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Bundeskabinett beschließt neue Regeln zur Kurzarbeit

Die Regierung will das „Arbeit-von-morgen“-Gesetz bis Mitte April in Kraft setzen – getrieben durch die Ausbreitung des Coronavirus.

Als Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sein „Arbeit-von morgen“-Gesetz plante, da war vom Coronavirus noch keine Rede. Die Große Koalition fürchtete, dass der Strukturwandel in der Autoindustrie oder die Digitalisierung Hunderttausende Jobs kosten könnten – jedenfalls, sofern sich Beschäftigte nicht umfassend weiterbilden.

Inzwischen gibt es aber eine neue Sorge: die Viruserkrankung Covid-19. Die Angst vor den wirtschaftlichen Folgen ist längst größer als die Unsicherheit durch Megatrends wie die Digitalisierung. Messebauer haben keine Arbeit mehr, Airlines streichen ihre Flugpläne zusammen, Maschinen- und Autobauern gehen Aufträge und Zulieferteile aus. Sollte es zu einer echten Corona-Epidemie kommen, stehen in ganz Deutschland Arbeitsplätze auf dem Spiel.

Deshalb hat das Bundeskabinett schon am Dienstag – einen Tag vor seiner regulären Sitzung – im sogenannten schriftlichen Umlaufverfahren den Entwurf für das „Arbeit-von morgen“-Gesetz beschlossen, das inzwischen in „Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung“ umbenannt wurde.

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Neben einem Ausbau der Weiterbildungsförderung sieht das Gesetz eine Verordnungsermächtigung vor, mit der die Bundesregierung – zunächst befristet bis zum Jahresende – die Kurzarbeit stärker fördern kann.
So soll es Anspruch auf Kurzarbeitergeld geben, wenn ein Zehntel der Belegschaft eines Betriebs von erheblichem Arbeitsausfall betroffen ist. Bisher liegt die Schwelle bei einem Drittel.

Der Staat nimmt den Arbeitgebern zudem die kompletten Sozialbeiträge ab, die sie für die Ausfallstunden bisher alleine zu schultern haben. Und Kurzarbeit wird auch für Zeitarbeiter möglich, die in einer Krise sonst oft die ersten sind, die ihren Job verlieren.

„Unser Ziel ist, dass in dieser Situation möglichst kein Arbeitsplatz und kein Unternehmen dauerhaft Schaden nimmt“, sagte Heil in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Ziel ist, das Gesetz nach einem beschleunigten parlamentarischen Verfahren noch in der ersten Aprilhälfte in Kraft zu setzen. Schon am 13. März soll es die erste Lesung im Bundestag geben, am 27. März die abschließende Beratung, am 3. April das Votum des Bundesrats.

Die im Stundentakt kommenden Meldungen von neuen Corona-Fällen zeigten, „dass der Höhepunkt der Herausforderung noch nicht erreicht ist“, sagte Altmaier, der sich am Vormittag drei Stunden lang mit seinen Länderkollegen ausgetauscht hatte. Deshalb sei es wichtig, dass die Regierung schnell handele.

Arbeitsagentur übernimmt Sozialbeiträge für Ausfallstunden

Schon jetzt können Firmen, die durch Corona Arbeitsausfälle haben, bei der örtlichen Arbeitsagentur Kurzarbeitergeld beantragen. Die aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung finanzierte Leistung ersetzt 60 Prozent des Nettolohns, bei Beschäftigten mit Kindern 67 Prozent.

Der Koalitionsausschuss hatte in der Nacht zum Montag beschlossen, Tempo beim „Arbeit-von-morgen“-Gesetz zu machen und die erweiterten Regeln zur Kurzarbeit möglichst rasch zu beschließen.

Wirtschaft und Gewerkschaften begrüßten die geplanten Schritte: „Die Übernahme der Sozialversicherungskosten ist ein geeignetes Mittel und im Moment auch das wirksamste Liquiditätspaket für die betroffenen Unternehmen“, sagte Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer.

„Die Bundesregierung hat entschlossen gehandelt, gut so“, lobte Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). Wichtig sei, dass die bereits beschlossenen Verbesserungen bei der Kurzarbeit in Kombination mit Weiterbildung weiterhin Bestand hätten. „Denn schließlich befinden wir uns auch ganz abgesehen von der derzeitigen Covid-19-Epidemie in einem beschleunigten wirtschaftlichen Strukturwandel.“

So sind in dem Gesetz, das nun beschleunigt verabschiedet werden soll, unter anderem auch höhere finanzielle Weiterbildungszuschüsse vorgesehen. Außerdem können Beschäftigte in Transfergesellschaften stärker gefördert werden – unabhängig von Alter und Qualifikation. Für Betriebe, die Beschäftigte bei länger anhaltendem Arbeitsausfall beruflich qualifizieren, will die Regierung zudem die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes verlängern.

In der Unionsfraktion ist man zwar froh, dass Beschäftigten und Unternehmen angesichts der Corona-Ausbreitung jetzt rasch geholfen werden kann, stört sich aber am Verfahren: „Die Verknüpfung mit dem Gesetz zu Weiterbildung und Ausbildung wäre unnötig gewesen“, sagt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der Unionsfraktion, Peter Weiß (CDU). Soll heißen: Die Regierung hätte Corona-Hilfen separat beschließen können, ohne jetzt das „Arbeit-von-morgen“-Gesetz im Eilverfahren durchboxen zu lassen.

Mehr Kurzarbeit als in Staatsschuldenkrise 2012/13

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) schätzt, dass es im März rund 124.000 Kurzarbeiter geben wird – vor allem in der Metallindustrie, die neben dem Coronavirus auch vom Strukturwandel in der Automobilbranche betroffen ist. Damit liege die Inanspruchnahme leicht über dem Niveau der Staatsschuldenkrise 2012/13, als das Wirtschaftswachstum ähnlich schwach war, teilte die Nürnberger Behörde in ihrem Monatsbericht für Februar mit.

BA-Chef Detlef Scheele begrüßte die Beschlüsse des Koalitionsausschusses zum erleichterten Bezug von Kurzarbeitergeld. „Damit können wir vielen Unternehmen und Arbeitnehmern helfen“, sagte er dem Handelsblatt.

Allerdings könne seine Behörde im Moment weder sagen, wie viele Unternehmen mit wie vielen Mitarbeitern tatsächlich Kurzarbeit in Anspruch nehmen werden, noch welche Kosten das verursachen könne. „Zurzeit haben wir 255 Millionen Euro für Kurzarbeitergeld in unserem Haushalt eingeplant. Sollten mehr Mittel nötig werden, müssen die Mehrausgaben beim Bundesarbeitsministerium beantragt werden“, sagte Scheele. Das sei aber ein Routineverfahren.

Die Bundesagentur habe genügend Mittel, um auch eine höhere Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld zu finanzieren. „Und da es eine gesetzliche Pflichtleistung ist, wird Kurzarbeitergeld ohne Wenn und Aber ausgezahlt“, betonte der BA-Chef. Die Rücklage der Arbeitsagentur lag Ende 2019 bei fast 26 Milliarden Euro.