Werbung
Deutsche Märkte schließen in 2 Stunden 10 Minuten
  • DAX

    17.836,18
    -190,40 (-1,06%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.930,64
    -53,84 (-1,08%)
     
  • Dow Jones 30

    37.735,11
    -248,13 (-0,65%)
     
  • Gold

    2.390,10
    +7,10 (+0,30%)
     
  • EUR/USD

    1,0633
    +0,0007 (+0,06%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.051,36
    -3.304,04 (-5,30%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Öl (Brent)

    85,11
    -0,30 (-0,35%)
     
  • MDAX

    26.051,00
    -396,14 (-1,50%)
     
  • TecDAX

    3.299,65
    -34,67 (-1,04%)
     
  • SDAX

    14.021,90
    -236,18 (-1,66%)
     
  • Nikkei 225

    38.471,20
    -761,60 (-1,94%)
     
  • FTSE 100

    7.852,34
    -113,19 (-1,42%)
     
  • CAC 40

    7.956,66
    -88,45 (-1,10%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.885,02
    -290,08 (-1,79%)
     

Griechenland verhängt 15 Jahre Haft gegen Ex-Siemens-Chef von Pierer

Im Schmiergeld-Prozess gegen Siemens sind am Montag die Urteile verkündet worden: Heinrich von Pierer und sechs weitere Ex-Manager bekamen langjährige Haftstrafen.

So langsam mahlen die Mühlen der griechischen Justiz: Seit der Tat sind 21 Jahre vergangen. Vor 14 Jahren begannen die Strafverfolger zu ermitteln. Über drei Jahre zog sich der Prozess hin. Jetzt wurden im Verfahren um Bestechungspraktiken des Siemens-Konzerns in Griechenland die Urteile gesprochen.

20 der ursprünglich 64 Angeklagten befand das Gericht für schuldig. Sie sollen für viele Jahre ins Gefängnis gehen. Den früheren Vorstands- und Aufsichtsratschef Heinrich von Pierer verurteilten die Richter zu 15 Jahren Haft. Der ehemalige Siemens-Vorstand Thomas Ganswindt bekam 13 Jahre Haft. Fünf weitere frühere deutsche Manager des Konzerns verurteilte das Gericht zu je sieben Jahren Gefängnis.

Von Pierer bezeichnete in einer ersten Stellungnahme das Urteil als „völlig überraschend“, da die Staatsanwaltschaft im April und erneut im Juli dieses Jahres für ihn Freispruch beantragt habe. Er sei im Laufe des Verfahrens zu zwei Vernehmungen in Athen gewesen und dabei „mit keinem einzigen strafrechtlich relevanten Vorwurf konfrontiert worden, gegen den ich mich verteidigen musste oder hätte verteidigen können“. Von Pierer kündigte an: „Wir werden Berufung gegen das Urteil einlegen.“

WERBUNG

Das Strafmaß gegen den früheren Siemens-Topmanager und die anderen schuldig gesprochenen Angeklagten hätte noch höher ausfallen können. Ursprünglich lautete die Anklage auch auf Bestechung öffentlicher Amtsträger. Das hätte lebenslange Haft bedeuten können. Infolge einer im Sommer vom Parlament verabschiedeten Strafrechtsreform ist dieser Straftatbestand aber inzwischen verjährt. Übrig blieb der Vorwurf der Geldwäsche.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand einer der lukrativsten Aufträge, den Siemens in Griechenland je an Land gezogen hat: 1998 bekamen die Münchner nach langen Verhandlungen mit der damals staatlichen griechischen Fernmeldebehörde OTE den Zuschlag für die Umstellung des analogen griechischen Telefonnetzes auf Digitaltechnik. Das Auftragsvolumen belief sich auf umgerechnet knapp 693 Millionen Euro. Bei der Vergabe sollen Schmiergelder von umgerechnet rund 68 Millionen Euro an damalige Entscheider in Griechenland geflossen sein.

Die griechische Justiz stützte sich bei ihren Recherchen auf die Erkenntnisse deutscher Staatsanwälte, die in der Sache ebenfalls ermittelten. Die in Athen angeklagten deutschen Siemens-Manager mussten sich in der Schmiergeldaffäre bereits in Deutschland vor Gericht verantworten und wurden teils verurteilt, teils freigesprochen.

Die Verteidiger der Deutschen beantragten deshalb die Einstellung des Verfahrens, weil nach dem im europäischen Recht verankerten Grundsatz „ne bis in idem“ niemand wegen derselben Sache zweimal vor Gericht gestellt werden darf. Die griechische Justiz setzte sich darüber hinweg und erklärte, es gehe um andere Vorwürfe als die bereits in Deutschland verhandelten. Prozessbeobachter halten diese Entscheidung für rechtsstaatlich bedenklich.

Zehn der Angeklagten sind inzwischen verstorben

Von Pierer musste in Deutschland wegen der Affäre nie vor Gericht. Er bestritt, von den Schmiergeldzahlungen gewusst zu haben, akzeptierte aber einen Bußgeldbescheid über 250.000 Euro wegen Verletzung der Aufsichtspflicht und zahlte an Siemens fünf Millionen Euro Schadenersatz.

Schuldig gesprochen und zur Höchststrafe von 15 Jahren Haft verurteilt wurden auch die früheren griechischen Siemens-Manager Michael Christoforakos und Christos Karavelas. Christoforakos war schon vor zehn Jahren nach Deutschland geflohen. Seine Auslieferung lehnten die deutschen Behörden ab, weil er deutscher Staatsbürger ist und die ihm zur Last gelegten Straftaten nach deutschem Recht verjährt sind. Karavelas tauchte im Ausland unter.

Zehn der ursprünglich 64 Angeklagten haben das Ende des Verfahrens nicht mehr erlebt – sie sind in der Zwischenzeit verstorben. Unter ihnen ist Volker Jung. Der frühere Konzernvorstand war zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe Aufsichtsratschef der griechischen Tochtergesellschaft Siemens-Hellas.

Die deutschen Angeklagten waren am Montag nicht zur Urteilsverkündung erschienen. Sie wurden von ihren Anwälten vertreten. Offen blieb zunächst, ob die Verurteilten die Haftstrafen sofort antreten müssen. Dann könnte das Gericht internationale Haftbefehle gegen von Pierer und die anderen Deutschen verhängen.

Dass Deutschland sie ausliefern würde, ist zwar so gut wie ausgeschlossen. Reisen ins Ausland wären aber für die Betroffenen riskant. Sie müssten damit rechnen, bei einer Grenz- oder Verkehrskontrolle festgenommen und an Griechenland überstellt zu werden.

Bis zu einem endgültigen Urteil könnten Jahre vergehen

Das Gericht könnte die Vollstreckung der Strafen allerdings auch aussetzen, bis entschieden ist, ob das Urteil rechtskräftig wird. Die schriftliche Begründung des Richterspruchs dürfte, wie in Griechenland üblich, einige Monate auf sich warten lassen. Prozessbeobachter erwarten, dass dann außer von Pierer auch die anderen Angeklagten Berufung einlegen werden. Das könnte zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens führen. Danach bliebe dann noch die Revision beim Obersten Gerichtshof.

Bis zu einem endgültigen Urteil in der griechischen Siemens-Affäre könnten also noch viele Jahre vergehen. Davon unabhängig will von Pierers Anwalt jetzt beantragen, dass das Urteil in Deutschland nicht vollzogen wird, „weil es gegen elementare rechtsstaatliche Prinzipien verstößt“.