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„Gravierende Mängel“: Verbraucherschützer mahnen Betreiber von Clubhouse-App ab

Die Audio-App Clubhouse gerät wegen Datenschutzmängeln unter Druck. Verbraucherschützer schickten dem Betreiber eine Abmahnung.

Cropped shot of an unrecognizable businessman standing alone in his home office and texting on his cellphone
Symbolbild: Getty Images

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) geht wegen diverser Mängel juristisch gegen den Betreiber der Social-Media-App Clubhouse vor. Beanstandet würden etwa „gravierende Mängel“ beim Datenschutz, teilte VZBV-Chef Klaus Müller auf Twitter mit.

Daneben bemängelt der Verband, dass die Plattform kein Impressum führe und damit gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoße. Außerdem seien die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nur in englischer Sprache verfügbar. „Diese Punkte beanstandet der VZBV in seiner Abmahnung an den Betreiber von Clubhouse und fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung“, so Müller.

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Die Anwendung stammt von Alpha Exploration Co. in Oakland im US-Bundesstaat Kalifornien. In der Abmahnung geht es vor allem um den Datenschutz. So reklamiere der Clubhouse-Betreiber das Recht für sich, die von den Anwendern hochgeladenen Kontaktinformationen aus den Adressbüchern der Smartphones umfassend zu nutzen und die Kontakte beispielsweise mit Werbung zu behelligen. Damit verstoße Clubhouse gegen die DSGVO.

Clubhouse: Bald auch für Android?

Sollte der App-Betreiber nicht auf die Abmahnung reagieren oder sich weigern, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, könnte der deutsche Verband eine Klage vor dem Landgericht Berlin anstrengen und dort ein Bußgeld verhängen lassen.

Clubhouse ist eine Social-Media-App aus den USA, in der sich die Nutzer an Talkrunden beteiligen können. An Clubhouse wurde zuletzt kritisiert, dass die App nach Zugriff auf die Kontakte der Nutzer fragt. So sollen die Nutzer schneller Bekannte bei der App finden können. Man kann den Zugang zum Adressbuch bei der Anmeldung auch verweigern.

Staatsministerin Bär verteidigt App

Die Staatsministerin im Bundeskanzleramt und Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung, Dorothee Bär (CSU), verteidigte die App gegen Kritik. „Natürlich muss auch Clubhouse im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen handeln, sei es beim Datenschutz oder hinsichtlich Hass und Hetze im Netz“, sagte Bär dem Handelsblatt. „Ich fände es aber falsch, jede digitale Innovation gleich von Anfang an mit der Datenschutzkeule zu zerschlagen – gerade wenn auch unter Juristinnen und Juristen noch keine Einigkeit besteht, wie die App datenschutzrechtlich abschließend zu bewerten ist.“

Messenger: Whatsapp laufen die Nutzer davon

Wie bei allen Innovationen berge ein solches neues Format nicht nur Chancen, sondern auch Risiken, sagte Bär weiter. Jedoch könne sich jede Nutzerin und jeder Nutzer „natürlich auch dafür entscheiden, den Zugriff auf seine Kontakte zu verwehren und auf die Einladungsmöglichkeit weiterer Personen zu verzichten“.

Zuletzt hatte die Vorsitzende der Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern, Monika Grethel, Vorbehalte gegen die App geäußert. So sei die Möglichkeit, Clubhouse Zugriff auf seine Kontakte zu gewähren und dem Dienst somit Kontaktinformationen von Personen, die selbst nicht Teilnehmende des Dienstes sind, zur Verfügung zu stellen, „grundsätzlich kritisch zu sehen“, sagte Grethel dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

„Gleiches gilt für eine Anmeldung beziehungsweise Authentifizierung bei Clubhouse über einen weiteren Social-Media-Account eines eingeladenen Teilnehmenden.“ Was mit den Kontakt- und Account-Informationen geschehe, bleibe weitgehend intransparent.

Austausch „in geselliger Runde“

Es gehe nicht darum, Nutzerinnen und Nutzern Vorgaben für die private Verwendung einer App oder eines Dienstes zu machen, betonte Grethel. Wenn es sich aber – wie im Fall von Clubhouse – nicht nur um die eigenen Daten, sondern auch um Daten anderer, unbeteiligter Menschen handele, „begegnet ein Upload von Kontaktinformationen Dritter datenschutzrechtlichen Bedenken“. Soweit die Nutzung des Dienstes auch ohne Zurverfügungstellung von Daten anderer Menschen möglich sei, sollten Nutzer auf einen Upload verzichten oder diesen durch spezifische Maßnahmen ausschließen.

Apps: Hier steht Clubhouse in den Charts

Staatsministerin Bär lobte indes an der Audio-App die „Mitmachfunktion“, mit der man sich in Zeiten des Lockdowns zwar virtuell, aber dennoch „in geselliger Runde“ austauschen könne. Clubhouse biete zudem der Politik eine Chance, mit Menschen zusammenzukommen und „spontane ungezwungene Debatten“ von überall aus und jederzeit zu führen. „Solche Gespräche sind besonders spannend, wenn Menschen mit unterschiedlichsten Erfahrungen und Hintergründen zusammenfinden“, sagte die Staatsministerin.

Zusammen mit Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) hat sich Bär heute auf der Plattform Fragen gestellt, um die neue Digitalstrategie der Bundesregierung zu erläutern. Der Auftritt warf zuvor angesichts der Kritik an den Datenschutzbestimmungen von Clubhouse Fragen von Journalisten auf. Bär verteidigte den Gang zu Clubhouse und forderte mehr Mut beim Ausprobieren neuer Kommunikationswege.

VIDEO: Hype um Clubhouse: Alles über die neue App