

Aus Unionskreisen heißt es, dass die Grundrente kein Wahlkampfthema werden solle. Foto: dpa
Aus Unionskreisen heißt es, dass die Grundrente kein Wahlkampfthema werden solle. Foto: dpa

Angela Merkel hatte den Parteifreunden von CDU und CSU schon Anfang des Jahres signalisiert: Die Grundrente wird kommen, trotz aller Kritik. Bei einem Empfang des Sozialverbands VdK im Januar erklärte die Kanzlerin: „Sie brauchen sich keine Sorgen machen.“ Der Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für höhere Altersbezüge von langjährigen Geringverdienern „biegt gerade in die Schlusskurve ein“.

Es war eine lange Schlusskurve. Die Unionsfraktion im Bundestag wehrte sich auch nach dem Kabinettsbeschluss gegen Heils Pläne, die sie weder durch den Koalitionsvertrag noch durch den Grundrenten-Kompromiss vom vergangenen Herbst gedeckt sah. Kommende Woche wird das Parlament aber aller Voraussicht nach eines der umstrittensten Vorhaben der Legislaturperiode verabschieden.

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Nach Informationen des Handelsblattes hat Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) den Weg freigemacht, dass das Gesetz vor der parlamentarischen Sommerpause doch noch abschließend auf die Agenda des Bundestags kommt. CDU und CSU verzichten auf die Bedingung, dass Finanzminister Olaf Scholz (SPD) die Grundrente mit Einnahmen aus einer Finanztransaktionssteuer bezahlen muss.

Scholz konnte die Abgabe auf Aktiengeschäfte auf EU-Ebene nicht durchsetzen. Nun sollen die Mittel für die Grundrente, die im Einführungsjahr mehr als 1,3 Milliarden Euro kosten dürfte, ohne Gegenfinanzierung aus dem Staatsaushalt kommen. Zuerst hatte die Nachrichtenagentur Reuters über den Sinneswandel in der Union berichtet.

Strittige inhaltliche Fragen des Gesetzentwurfs verfolgen CDU und CSU nach Handelsblatt-Informationen ebenfalls nicht weiter. Das betrifft vor allem, wie die Einkommensprüfung ausgestaltet wird, mit der bei künftigen und heutigen Rentnern ein Anspruch auf die neue Leistung festgestellt werden soll. In Koalitionskreisen hieß es, an Heils Entwurf werde es nur „kleine technische Änderungen“ geben.

Keine Bedürftigkeitsprüfung

Langjährige Geringverdiener, die mindestens 33 Jahre an Beitragszeiten für Beschäftigung, Erziehung oder Pflege vorweisen können, sollen im Alter bessergestellt werden. Ihre Rentenansprüche werden künftig automatisch hochgestuft, laut Arbeitsministerium sollen davon rund 1,3 Millionen Menschen profitieren.

Für Alleinstehende und Paare wurden Einkommensgrenzen festgelegt, bis wann die Grundrente gezahlt wird. Ob die Grenzen überschritten werden, soll die Rentenversicherung mit einer Einkommensprüfung feststellen.

Die Union hatte dagegen eine Bedürftigkeitsprüfung gefordert, bei der die kompletten Vermögensverhältnisse durchleuchtet werden. Außerdem schwebte CDU/CSU ursprünglich ein Modell vor, bei dem Sozialhilfeempfänger im Alter einen Teil ihrer Rentenansprüche zusätzlich ausgezahlt bekommen sollten. Doch Heil setzte sich durch und verankerte die Leistung nicht in der Sozialhilfe, sondern bei der Rentenversicherung.

Die Fachbehörde bekräftigte in dieser Woche noch einmal ihren Unmut über die neue Aufgabe: Die Umsetzung sei „mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand“ verbunden, insbesondere die Prüfung der knapp 26 Millionen Bestandsrentner. Der Datenaustausch mit den Finanzämtern für die Einkommensprüfung werde derzeit aufgebaut, Kapitalerträge oder Einkünfte von im Ausland lebenden Rentnern könnten aber nicht erfasst werden.

