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Grüne pochen bei Gesetzesänderung zum Klimaschutz auf rasches Handeln

BERLIN (dpa-AFX) - Im Ringen um eine zeitnahe Änderung des Klimaschutzgesetzes pocht die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt auf rasches Handeln der Bundesregierung. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts habe gezeigt, "die Anstrengungen für den Klimaschutz reichen nicht aus", sagte die Grünen-Politikerin vor einer digitalen Fraktionssitzung am Dienstag. In der Zeit bis zur Bundestagswahl im Dezember könne man zwar "nicht alles umwerfen", allerdings müssten "erste Schritte (...) jetzt gemacht werden".

So forderte Göring-Eckardt, dass bis zum Jahr 2030 der CO2-Ausstoß um 70 Prozent reduziert werden müsse, um das Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens zu erreichen. Deutschland hatte sich Ende 2015 in Paris darauf geeinigt, die Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter auf deutlich unter zwei Grad zu begrenzen sowie alles daran zu setzen, den Temperaturanstieg bereits bei 1,5 Grad zu stoppen.

Steuereinnahmen aus dem CO2-Preis sollen nach der Forderung Göring-Eckardts an Bürgerinnen und Bürger "rückverteilt" werden. "Das bedeutet, dass diejenigen, die weniger in der Tasche haben, dann ein Plus haben werden". Anderseits müssten "diejenigen, die sowieso ein hohes Einkommen haben" und mehr verbrauchten, "tatsächlich auch etwas zahlen."

Nach den Worten Göring-Eckardts sei es weiterhin wichtig, Erneuerbare Energie "an Land, genauso wie offshore und natürlich solar" auszubauen. In Richtung von CDU-Chef Armin Laschet und CSU-Chef Markus Söder sagte sie: "Wer keine Windkraft im Land haben will, kann sich nicht auf der anderen Seite hinstellen und sagen, er würde jetzt die Interessen der kommenden Generation in besonderer Weise vertreten."

Die Richter des Bundesverfassungsgerichts hatten den Gesetzgeber in der vergangenen Woche verpflichtet, bis Ende kommenden Jahres die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln. Ziel der Bundesregierung ist laut CDU-Chef Laschet, das Klimaschutzgesetz noch vor Ende der Legislaturperiode anzupassen und darin unter anderem Zwischenziele für die Jahre 2035 und 2040 gesetzlich zu verankern.