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Gradzahl unterscheidet sich nach dem Job: Wie warm es künftig in Ämtern und Behörden sein darf

Für Menschen, die körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeiten erledigen, wird es in öffentlichen Räumen künftig deutlich frischer. Noch weniger geheizt werden soll dort, wo körperlich hart gearbeitet wird. - Copyright: Maskot, Getty Images
Für Menschen, die körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeiten erledigen, wird es in öffentlichen Räumen künftig deutlich frischer. Noch weniger geheizt werden soll dort, wo körperlich hart gearbeitet wird. - Copyright: Maskot, Getty Images

Die Bundesregierung plant für den kommenden Herbst und Winter genau aufzuschlüsseln, auf welche Höchstwerte noch in öffentlichen Gebäuden geheizt werden darf. Bis zu maximal zwölf Grad geheizt werden darf beispielsweise, wenn in den Räumen körperlich schwere Tätigkeiten stattfinden. Also Arbeit wie das Heben und Tragen schwerer Lasten, bei der Beschäftigte den ganzen Körper dauerhaft hart im Gehen oder Stehen beanspruchen. Das geht aus einem Verordnungs-Entwurf der Bundesregierung vom 12. August 2022 hervor, der Maßnahmen zur Energie-Einsparung im Gebäudebereich für einen kurzfristigen Zeitraum von sechs Monaten während der Heizperiode im Winter 2022/2023 regeln soll.

Konkret heißt es dazu im Entwurf: Arbeitgeber haben dafür Sorge zu tragen, dass die Lufttemperatur nicht durch gebäudetechnische Systeme wie Heizungsanlagen, Heizenergie oder Energie durch
Raumlufttechnische Anlagen oder andere Heizgeräte überstiegen wird. Für Arbeitsräume in öffentlichen Gebäuden gelten laut Verordnungs-Entwurf die folgenden Höchstwerte:

  1. Für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit wie im Büro, mit ruhiger Sitz- oder Stehhaltung, gelegentlichem Gehen und leichten Bewegungen mit Hand und Armen, gelten 19 Grad.

  2. Für körperlich leichte Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 18 Grad.

  3. Für mittelschwere und überwiegend sitzende Tätigkeit 17 Grad.

  4. Für mittelschwere Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen, etwa handwerkliche Tätigkeit, 16 Grad.

  5. Für körperlich schwere Tätigkeit zwölf Grad.

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Dabei gelten die Höchsttemperaturen nicht für Kliniken, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten oder weitere Einrichtungen, bei denen höhere Lufttemperaturen für die anwesenden Personen für die Gesundheit nötig sind.

Insgesamt will die Bundesregierung jährlich knapp 20 Terawattstunden Gas einsparen

Hintergrund der geplanten Verordnung ist die aktuelle Lage der Gasversorgung angesichts des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Die Bundesregierung befürchtet, dass Russland Erdgas weiterhin als politisches Druckmittel einsetzen könnte. "Aus dem willkürlichen Verhalten der Russischen Föderation ergibt sich ein hohes Risiko, dass die Lieferungen (...) noch weiter gedrosselt werden", heißt es in dem Entwurf. Und weiter: Zwar habe das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bereits am 30. März 2022 die Frühwarnstufe und am 23. Juni 2022 die Alarmstufe in Verbindung mit dem Notfallplan ausgerufen. Dennoch seien zusätzliche Energieeinsparmaßnahmen zur Stärkung der Vorsorge von großer Bedeutung, um den Eintritt einer Notfallsituation in diesem und im nächsten Winter zu vermeiden.

Die Bundesregierung appelliert deshalb im Verordnungs-Entwurf an Politik, Unternehmen und Verbraucher: "Jede eingesparte Kilowattstunde, ganz egal, ob von öffentlichen Einrichtungen, von Bürgerinnen und Bürgern oder von der Wirtschaft, hilft ein Stück weit aus der Abhängigkeit heraus".

Dabei ist das Absenken der Raumtemperatur in öffentlichen Räumen künftig nur eine Maßnahme von vielen, wie der Gas- und Stromverbrauch reduziert werden soll. Normalerweise sind die Mindesttemperaturen in Arbeitsräumen in Deutschland in einer sogenannten "Technischen Regel für Arbeitsstätten" geregelt. Die Mindestwerte der Raumtemperatur liegt auch hier je nach Schwere zwischen zwölf und 20 Grad. Für schwere körperliche Arbeiten galten beispielsweise schon vorher zwölf Grad Mindesttemperatur. In Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen muss während der Nutzungsdauer eine Temperatur von mindestens 21 Grad herrschen.

Insgesamt will die Bundesregierung mit dem vereinzelten Absenken der Raumtemperaturen jährlich knapp 20 Terawattstunden Gas einsparen, um so den deutschen Gas-Verbrauch um rund zwei Prozent zu senken. Hinzukommen sollen weitere Einsparungen beim Stromverbrauch von mehr als zehn Terawattstunden.