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Giovanni Ferrero: Zoff um diese deutsche Schokoriegel-Kopie

Der Süßwarenkonzern Ferrero hat in Deutschland kein alleiniges Recht auf die Schokoriegel-Marke Butterfinger. Das entschied das Landgericht München I. Ferrero hatte versucht, einem missliebigen Wettbewerber den Gebrauch der Marke in Deutschland zu verbieten. Das Landgericht jedoch hat die Löschung der Marke abgelehnt, wie es am Dienstag mitteilte. Allerdings darf die in Brühl ansässige Konkurrenz, die Firma Übermorgen Trendprodukte, ihre Butterfinger nicht mehr in einer an das US-Original angelehnten Verpackung verkaufen.

Das Design der US-Originalverpackung bleibt aber Ferrero vorbehalten. Sie ist gelb mit einem großen blauen Schriftzug „Butterfinger“. Der Riegel verdankt seinen Namen der enthaltenen Erdnussbutter und ist in den USA ein seit Jahrzehnten populärer Schokoriegel. Die Marke hat jedoch mehrfach den Besitzer gewechselt: Aktuell ist Ferrero in den USA Markeninhaber, seitdem es 2018 das Süßwarengeschäft — und damit auch den Butterfinger — von Nestlé übernommen hatte. Ferrero gehört dem Imperium des italienischen Milliardärs Giovanni Ferrero, das unter anderem auch Produkte wie Nutella vertreibt.

Butterfinger in Deutschland nie populär

In Deutschland hat es der Butterfinger nie zu größerer Bekanntheit gebracht. Nestlé stellte den Vertrieb in der Bundesrepublik schon vor über 20 Jahren ein, nachdem die Umweltorganisation Greenpeace wegen des zumindest damals in den Riegeln enthaltenen genveränderten Maises eine Anti-Butterfinger-Kampagne gestartet hatte.

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Nestlé machte also laut Münchner Landgericht spätestens seit Ende 2010 keinen Gebrauch mehr von seinen Markenrechten in Deutschland. Und die Firma Übermorgen Trendprodukte aus Brühl ist beim Deutschen Patent- und Markenamt seit 2016 als Markeninhaberin eingetragen. Das Münchner Landgericht sah dementsprechend auch keine „bösgläubige Markenanmeldung“.

sb / mit Material der dpa