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Die GroKo enttäuscht die Steuerzahler

Die Entlastung der Steuerzahler fällt geringer aus, als von der Union versprochen – trotz der vielen Milliarden in der Staatskasse. Und von den wenigen Steuersenkungen können auch nicht alle profitieren. Eine Analyse.

Peter Altmaier und Jens Spahn (beide CDU) hatten am Freitagmittag eine schwierige Aufgabe. Nicht nur, weil der Interimsfinanzminister und der Haushaltsstaatsekretär nach den langen Sondierungen übernächtigt waren, als sie vor die Presse traten. „Wir beide sitzen vor ihnen mit zusammen 70 Stunden Schlafentzug“, begann Altmaier. Sie mussten dann auch Zahlen präsentieren, die für manche Enttäuschung sorgen dürften.

Altmaier und Spahn stellten den Haushaltsabschluss 2017 vor. Der Bund hat im vergangenen Jahr 5,3 Milliarden Euro Überschuss erzielt – mehr Geld, als noch am Wochenanfang in vorläufigen Berechnungen des Finanzministeriums erwartet worden war. Das Geld fließt nun in eine Rücklage, die damit auf knapp 24 Milliarden Euro anwächst. Das sind gute Nachrichten. Sie lassen sich allerdings nicht so einfach mit den Zahlen aus den Sondierungspapieren in Übereinstimmung bringen, auf die Altmaier und Spahn ebenfalls eingingen.

Wohl nie zuvor war die Bundeskasse derart gut gefüllt. Gemessen daran will eine mögliche Große Koalition die Steuerzahler in den kommenden Jahren nur geringfügig entlasten. Von den Steuersenkungsplänen der Union ist nicht viel übrig geblieben. Im Wahlkampf hatten CDU und CSU eine Entlastung bei der Einkommensteuer in Höhe von 15 Milliarden Euro und zusätzlich das schrittweise Ende des Solidaritätszuschlags für alle versprochen. Geblieben ist davon nur ein Soli-Abbau für die allermeisten, aber nicht für alle.

Und so stellen Unionspolitiker vor allem als Erfolg heraus, was nicht beschlossen wurde: Die SPD konnte sich mit ihrem Wunsch nach einer Erhöhung des Spitzensteuersatzes nicht durchsetzen. „Wir werden die Steuerbelastung der Bürger nicht erhöhen“, heißt es zudem in dem Sondierungspapier. Deutlich gesenkt wird sie aber auch nicht.

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Die Mindereinnahmen durch den Soli-Abbau werden mit zehn Milliarden Euro für die gesamte Legislaturperiode angesetzt. Zum Vergleich: Die Einnahmen betragen jährlich circa 20 Milliarden Euro. Wann und wie genau der Soli abgebaut werden soll, steht nicht in dem Papier. Am Ende der Legislaturperiode sollten 90 Prozent der heutigen Soli-Zahler durch eine Freigrenze „vollständig“ befreit werden, heißt es in dem Papier.

Nach Berechnungen von Steuerexperten dürfte die Freigrenze bei circa 55.000 bis 60.000 Euro des zu versteuernden Einkommens liegen. Wer darunter liegt, muss nichts zahlen. Wer mehr verdient, muss den Soli dann komplett auf seine Steuerschuld zahlen. Da es sich nicht um einen Freibetrag handelt, wird er also nicht entlastet. Spitzenverdiener gehen also weitgehend leer aus. Für Besserverdiener mit 55.000 bis 60.000 Euro wird die Belastung hingegen schlagartig steigen, selbst wenn es eine sogenannte Gleitzone geben soll. Hinzu kommt: Gerade Bezieher unterer Einkommen werden von dem Plan der möglichen Großen Koalition gar nichts haben, da sie schon heute aufgrund einer Freigrenze keinen Soli zahlen müssen.


Aus für die Abgeltungssteuer – 42 Prozent von nix

Eine große Steuerreform ist das alles nicht. Zudem wäre die Politik möglicherweise ohnehin gezwungen, den Soli zu streichen. Wenn im Jahr 2019 der Solidarpakt ausläuft, entfällt auch die Begründung für die Sonderabgabe. Insofern gibt es durchaus Zweifel, ob der Soli dann noch verfassungsgemäß ist. Die FDP, die in den Jamaika-Sondierungen für ein Soli-Aus gekämpft hat, ist für eine Klage in Karlsruhe. Der Umstand, dass der Soli künftig nur noch von einer kleinen Gruppe gezahlt werden soll, mache „die verfassungsrechtliche Lage noch heikler“, sagt FDP-Finanzpolitiker Florian Toncar.

Das Sondierungspapier von Union und SPD sieht zudem die Abschaffung der Abgeltungssteuer für Zinserträge vor. Die war einst vom SPD-Finanzminister Peer Steinbrück eingeführt worden. Begründung damals: Bei einer zu hohen Belastung fliehe das Kapital aus Deutschland, deshalb sollten Erträge pauschal mit 25 Prozent besteuert werden – statt mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz. „Besser 25 Prozent von x, als 42 Prozent von nix“, so Steinbrück damals. Doch nun haben viele Staaten einen automatischen Austausch von Steuerdaten vereinbart. Es ist also schwieriger geworden, Kapitaleinkünfte im Ausland zu verstecken.

