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Glyphosat-Berufungsprozess: Bayers schwierige Mission gegen hohen Schadensersatz

In der ersten Anhörung im Roundup-Berufungsprozess bleiben die Richter in San Francisco zurückhaltend. Sie könnten die Schadensersatzsumme aber senken.

Normalerweise treffen sich Kontrahenten vor dem kalifornischen Court of Appeal in San Francisco persönlich mit den Richtern. Doch in Corona-Zeiten ist auch im Rechtsalltag der USA alles anders: Im ersten Berufungsverfahren des Glyphosat-Rechtsstreits mussten die Anwälte der Kläger und die Verteidiger von Monsanto und Bayer ihre Argumentation per Telefonschalte vortragen.

Erstmals seit gut einem Jahr kommen die Parteien in der viel beachteten Causa wieder vor Gericht zusammen. Es geht um die Rechtmäßigkeit des ersten gegen Monsanto verhängten Schadensersatzurteils. Im August 2018 hatte eine Jury Monsanto zu einer Zahlung von 289 Millionen Dollar an den Platzwart Dewayne Johnson verurteilt. Vom Gericht wurde die Summe später auf 79 Millionen Dollar gesenkt.

Es war die erste von drei Niederlagen Monsantos vor US-Gerichten in Sachen Glyphosat – und damit für die Bayer AG, die nach der Übernahme des Saatgutherstellers für die Rechtsfolgen einstehen muss. In allen drei Fällen sahen es die Geschworenen als erwiesen an, dass der Unkrautvernichter Roundup für die Erkrankung der Kläger an Lymphdrüsenkrebs verantwortlich ist.

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Alle drei Urteile wurden von den zuständigen Richtern in erster Instanz nicht grundsätzlich aufgehoben, sondern es wurde nur die Summe des zugesprochenen Schadensersatzes gesenkt. Bei dem nun gestarteten ersten Verfahren in zweiter Instanz verfolgen Bayer und Monsanto das primäre Ziel, dass das Johnson-Urteil komplett aufgehoben oder ein neuer Prozess angeordnet wird.

Danach sieht es aber zumindest nach dem Eindruck von Teilnehmern der öffentlich zugängigen Anhörung am Dienstag nicht aus. Die drei zuständigen Richter am kalifornischen Berufungsgericht schienen abgeneigt, das Jury-Urteil zu überstimmen, schreibt der renommierte Courthouse News Service, der als Nachrichtendienst alle wichtigen Prozesse in den USA verfolgt. Einer von ihnen stellte aber zumindest infrage, ob die Höhe der Schadensersatzsumme im Johnson-Fall gerechtfertigt sei.

Klare Signale bleiben aus

Ähnlich wertet die amerikanische Non-Profit-Organisation US Right To Know den Verlauf des Hearings in San Francisco am Dienstagabend deutscher Zeit. Auch ihre Prozessbeobachter stützen sich auf die Art der Fragen und Einwürfe der Richter während des Gesprächs und erkennen eine „Reserviertheit“ der Richter gegenüber den Ausführungen des Monsanto-Anwalts.

Es handelt sich dabei aber nur um Interpretationen von Dritten – eine klare Festlegung der Richter ist noch nicht absehbar. Allerdings zeigt sich, wie schwierig für Bayer die Mission der Glyphosat-Verteidigung weiterhin ist. Immerhin argumentieren die Anwälte des Konzerns, dass für das Johnson-Urteil keine ausreichenden Beweise vorlägen – und auch die Rechtsgrundlage fehlerhaft sei.

Würden die Berufungsrichter dies ebenso sehen, müssten sie das Urteil zugunsten Monsantos aufheben oder die Wiederholung des Prozesses anordnen. Für Bayer wäre das ein Volltreffer, denn es wäre ein deutliches Signal, dass auch andere Berufungsprozesse für den Konzern positiv enden könnten.

Bayer hätte damit eine stärkere Rechtsposition in der gesamten Causa Glyphosat – und auch in den Verhandlungen mit den Klägeranwälten über einen außergerichtlichen Vergleich. Diese Gespräche laufen parallel zu der aktuellen Gerichtsverhandlung in Kalifornien.

Im Hearing ließen die Richter aber nicht den Willen erkennen, das erstinstanzliche Urteil grundsätzlich infrage zu stellen. Vielmehr machten sie viele kritische Einwände, an beide Seiten gerichtet, also auch an Monsantos Anwalt David Axelrad von der Kanzlei Horvitz & Levy.

Axelrad erneuerte die bisher schon von Bayer und Monsanto verfolgte Verteidigungslinie: Er verwies auf die Einstufung von Roundup/Glyphosat durch die führenden Zulassungsbehörden der Welt. Sie sehen das Produkt weiterhin als sicher an und erkennen keine davon ausgehende Krebsgefahr. Die amerikanische Umweltbehörde EPA hat diese Einstufung jüngst erneuert.

