Glücksspielbehörde verhängt erstmals Bußgeld gegen Anbieter
HALLE (dpa-AFX) -Die Glücksspiel-Aufsichtsbehörde der Länder (GGL) hat zum ersten Mal ein Bußgeld gegen einen Anbieter verhängt. Grund für die Forderung in fünfstelliger Höhe ist eine bewusste Werbung eines Anbieters auf einer Plattform, auf der auch illegale Angebote beworben wurden, wie die Behörde am Montag mitteilte. Damit habe der Anbieter gegen Vorgaben verstoßen, denen zufolge legale und illegale Angebote strikt getrennt werden sollen, um Spielerinnen und Spieler zu schützen. Bei wiederholtem Versuch könne die Behörde dem Anbieter seine Erlaubnis entziehen.
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle kontrolliert und reguliert seit Beginn dieses Jahres länderübergreifend den Markt. Glücksspiel ist in Deutschland nur unter staatlicher Aufsicht und Kontrolle erlaubt.