Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    17.923,79
    -164,91 (-0,91%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.940,53
    -49,35 (-0,99%)
     
  • Dow Jones 30

    37.849,37
    -611,55 (-1,59%)
     
  • Gold

    2.344,60
    +6,20 (+0,27%)
     
  • EUR/USD

    1,0720
    +0,0020 (+0,18%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.600,16
    -667,42 (-1,11%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.377,41
    -5,17 (-0,37%)
     
  • Öl (Brent)

    82,21
    -0,60 (-0,72%)
     
  • MDAX

    26.043,55
    -302,52 (-1,15%)
     
  • TecDAX

    3.269,51
    -30,09 (-0,91%)
     
  • SDAX

    14.018,58
    -189,05 (-1,33%)
     
  • Nikkei 225

    37.628,48
    -831,60 (-2,16%)
     
  • FTSE 100

    8.075,68
    +35,30 (+0,44%)
     
  • CAC 40

    8.020,23
    -71,63 (-0,89%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.452,84
    -259,91 (-1,65%)
     

Grüne Rezepte beim Finanzamt einreichen

Das Grüne Rezept kann eine Kostenerstattung bei der Krankenkasse auslösen und als Belastungsnachweis in der Einkommensteuererklärung dienen. Foto: ABDA/ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Das Grüne Rezept kann eine Kostenerstattung bei der Krankenkasse auslösen und als Belastungsnachweis in der Einkommensteuererklärung dienen. Foto: ABDA/ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

Grüne Rezepte zeigen an, dass ein Medikament nicht apothekenpflichtig, die Einnahme aber medizinisch notwendig ist. Ebenso wie die klassischen rosa Rezepte können diese beim Finanzamt eingereicht werden und als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden.

Berlin (dpa/tmn) - Grüne Rezepte können sich bezahlt machen. Denn sie dienen als Nachweis für das Finanzamt, dass bestimmte Medikamente medizinisch notwendig sind, erklärt der Deutsche Apothekerverband in Berlin.

Das wiederum ist Voraussetzung dafür, dass die Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden. Auch die Zuzahlungsquittung für das rosa Rezept kann beim Finanzamt eingereicht werden.

Anerkannt werden die Kosten für Medikamente, wenn die individuelle Belastungsgrenze überschritten wurde. Diese ist abhängig von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl des Betroffenen. Abgesetzt werden können die gesetzlichen Zuzahlungen von fünf bis zehn Euro pro rezeptpflichtigem Medikament ebenso wie die Kosten für die Selbstmedikation zum Beispiel mit Allergiemitteln.