Die EPA untersagt es deswegen auch weiterhin, dass das Produktlabel von Roundup mit einem Warnhinweis vor Krebsgefahr versehen werden muss und sollte. Weil diese Einstufung praktisch amerikanischem Bundesrecht entspricht, hätte Monsanto gar keine solche Labeländerung vornehmen dürfen, führte der Anwalt des Konzerns aus. Seine Botschaft: Es gebe keinen Beweis, dass Monsanto sich falsch und unrechtmäßig verhalten habe.

Schadensersatz könnte gesenkt werden

Einer der Berufungsrichter zeigte sich aber davon nicht überzeugt. Er verwies auf die im ersten Prozess vorgelegten Studien und Untersuchungen an Tieren, die einen statistisch signifikanten Zusammenhang zwischen der Glyphosat-Verwendung und Lymphdrüsenkrebs unterstellten. Er sehe die Einstufungen der Zulassungsbehörden, könne keinen einhelligen Konsens in der Wissenschaft in dieser Frage erkennen.

Das Gericht hat nun 90 Tage Zeit für eine Mehrheitsentscheidung. Sollte es für Bayer in zweiter Instanz keinen Freispruch geben, könnte der Konzern dennoch von dem Verfahren profitieren. Denn die Richter stellten im Hearing den Klägeranwälten ebenso kritische Fragen, was den Schadensersatz im Johnson-Fall angeht.

Die Summe könnte somit am Ende von dem Berufungsgericht weiter gesenkt werden. Aktuell soll der Kläger Dewayne Johnson 79 Millionen Dollar erhalten. Die Hälfte davon ist der eigentliche Schadensersatz, etwa für Behandlungskosten und wirtschaftliche Einbußen. Die andere Hälfte ist der Strafschaden, die sogenannten Punitive Damages.

Sie werden in US-Prozessen von Jurys verhängt, wenn diese dem beklagten Unternehmen Arglist und wissentliches Fehlveralten unterstellen. Punitive Damages sollen abschreckend wirken. Für den Fall, dass das Berufungsgericht das Johnson-Urteil nicht kippt, haben Monsanto und Bayer beantragt, diesen Strafschaden komplett zu streichen und den eigentlichen Schadensersatz deutlich zu senken.

Dagegen stellte sich beim Hearing der Klägeranwalt Michael Miller von der Miller Law Firm. Sein Hauptargument ist weiterhin, dass Monsanto die von Roundup ausgehende Krebsgefahr bewusst unterschlagen haben soll.

Miller ist einer der Anwälte, mit denen Bayer derzeit auch über einen außergerichtlichen Vergleich zur Beilegung der Roundup-Klagen verhandelt. Die Leverkusener haben diese Gespräche begonnen, nachdem sie im Mai vorigen Jahres zum dritten Mal von Geschworenengerichten verurteilt worden waren. Ein Richter hatte die Mediation angeordnet.

Die Bereitschaft zu Vergleichsverhandlungen kommt dabei keineswegs einem Eingeständnis gleich. Bayer ist weiterhin fest davon überzeugt, dass Glyphosat bei sachgemäßer Anwendung sicher und nicht krebserregend ist. Doch wenn der Konzern dies weiterhin nur vor Gericht ausfechten würde, stünde ihm eine jahrelange Prozesswelle ins Haus – mit allen Unwägbarkeiten und negativen Folgen.

Dazu zählt neben den hohen Kosten etwa, dass Bayer permanent als beklagtes Unternehmen in der Öffentlichkeit stünde, was das Image weiter belasten und die Diskussionen über Glyphosat ständig befeuern würde. Die Leverkusener wollen den Unkrautvernichter unbedingt am Markt halten – vor allem für den professionellen Einsatz in der Landwirtschaft.
Wir lange und aufreibend eine reine Prozesstaktik im amerikanischen Produkthaftungsrecht ist, zeigt schon das aktuell gestartete Berufungsverfahren. Ein Urteil wird es erst im August und damit zwei Jahre nach dem Schuldspruch geben. Das nächste Berufungsverfahren im zweiten Roundup-Fall dürfte wohl erst im kommenden Jahr ein Ergebnis bringen. Der weitere Gang durch die Instanzen würde Jahre dauern und teuer sein.

Anders als über einen außergerichtlichen Vergleich wird Bayer die Klagewelle nicht schnell und umfassend los. Die Gespräche dazu unter Leitung des Mediators Kenneth Feinberg laufen seit Spätsommer 2019 – immer wieder kommen am Finanzmarkt Gerüchte auf, dass eine Einigung kurz bevorsteht und Bayer dies zehn Milliarden Dollar kosten könnte.

Laut Feinberg ziehen sich die Gespräche aber noch hin, sie sind komplex und verzögern sich wegen der Corona-Pandemie. Ein Urteil des Berufungsgerichts im Johnson-Fall könnte in diese Verhandlungen also noch einfließen.