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Große Koalition einigt sich auf Unternehmenssanktionen

Wegen Dieselskandal und Cum-Ex-Affäre stand das Gesetz zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität im Koalitionsvertrag, aber die Union blockierte den Entwurf. Nun gab es eine Einigung.

Christine Lambrecht (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, will kriminelle Unternehmen stärker sanktionieren. Foto: dpa
Christine Lambrecht (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, will kriminelle Unternehmen stärker sanktionieren. Foto: dpa

Es gibt grünes Licht für das von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) geplante „Gesetz zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität“. Eine Runde von Lambrecht, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), Staatsminister Hendrik Hoppenstedt aus dem Bundeskanzleramt sowie den Wirtschafts- und Rechtspolitikern von Union und SPD einigte sich am Freitag auf letzte Änderungen, wie Teilnehmer dem Handelsblatt bestätigten. Nun soll der Entwurf für das Gesetz von Unternehmenssanktionen in der kommenden Woche in die Verbändeanhörung gehen.

„Wir sind froh, dass es nun einen Schritt weiter geht“, sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, dem Handelsblatt. Das Gesetz könne nun im April vom Kabinett beschlossen und bestenfalls noch vor der Sommerpause durch das parlamentarische Verfahren gebracht werden. „Ehrliche Unternehmen dürfen nicht die Dummen sein“, betonte Fechner. Das Gesetz ziele auf die schwarzen Schafe ab.

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Der Entwurf zum Unternehmenssanktionsrecht sieht für Unternehmen bei Vergehen wie Betrug, Korruption oder Umweltdelikten Bußgelder von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes vor. Bei großen Konzernen können hier schnell Strafen im zweistelligen Milliardenbereich entstehen.

Geregelt wird auch, wie künftig interne Ermittlungen in Unternehmen ablaufen sollen und welche Zugriffsrechte auf Befunde solcher Ermittlungen die Behörden haben. Strafrechtlich kann weiterhin nur individuelles Fehlverhalten verfolgt werden. Hier müssen sich Straftäter aus Belegschaft und Management verantworten. Auslöser für das Gesetz waren der Dieselskandal und die Cum-Ex-Affäre.

„Die Sanktionshöhe und der Grundsatz, dass die Ermittlungsbehörden künftig bei einem Anfangsverdacht gegen die Unternehmen zwingend ermitteln müssen, bleiben unverändert“, sagte Fechner dem Handelsblatt. Bislang liegt es im Ermessen der Behörden der einzelnen Bundesländer, ob und wie gegen Delikte vorgegangen wird.

Grundlage ist hier das Ordnungswidrigkeitenrecht. Das Bußgeld beträgt hier bis zu zehn Millionen Euro. Diese Summe kann kleine Unternehmen stark belasten, wirkt aber bei Großkonzernen kaum. Daneben ist die Gewinnabschöpfung möglich, die mit Straftaten erzielten Profite werden also eingezogen. Dabei soll es auch in Zukunft bleiben.

Vorschriften zielen auf wenige schwarze Schafe

Es hieß, in der Gesetzesbegründung für die neuen Unternehmenssanktionen werde noch stärker hervorgestrichen, dass sich die meisten Unternehmen rechtstreu verhielten und die Vorschriften nur auf wenige unredliche Firmen abzielten. Auch der Name des Gesetzes könnte sich noch ändern.

Der Gesetzentwurf hing zuletzt lange in der Ressortabstimmung. Die Union tat sich schwer mit dem Vorhaben, das allerdings von Union und SPD schon im Koalitionsvertrag fest vereinbart worden war. Zwischendrin gab es zunächst eine Einigung, dass die Betriebsauflösung als Ultima Ratio wieder aus dem Gesetz herausgenommen wird.

Nun soll nach Aussagen von Teilnehmern der Runde noch klargestellt werden, dass bei der Bemessung der Bußgelder künftig die Zusammenarbeit von Unternehmen mit den Strafverfolgungsbehörden durch interne Untersuchungen sanktionsmindernd berücksichtigt werden „soll“. Bislang stand eine „kann“-Regelung im Entwurf.