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GroKo-Vertrag: Finanzberater im Ausnahmezustand

Laut Koalitionsvertrag soll die Aufsicht über die freien Finanzanlagevermittler schrittweise auf die BaFin übertragen werden. Im Interview mit FundResearch erklärt Markus Lange, Rechtsanwalt und Partner bei KPMG, welche rechtlichen und praktischen Folgen das haben könnte.

Der (Shenzhen: 002631.SZ - Nachrichten) Koalitionsvertrag zwischen SPD, CDU und CSU ist 177 Seiten lang. Doch vor allem ein Satz auf Seite 135 wühlt derzeit die Finanzbranche auf. Demnach wollen die Koalitionäre „zur Herstellung einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen Finanzaufsicht die Aufsicht über die freien Finanzanlagevermittler schrittweise auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übertragen“. Derzeit werden Finanzberater von den Gewerbeämtern beaufsichtigt. Eine Neuregulierung der Aufsicht hätte gravierende Folgen.

Herr Lange, wie kommt es dazu, dass im Koalitionsvertag – scheinbar für viele Marktteilnehmer überraschend – die Übertragung der Aufsicht auf die BaFin vorgeschlagen wird?

Markus Lange: So überraschend ist das gar eigentlich nicht. Die Forderung ist schon im Wahlprogramm der SPD enthalten. Auf Seite 36 unten steht das schon ziemlich genau so drin.

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Steckt tatsächlich die Bankenlobby hinter den Vorschlägen, wie manche vermuten?

Markus Lange: Sicherlich haben die Banken ein nachvollziehbares Interesse daran, dass auch freie Finanzvermittler der gleichen Aufsicht wie sie selbst unterliegen. Andererseits kann man der SPD sicher nicht vorwerfen, dass sie ein Freund der Großbanken wäre. Insofern möchte ich mich hier nicht an Spekulationen über das Zustandekommen dieses Passus beteiligen.

Welchen Zweck soll die Umstellung denn erfüllen?

Markus Lange: Der SPD geht es in ihrem Wahlprogramm einfach um eine Vereinheitlichung der Aufsicht. Im Koalitionsvertag ist jetzt noch ein weiterer Aspekt dazugekommen. Die durch eine Umstellung der Aufsicht bei den Ländern freiwerdenden Aufsichtskapazitäten sollen laut Vertragstext nun zur Stärkung der Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzbereich verwendet werden. Das (Shenzhen: 002421.SZ - Nachrichten) sehe ich eher kritisch. Ich glaube, man ist sich auf politischer Ebene gar nicht im Klaren darüber, was das praktisch für die Gewerbeaufsicht bedeuten würde. Geldwäsche ist ein sehr, sehr komplexes Thema. Und auch die Verschiebung der Aufsicht über die Finanzberater von den Gewerbeämtern ist juristisch leichter als ihre praktische Umsetzung.

Wie meinen Sie das?

Markus Lange: Rechtlich betrachtet, befinden sich viele Finanzberater schon jetzt in einer Art Ausnahmesituation. Sie dürfen gemäß Finanzanlagenvermittlungsverordnung, kurz FinVermV, nur beraten und vermitteln. Aber sie dürfen zum Beispiel keine Portfolios verwalten oder eigene Produkte entwickeln. Und sie sind auf bestimmte Finanzprodukte beschränkt. Wenn die BaFin nun die Aufsicht übernehmen soll, bedeutet das konkret, dass etwa die sogenannten 34f-ler entweder eine KWG-Lizenz beantragen oder unter ein entsprechendes Haftungsdach schlüpfen – und sich in diesem zweiten Fall auch wieder in einer Art Ausnahmezustand befinden würden. Sie sind dann offiziell keine freien, sondern plötzlich vertragsgebundene Vermittler.

Welche praktischen Folgen hätte das?

Markus Lange: Für die Finanzberater entstünden so oder so zusätzliche Kosten. Für die BaFin sind die Haftungsdächer leichter zu kontrollieren als viele einzelne kleine Unternehmen oder Einzelkämpfer. Man (Swiss: MAN.SW - Nachrichten) muss sich eben die blanke Zahl ansehen: Wenn mehr als 34.000 freie Finanzanlagervermittler plötzlich eine KWG-Zulassung beantragen, ist das ein zusätzlicher Arbeitsaufwand für die BaFin, den sie nach jetzigem Stand der Dinge mit ihrem Personal (London: PGH.L - Nachrichten) weder kurz- noch mittelfristig so stemmen kann, dass der Gesetzgeber damit zufrieden sein könnte.

Was erwarten Sie also?

Markus Lange: Ich gebe keine Prognosen ab. Aber ich erwarte, dass über die Umsetzung des Satzes auf Seite 135 des aktuellen Koalitionsvertrags noch intensiv diskutiert werden wird. Wenn es überhaupt zu einer Regierungsbildung kommt. Noch steht die Abstimmung der SPD-Mitglieder über das Papier ja noch aus.

(MvA)