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Grüne fordern Fristverlängerung für VW-Ansprüche

Wer bei VW Ansprüche wegen des Abgasskandals stellen möchte, für den tickt die Uhr: Die sogenannte Gewährleistungsfrist läuft Ende des Jahres aus. Ein Unding, finden die Grünen und rufen die Regierung zum Handeln auf.

Der Fall könnte eine Wende im VW-Abgasskandal einläuten: Volkswagen hat sich in der Dieselaffäre im Streit mit einem Kunden erstmals geschlagen gegeben. Wie die Anwaltskanzlei Rogert & Ulbrich aus Düsseldorf am Donnerstag mitteilte, legt der Konzern gegen drei zugunsten der Geschädigten erstrittene erstinstanzliche Urteile kein Rechtsmittel ein. Damit werden diese Urteile rechtskräftig.

Bislang hatte die Volkswagen AG in sämtlichen verlorenen Verfahren Berufung eingelegt. „Es ist daher eine große Überraschung, dass offenbar ein Strategiewechsel vollzogen wird“, sagte Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, Partner der Sozietät. Bislang habe der Konzern jede auch nur erdenkliche Möglichkeit genutzt, die Verfahren in die Länge zu ziehen und dennoch eine Entscheidung von Obergerichten zu vermeiden, fügte Ulbrichs Kollege Marco Rogert hinzu.

Daher handele es sich um einen Durchbruch für die Geschädigten, weil diese erstmals seit der Aufdeckung des Abgasskandals endgültig entschädigt werden und die betroffenen Fahrzeuge zurückgeben können. Künftig dürften nach Einschätzung Rogerts die Geschädigten im Falle einer Klage gegen Volkswagen „berechtigte Hoffnung haben, dass sie in nur einer Instanz ihre Ansprüche durchsetzen können“.

Viel Zeit bleibt den VW-Geschädigten aber nicht. Der Konzern hatte zwar auf Druck von Verbraucherschützern die Gewährleistungsfrist für seine Autos freiwillig verlängert und zugesichert, sich zunächst nicht auf die drohende Verjährung der Ansprüche zu berufen. Doch nun läuft bis Ende 2017 das Entgegenkommen von VW wohl endgültig aus, wie die „Süddeutsche Zeitung“ unlängst berichtete. Die Grünen sehen vor diesem Hintergrund die Bundesregierung in der Pflicht, sich einzuschalten und für die Belange der VW-Fahrer einzusetzen.

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Das dürfte nicht so einfach sein, zumal die VW-Entscheidung endgültig zu sein scheint. Die „Süddeutsche“ beruft sich auf vertrauliche Gespräche des Konzerns mit Verbraucherschützern, in denen im Ergebnis eine weitere Fristverlängerung abgelehnt wurde. Für die 2,5 Millionen betroffenen Kunden in Deutschland tickt damit die Uhr für juristische Schritte gegen das Unternehmen. Nur noch bis Ende des Jahres können Kunden demnach klagen. Spätestens dann sind die Gewährleistungsrechte erloschen: Nacherfüllung, Minderung, Schadensersatz und Rücktritt vom Vertrag gehen dann nicht mehr.

Die Grünen fordern deshalb von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), sich stärker für die Rechte der von VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeughalter einzusetzen. „Die geschädigten Verbraucher des Abgasskandals hat der Verbraucherminister allein gelassen. Ich fordere ihn auf, jetzt Druck auf VW zu machen, damit der Konzern eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist bis Ende 2018 erklärt. Das wäre immerhin etwas“, sagte die Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Renate Künast (Grüne), dem Handelsblatt.

Sie kritisierte in diesem Zusammenhang, dass es Maas nicht gelungen sei, die Klagemöglichkeiten für Verbraucherin dieser Legislaturperiode zu verbessern – auch wenn der Gesetzentwurf des Ministers für eine Musterfeststellungsklage vom Kanzleramt und die Union bisher stets erfolgreich blockiert worden sei. Dass sich Maas für sein „wiederholt versprochenes Gesetz“ Rückendeckung von den Länderjustizministern geholt habe, klinge nach einer „Verzweiflungstat, um kurz vor der Wahl politisches Handeln zu simulieren“, sagte Künast. „Aber die Aktion kommt eindeutig zu spät.“

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) wirft VW ein Spiel auf Zeit vor und fordert wie die Grünen eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist durch VW für betroffene Fahrzeuge – allerdings bis Ende 2021.

Damit Autos mit manipulierter Software die versprochenen Abgaswerte erreichen, ruft der Konzern nach und nach Modelle zurück und lässt sie in seinen Vertragswerkstätten umrüsten. Knackpunkte sind aus Sicht der Verbraucherschützer allerdings: VW hat keine Garantieerklärung zu Nachteilen bei Motorleistung und Kraftstoffverbrauch, bei Lebensdauer und zukünftigem Wartungsbedarf nach der Umrüstung abgegeben.

Das bringe Betroffene in ein Dilemma. „Wollen Sie vermeiden, dass das Kraftfahrt-Bundesamt in Zukunft möglicherweise den Betrieb des Autos untersagt, müssten Sie Ihr Fahrzeug umrüsten lassen“, erläutert der VZBV. Daher sollten vermeintlich Geschädigte ihre Ansprüche auf Gewährleistung sichern, indem sie sich vor dem Umrüsten vom Autohändler schriftlich bestätigen lassen, dass sich der Autohändler die Umrüstungsarbeiten durch VW zurechnen lässt. Zusätzlich sollte der Autohändler aufgefordert werden, auf die sogenannte Einrede der Verjährung, mindestens bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Abschluss der Rückrufaktion durch VW, bestenfalls aber sogar bis Ende 2021 zu verzichten.