Frühestens in einem Jahr können demnach die ersten Grundrentenbescheide für Neurentner verschickt werden – obwohl der gesetzliche Anspruch zum 1. Januar 2021 geschaffen werden soll. Beim Rentenbestand könnte es noch länger dauern, hier ist von einem Zeitraum „bis Ende 2022“ die Rede.

SPD verlangt Verabschiedung vor Sommerpause

Auch um weitere Verzögerungen zu vermeiden, verlangten die Sozialdemokraten eine Verabschiedung des Gesetzes vor den Parlamentsferien. In den vergangenen zwei Wochen fanden dazu eine Reihe von Gesprächen statt: Scholz mit Brinkhaus, Brinkhaus mit SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich, die Sozialpolitiker der Koalitionsfraktionen untereinander.

Heil wandte sich vor der Koalitionsausschuss in dieser Woche, bei dem es offiziell um das Programm der deutsche EU-Ratspräsidentschaft ging, noch einmal an die Kanzlerin. Der Arbeitsminister erinnerte Merkel daran, dass sein Entwurf seit dem Kabinettsbeschluss im Februar die Position der gesamten Bundesregierung sei.

Am Montag ist dem Vernehmen noch einmal ein Treffen der Rentenexperten von Union und SPD im Bundestag geplant. Am Dienstag dürfte die Grundrente in den Fraktionssitzungen zur Sprache kommen.

Das Szenario für einen Blitzbeschluss vor der Sommerpause könnte dann nach Angaben aus Koalitionskreisen so aussehen: Am Mittwoch wird Heils Gesetz noch einmal im zuständigen Ausschuss des Bundestages behandelt, am Donnerstag vom Plenum verabschiedet.

Mit extremer Fristverkürzung könnte am Freitag dann auch noch der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der Auszeit im Juli und August zustimmen. Das sei aber noch nicht abschließend geklärt, hieß es.

Merkel hielt sich zurück

Während Merkels Kanzlerschaft hatten schon die früheren Ministerinnen Ursula von der Leyen (CDU) und Andrea Nahles (SPD) erfolglos versucht, Geringverdienern mit niedrigen Rentenansprüchen zu helfen. Nun sieht es so aus, dass es mit Heils Gesetzentwurf im dritten Anlauf klappt.

Merkel trat bei der Grundrente zuletzt kaum in Erscheinung, sondern ließ das Thema von Unionsfraktionschef Brinkhaus abräumen. Der gilt zwar alles andere als ein Fan von Heils Modell, zog bei seinen mehrfach angedeuteten Revolteplänen aber nie durch.

Noch ist nicht ganz sicher, dass die Mehrheit der Großen Koalition im Bundestag steht. Im Wirtschaftsflügel und unter jungen Abgeordneten der Union gibt es einige Kritiker, die sich nicht zuletzt daran stören, dass nun die in einem CDU-Parteitagsbeschluss formulierten Bedingungen für die Grundrente nicht eingehalten werden.

Bei den Sozialdemokraten bleiben daher Restzweifel: Die Mehrheit der Koalition sei nicht so komfortabel, dass man sich viele Abweichler leisten könnte, sagt ein Abgeordneter. In Unionskreisen war allerdings zu vernehmen: Die Grundrente dürfe auf keinen Fall zum Wahlkampfthema werden. Der Staat schnüre in der Coronakrise gerade dreistellige Milliardenpakete, da wäre eine Blockade der Grundrente politisch schwer zu vermitteln.

Der FDP-Rentenpolitiker Johannes Vogel hält das Gesetz der Koalition für ein „völlig verkorkstes Konzept“ im Kampf gegen Altersarmut. „Von 500.000 Personen, die trotz Ansprüchen in der Rentenversicherung im Alter auf Grundsicherung angewiesen sind, gehen rund drei Viertel bei diesem Modell komplett leer aus“, sagte Vogel dem Handelsblatt.

„Zugleich sind über 90 Prozent der möglichen Grundrentenempfänger überhaupt nicht auf die Grundsicherung im Alter angewiesen.“ Dennoch sei die Union „nach mehr als einem Jahr angeblichen Widerstands einfach umgekippt“.