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Grenzkontrollen: Berufspendler brauchen Bescheinigung erst ab Freitag

BERLIN (dpa-AFX) - Berufspendler dürfen noch bis Donnerstagnacht ohne eine spezielle Bescheinigung ihres Arbeitgebers in Sachsen und Bayern die deutsche Grenze passieren. Bis Donnerstag 24.00 Uhr sei die Vorlage des Arbeitsvertrages an der Grenze ausreichend, hieß es am Mittwoch aus dem Bundesinnenministerium. Die Frist, die ursprünglich in der Nacht zum Mittwoch hätte auslaufen sollen, sei auf Bitte der sächsischen Landesregierung um zwei Tage verlängert worden. Ab Freitag müssen berufliche Pendler dann eine Bestätigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass sie bei einem systemrelevanten Arbeitgeber beschäftigt sind und von diesem zwingend für die Aufrechterhaltung des Betriebs benötigt werden.

Hintergrund der Verlängerung ist dem Vernehmen nach, dass man den Arbeitgebern nach der erst jetzt erfolgten amtlichen Veröffentlichung der geänderten sächsischen Quarantäneverordnung Zeit geben musste, um sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten. Um Verwirrung und eine Ungleichbehandlungen an den Grenzübergängen in Sachsen und Bayern zu verhindern, wurde die Frist dann auch für den bayerischen Grenzabschnitt verlängert.

Tschechien und der größte Teil Tirols (Österreich) gelten seit Sonntag als Gebiete, in denen sich mutierte Varianten des Coronavirus bereits stark verbreitet haben. Von hier dürfen - von einigen Ausnahmen abgesehen - fast nur noch Deutsche und Ausländer mit Wohnsitz in Deutschland einreisen. Innenminister Horst Seehofer (CSU) ordnete in Absprache mit Bayern und Sachsen stationäre Kontrollen an diesen Grenzabschnitten an. Für Berufspendler aus bestimmten Branchen gibt es Ausnahmen.