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Greensill-Fall führt zu Pakt von 26 Städten, Bafin-Vorwürfen

(Bloomberg) -- Insgesamt 26 Kommunen, die 255 Millionen Euro an Einlagen bei der inzwischen geschlossenen Greensill Bank AG haben und diese nun möglicherweise verlieren, wollen gemeinsam um ihr Geld kämpfen.

Bei einer Beratung in dieser Woche einigten sie sich “auf ein abgestimmtes juristisches Vorgehen und bereiten eine gemeinsame Vertretung ihrer Interessen vor”, erklärte die Stadt Monheim am Dienstag. Allein bei ihr geht es um 38 Millionen Euro.

Die betroffenen Kommunen beabsichtigen, sich für das Insolvenzverfahren zusammenzuschließen, um aus der Insolvenzmasse zumindest Teile ihrer Anlagen zurückzuerhalten. Darüber hinaus sollen gemeinschaftlich Haftungsansprüche geprüft werden, hieß es.

Indirekt wurden auch Vorwürfe an die Finanzaufsicht Bafin erhoben. “Von den offenbar seit Monaten laufenden Untersuchungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Richtung Greensill erfuhren die zuständigen Finanzverantwortlichen zu spät”, hieß es in der Mitteilung von Monheim am Dienstag weiter.

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Bürgermeister Daniel Zimmermann hatte bereits vergangene Woche gesagt, die Stadt wolle “genau prüfen, ob es neben den Kommunen vielleicht auch andere gibt, die eine finanzielle Mitverantwortung tragen”.

Die Bafin sieht bei sich keine Fehler. Aufgrund ihrer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht dürfe sie Kommunen und andere Anleger nicht über eine Sonderprüfung oder aufsichtliche Maßnahmen informieren, hatte ein Sprecher der Behörde vergangene Woche gesagt.

Am Dienstag ist auf Antrag der Bafin ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Greensill Bank beim Amtsgericht Bremen eröffnet worden. Die Aufsicht hatte in einer forensischen Sonderprüfung zuvor festgestellt, dass das Institut nicht in der Lage ist, den Nachweis über die Existenz von einigen bilanzierten Forderungen zu erbringen. Die Behörde ordnete daraufhin zunächst ein Moratorium an, um die Vermögenswerte zu sichern.

Zwar ist die Greensill Bank der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken zugeordnet und dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken angeschlossen. Gebietskörperschaften wie Städte sind allerdings explizit von Entschädigungen ausgenommen, sollten diese nötig werden.

(Neu: Rolle der Bafin im 4. bis 6. Absatz)

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