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Grüne warnen EU-Kommission vor Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür

Die EU will Terror-Ermittlungen beschleunigen. Ein überfälliger Vorstoß, sagt die Union. Die Grünen sehen Grundrechte in Gefahr.

Kriminelle und Terroristen sollen es in Europa künftig deutlich schwerer haben. Die EU-Kommission präsentierte am Dienstag mehrere Vorschläge, die ihren Spielraum einschränken sollen.

Die Brüsseler Behörde plant unter anderem, den länderübergreifenden Zugriff auf elektronische Beweise wie E-Mails und Surfprotokolle zu vereinfachen (e-evidence-Richtlinie). Nachgedacht wird auch über die europaweite Verpflichtung zur Speicherung von Fingerabdrücken.

Der Geheimdienstexperte der Unions-Bundestagsfraktion, Patrick Sensburg (CDU), unterstützt die Pläne. „Mit der vorgestellten Richtlinie will die EU Unternehmen, die international Daten sammeln, weiter in die Pflicht nehmen.

Dies ist auch notwendig, da sich Facebook, Google und Co. gern aus der Verantwortung ziehen“, sagte Sensburg dem Handelsblatt. „Der grenzüberschreitende Zugriff auf digitale Beweismittel ist schon lange überfällig, um den Ermittlungsbehörden überhaupt die Chance zu geben, zeitnah an die Täter zu gelangen.“

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Aus Sicht der Grünen könnten die neuen Ermittlungsmöglichkeiten in offenem Widerspruch zur EU-Grundrechtecharta stehen. „Die gerade durch die Datenschutzgrundverordnung erlangte, hohe politische Glaubwürdigkeit beim Daten- und Grundrechtsschutz im Digitalen wird so ohne Not durch die Kommission wieder infrage gestellt“, sagte der Vize-Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, dem Handelsblatt.

„Man reißt hinten ein, was für den Grundrechtsschutz im Digitalen mühsam und demokratisch legitimiert erarbeitet wurde.“ Von Notz warnte: „Eine Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür jedenfalls darf es nicht geben.“

Anlass für den EU-Vorstoß ist der Umstand, dass es bei mehr als der Hälfte aller Ermittlungen in der EU grenzüberschreitender elektronischer Beweise bedarf. Kriminelle nutzen häufig Messenger-Programme oder E-Mail-Dienste, deren Daten in einem anderen Land gespeichert werden. Bislang konnte man nur nach langen Verfahren an die Informationen kommen. Dabei waren mehrere Behörden beteiligt.

Das kann bei Anfragen innerhalb der EU nach Kommissionsangaben bis zu 120 Tage dauern. Anfragen an ein Unternehmen in den USA könnten sogar zehn Monate in Anspruch nehmen. Bis dahin sind viele Daten allerdings längst gelöscht.

„Während viele Straftäter die modernsten und schnellsten Technologien nutzen, müssen sich die Strafverfolgungsbehörden mit überholten, schwerfälligen Verfahren herumschlagen“, sagte Justizkommissarin Vera Jourova.

Die neuen Regeln sollen die Ermittlungen beschleunigen. Richter und Staatsanwälte sollten die Daten künftig direkt bei den Anbietern der Dienste wie Facebook, Google oder Microsoft anfordern können. Diese müssten innerhalb von zehn Tagen – in dringenden Fällen sogar innerhalb von sechs Stunden – antworten.

Außerdem sollen Unternehmen dazu verpflichtet werden können, Daten nicht zu löschen, bevor einem Antrag auf Herausgabe stattgegeben wurde. Personenbezogene Daten dürften nur im Einklang mit den neuen EU-Datenschutzregeln herausgegeben werden, die Ende Mai in Kraft treten.

Die Beweise können nach den Kommissionsplänen nur bei Ermittlungen angefragt werden. Sensible Daten wie Chats, Fotos oder der Standort eines Geräts dürften nur in Fällen von Internetkriminalität, in Zusammenhang mit Terrorismus oder bei schwerwiegenden Verbrechen herausgegeben werden. Dazu zählt die EU-Kommission solche Straftaten, für die es im ermittelnden Land mindestens drei Jahre Haft gibt.

Auch in der Digitalwirtschaft stoßen die Pläne auf Kritik. Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco-Verbands der Internetwirtschaft stört sich insbesondere daran, dass die bisherigen Rechtshilfeverfahren umgangen werden sollen.

„Sinnvoller wäre es jedoch, diese oft als zu langsam kritisierten, aber international anwendbaren Verfahren zu optimieren und nicht stattdessen auf einen unmittelbaren grenzüberschreitenden Datenzugriff zu setzen, der letztlich zu Rechtsunsicherheit und Haftungsproblematiken führen wird“, sagte Süme.