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Grünen-Kanzlerkandidatin Baerbock meldet 54.400 Euro Einkünfte nachträglich an

Die Kanzlerkandidatin der Grünen, Annalena Baerbock, hat der Bundestagsverwaltung Nebeneinkünfte aus den Jahren 2018 bis 2020 nachgemeldet. Das berichtete zuerst die "Bild-Zeitung" und beruft sich dabei auf Grünen-Sprecherin Nicola Kabel. Bei den Geldern handelt es sich demnach um Sonderzahlungen in Höhe von 17.500 und 37.000 Euro, die Baerbock als Parteichefin der Grünen erhalten und „versehentlich“ nicht gemeldet hatte, heißt es. Insgesamt hat Baerbock also 54.500 Euro nachträglich angegeben.

Bundestagsabgeordnete sind verpflichtet Einkünfte für jede einzelne Nebentätigkeit anzuzeigen, sofern diese mehr als 1000 Euro im Monat oder 10.000 Euro im Jahr betragen. Grund dafür ist, dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages stehen soll, auch wenn Nebentätigkeiten zulässig sind. Verstöße können mit einer Ermahnung durch den Bundestagspräsidenten, einer öffentlichen Feststellung der Pflichtverletzung durch das Präsidium oder einem Ordnungsgeld geahndet werden.

„Frau Baerbock hat im März 2021 entsprechende Sonderzahlungen für die Jahre 2018 bis 2020 eigenständig nachträglich der Bundestagsverwaltung gemeldet, nachdem ihr und der Bundesgeschäftsstelle der Partei aufgefallen war, dass dies versehentlich noch nicht erfolgt war. Frau Baerbock wurde nicht durch die Verwaltung des Bundestages dazu aufgefordert“, sagt Parteisprecherin Nicola Kabel zu Business Insider.

Baerbock erhält laut Finanz- und Ehrenordnung des Grünen-Vorstandes für den Parteivorsitz kein Gehalt, weil sie gleichzeitig ein Bundestagsmandat innehat, für das sie eine monatliche Abgeordnetenentschädigung erhält. Die Sonderzahlungen seien gleichwohl üblich, so die Sprecherin: „Wie alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Bundesgeschäftsstelle von Bündnis 90/Die Grünen erhalten auch Parteivorsitzende regelmäßige Jahressonderzahlungen zu Weihnachten. Zudem werden mögliche Sonderzahlungen gezahlt, wie sie etwa in Jahren erfolgreicher Wahlkämpfe (Europawahlkampf 2019) oder 2020 als coronabedingte Sonderzahlung an alle gingen.“