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Großbritannien ist nicht mehr Mitglied des EU-Binnenmarkts

LONDON/BRÜSSEL (dpa-AFX) - Zwischen Großbritannien und der Europäischen Union gelten von Freitag an neue Bestimmungen. Bis zum 31. Dezember um Mitternacht galt die Brexit-Übergangsphase, in der weitgehend die gleichen Regeln Bestand hatten wie vor dem EU-Austritt Großbritanniens. Das Land war bereits Ende Januar 2020 aus der EU ausgeschieden. Zum 1. Januar 2021 tritt nun der an Heiligabend vereinbarte Brexit-Handelspakt in Kraft - Großbritannien verlässt den Binnenmarkt und die Zollunion. Das Abkommen muss noch vom EU-Parlament ratifiziert werden und ist daher nur provisorisch in Kraft.

Das britische Parlament hatte das von Premierminister Boris Johnson vorgelegte Ratifizierungsgesetz kurz vor dem Jahreswechsel binnen weniger Stunden durchgewunken. Staatsoberhaupt Königin Elizabeth II stimmte dem Gesetz mit ihrem "Royal Assent" in der Nacht zum Donnerstag zu. An Silvester wurde das Vertragswerk dann auch offiziell im Gesetzblatt der EU veröffentlicht.

Das Handels- und Partnerschaftsabkommen soll einen harten Bruch vermeiden. Wichtigster Punkt ist, dass im Warenhandel auch künftig keine Zölle und Mengenbeschränkungen gelten. Zudem regelt der knapp 1250 Seiten starke Vertrag viele weitere Themen, darunter Fischfang und Zusammenarbeit bei Energie, Transport, Justiz, Polizei.

Bei einem besonders schwierigen Punkt gab es an Silvester noch eine Einigung: Spanien und Großbritannien haben sich darauf verständigt, dass das britische Überseegebiet Gibraltar dem in der Regel grenzkontrollfreien Schengen-Raum beitritt. Für Gibraltar an der spanischen Südspitze gilt der allgemeine Post-Brexit-Handelspakt damit nicht.