Somit sei die Grundlage für die Abgeltungssteuer entfallen, heißt es nicht nur bei der SPD schon länger, sondern auch in Teilen der Union. Eigentlich müsste dieses Argument auch für andere Kapitelerträge wie Aktiendividenden gelten. Doch abgeschafft werden soll die Abgeltungssteuer laut Sondierungspapier nur für Zinsen. Offenbar hatte man Sorge, dass ansonsten die Besteuerung auf ausgeschüttete Unternehmensgewinne in Deutschland zu hoch wird.

Für den Sparer, die festverzinsliche Anlagen bevorzugen, kann der Wegfall der Abgeltungssteuer eine Zusatzbelastung bedeuten. Das hängt von der Höhe des persönlichen Steuersatzes ab. Angesichts der derzeitigen Niedrigzinsphase trifft das vermutlich nur wenige. 42 Prozent von nix ist auch nicht mehr als 25 Prozent von nix. Doch mit steigenden Zinsen würde sich das ändern.

Weitgehend ausgeklammert haben Union und SPD auch das Thema Unternehmensteuern. Nach der Reform von US-Präsident Donald Trump hatte es aus der deutschen Wirtschaft die Forderung gegeben, auch in Deutschland eine Reform anzugehen. In ihrem Sondierungspapier kündigen Union und SPD an, mit Frankreich eine gemeinsame Initiative zu einer Angleichung der Unternehmensteuern in Europa voranbringen zu wollen. Diesen Plan gibt es schon seit Jahren, vorangekommen ist er bisher kaum.

Das gilt auch für eine andere Maßnahme aus dem Sondierungspapier: die „Einführung einer Finanztransaktionssteuer“. Die hat Kanzlerin Angela Merkel (CDU) noch in jedem Koalitionsvertrag seit Ausbruch der Finanzkrise zugesagt. Erfolgreich war das Projekt auf europäischer Ebene bisher nicht.

KONTEXT

Die geplanten Ausgaben der neuen GroKo

Bildung, Forschung, Hochschulen, Digitalisierung

Programm Ganztagsschule / Ganztagsbetreuung: 2,0 Milliarden Euro

Aufstiegsfortbildung in der beruflichen Bildung: 350 Millionen Euro

BAföG-Reform: 1,0 Milliarden Euro

Nachfolge Hochschulpakt (ab 2021): 600 Millionen Euro

Anteil des Bunds am schrittweisen Erreichen des 3,5%-Ziels Forschung und Entwicklung bis 2025: 2,0 Milliarden Euro

Breitbandausbau: Fond*

Insgesamt: 5,95 Milliarden Euro

*"Mit den Versteigerungserlösen der 5G-Lizenzen wollen wir einen Investitionsfonds einrichten, der für den Ausbau der digitalen Infrastruktur zur Verfügung steht."

Quelle: Ergebnispapier der Sondierungsgespräche (alle Zahlen sind für den Zeitraum 2018 bis 2021 vorgesehen)

Familien, Kinder und Soziales

Erhöhung des Kindergelds und Kinderfreibetrags (Anteil des Bunds): 3,5 Milliarden Euro

Kita (Gebühren und Qualität): 3,5 Milliarden Euro

Bekämpfung von Kinderarmut bei Kinderzuschlag: 1,0 Milliarden Euro

Eingliederungstitel SGB II: Sozialer Arbeitsmarkt / Soziale Teilhabe: 4,0 Milliarden Euro

Insgesamt: 12,0 Milliarden Euro

Bauen und Wohnen

Weitere Förderung sozialer Wohnungsbau durch den Bund in 2020/2021: 2,0 Milliarden Euro

Steuerliche Förderung von mehr Wohneigentum (AfA, energetische Gebäudesanierung, Förderung von Eigentum für Familien): 2,0 Milliarden Euro

Insgesamt: 4,0 Milliarden Euro

Gleichwertige Lebensverhältnisse, Landwirtschaft, Verkehr und Kommunen

Erhöhung der Mittel Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) 2020/21: 1,0 Milliarden Euro

Regionale Strukturpolitik / Strukturwandel Kohlepolitik: 1,5 Milliarden Euro

Ländliche Räume / Landwirtschaft: 1,5 Milliarden Euro

Fortsetzung kommunaler Programme: 8,0 Milliarden Euro

Insgesamt: 12,0 Milliarden Euro

Internationale Verantwortung bei Sicherheit und Entwicklung

Erhöhung des Etats für Verteidigung und ODA-Quote: 2,0 Milliarden Euro

Insgesamt: 2,0 Milliarden Euro

Entlastung der Bürger

Solidaritätszuschlag: 10,0 Milliarden Euro

Insgesamt: 10,0 Milliarden Euro