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Grüne werfen Union und SPD Blockade der Wahlrechtsreform vor

Der Bundestag ist zu groß, die Kosten steigen – deswegen muss dringend ein neues Wahlrecht her. Die Grünen fordern eine Reduzierung der Wahlkreise.

Durch Überhangmandate ist der Bundestag größer als je zuvor. Foto: dpa
Durch Überhangmandate ist der Bundestag größer als je zuvor. Foto: dpa

Die Grünen werfen Union und SPD ein halbherziges Vorgehen in der Debatte um die notwendige Reform des Wahlrechts vor. „Wir brauchen noch in dieser Wahlperiode eine Wahlrechtsreform. Ziel muss die Verkleinerung des Bundestages sein“, sagte Britta Haßelmann, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, dem Handelsblatt. „Doch alles, was Union und SPD bislang dazu beitragen, sind durchsichtige Appelle und Ratschläge einzelner.“

Haßelmann wirft Union und SPD vor, Lösungen bei einer Wahlrechtsreform zu blockieren. Vor kurzem habe Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) öffentlich eine Parlamentsreform von Bundestag und Regierung angemahnt, „ohne selbst irgendetwas dafür zu tun“. Das sei dreist.

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Bei der SPD wisse niemand, was sie eigentlich wolle. Die von Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann (SPD) regelmäßig platzierten Forderungen zur Wahlrechtsreform seien darum mehr als wohlfeil. „Er sollte endlich in seiner eigenen Fraktion damit anfangen, für eine Wahlrechtsreform zu werben und Klarheit zu schaffen, was die SPD vertritt“, forderte Haßelmann.

In der letzten Plenardebatte im Bundestag zum Gesetzentwurf zum Wahlrecht von Grünen, FDP und Linken vertrat die SPD noch die Auffassung, dass es nicht zu einer Reduzierung von Wahlkreisen kommen dürfe, sagte die Grünen-Politikerin. „Dabei weiß jede und jeder, dass wir bei unserem personalisierten Verhältniswahlrecht zur Verkleinerung des Bundestages eine Reduzierung der Anzahl der Wahlkreise brauchen, um Überhangmandate zu vermeiden.“

Größter Bundestag seit Bestehen

Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei bei der Wahl zum Bundestag mehr Direktmandate über die Erststimmen erhält, als ihr Sitze im Bundestag gemäß der Anzahl der Zweitstimmen zustehen. Das hat zur Folge, dass der Bundestag sich über die vorgesehene Anzahl von 598 Mandate hinaus erweitert. Die jeweilige Partei kann also mehr Mitglieder ins Parlament schicken, als ihr der Anteil an den Zweitstimmen verspricht.

Der Bundestag hatte im November über einen gemeinsamen Gesetzentwurf von FDP, Linke und Grüne beraten. Danach soll es künftig nur noch 250 statt 299 Wahlkreise geben, was die Zahl der Direktmandate senken würde. Zugleich soll die Zahl der regulären Parlamentssitze von 598 auf 630 erhöht werden. Die Kombination dieser Maßnahmen soll die Wahrscheinlichkeit von Überhangmandaten reduzieren.

Union und SPD lehnen vor allem eine Verringerung der Wahlkreise ab, da sie „Nähe von Abgeordneten und Wahlvolk bestmöglich bewahren wollen“, wie SPD-Politiker Mahmut Özdemir sagte. Haßelmann wehrt sich dagegen, dass Abgeordnete, die nicht per Direktmandat, sondern über die Liste in den Bundestag kommen, als Kandidaten zweiter Klasse zu betrachten. „Es muss der Grundsatz gelten, jede Stimme ist gleich viel wert.“

Wegen zahlreicher Überhang- und Ausgleichsmandate sitzen seit der letzten Bundestagswahl 709 Abgeordnete im Parlament – so viele wie nie zuvor. Das führt zu erheblichen Mehrkosten für die Steuerzahler. Eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe, die unter der Leitung von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) nach einer gemeinsamen Lösung gesucht hatte, war im April ergebnislos auseinandergegangen.