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Giffeys Doktorarbeit: Gutachterstreit zur Rechtmäßigkeit einer Rüge könnte Fall neu aufrollen

Im Plagiatsskandal durfte die SPD-Politikerin zwar ihren Doktortitel behalten. Doch die FU Berlin sprach eine Rüge aus. Um dieses Vorgehen wird nun gestritten - auch durch ein neues Gutachten.

In den vergangenen zehn Jahren hat die Freie Universität (FU) Berlin insgesamt elf Überprüfungsverfahren für Dissertationen durchgeführt, bei denen der Doktortitel aberkannt wurde. Nur in einem einzigen Falle wurde eine „Rüge“ ausgesprochen: bei Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD).

Nachdem die Internetplattform Vroniplag Anfang 2019 zahlreiche Stellen in Giffeys Dissertation als unsauber moniert hatte, wurde der SPD-Politikerin zwar von einem FU-Untersuchungsgremium bescheinigt, in ihrer Arbeit vorsätzlich getäuscht zu haben, was „ein sanktionswürdiges wissenschaftliches Fehlverhalten“ sei. Die Uni sprach allerdings nur eine „Rüge“ aus. Giffey durfte den Doktortitel behalten.

Doch seitdem tobt – auch durch den politischen Gegner befeuert – eine Debatte darüber, ob es überhaupt rechtmäßig war, eine Rüge zu erteilen. So kam der Wissenschaftliche Parlamentsdienst des Berliner Abgeordnetenhauses auf Antrag der AfD-Fraktion zu dem Schluss, die Erteilung einer Rüge finde „im Berliner Promotionsrecht keine Rechtsgrundlage“. Tatsächlich sehen das Berliner Hochschulgesetz und die Promotionsordnungen der FU kein Instrument der Rüge vor.

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So kam kürzlich ein Gutachten des Wissenschaftsrechtlers Klaus Gärditz im Auftrag der Berliner CDU-Fraktion zu dem Schluss, dass die Erteilung einer Rüge „rechtswidrig“ sei und die Universität „von der Rechtsprechung allgemein anerkannte Anforderungen an die Entziehung von Doktorgraden wegen festgestellter Plagiate“ missachtet habe. Gärditz „unterstütze“ darum die Forderung, das Verfahren von Giffey neu aufzurollen.

Doch ob der Fall tatsächlich so klar liegt, darüber lässt sich nun trefflich streiten. Denn ein von der FU in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu einem ganz anderen Urteil.

Der bekannte Staatsrechtler Ulrich Battis hat für die Hochschule ein Gutachten zu der Frage erstellt, ob es rechtmäßig ist, wenn die FU in Überprüfungsverfahren für Dissertationen eine „Rüge“ erteilt. Das Fazit: „Es ist rechtmäßig, wenn die FU eine Rüge erteilt. Sie kann als solches ergehen“, sagte Battis dem Handelsblatt.

„Es muss weniger geben als den Entzug des Doktorgrades“

Das ist laut Battis aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit abzuleiten. „Der Entzug ist die schärfste Maßnahme“, erklärte der Jurist. Die Rüge sei eine „Minusmaßnahme“. Der Begriff stamme aus dem Versammlungsrecht. Da heiße es: Die Ordnungsbehörde „kann“ die Versammlung verbieten.

Daraus, so Battis, habe das Bundesverfassungsgericht schon vor vielen Jahrzehnten abgeleitet: Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass nur Auflagen ausgesprochen werden, wenn ein Verbot unverhältnismäßig ist. „Es muss also weniger geben als den Entzug des Doktorgrades“, meint der Staatsrechtler.

Die Expertise, die laut Battis „umfangreiche“ 29 Seiten umfasst, lege dar, dass es ein Ermessen gibt: In der Prüfungsordnung und im Hochschulgesetz stehe, der Titel „kann“ entzogen werden, nicht „muss“. „Wenn die Behörde ein Ermessen hat, muss sie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit anwenden“, schlussfolgert der Gutachter.

Dass andere Juristen zu einem gegenteiligen Urteil kommen, ist für Battis unverständlich. „Hier wird die Auffassung vertreten, die Rüge ist ein Tadel, der mit einem Unwerturteil gegenüber der Person verbunden sei, also mit einem negativen ethischen Urteil“, erklärt Battis. Bei dem Entzug des Doktortitels gebe es ein solches Urteil aber nicht. Das sei unschlüssig: „Wird eine vorsätzliche Täuschung bescheinigt, dann ist das doch auch nicht wertneutral.“

„Voraussetzungen im Falle Giffey völlig offen“

Die Möglichkeit einer Rüge führe außerdem dazu, dass es „gerechter“ zugehe. Battis verweist auf Verfahren von bekannten Politikern, bei denen klar bescheinigt worden sei, dass die Dissertationen Mängel aufweisen, was aber minderschwere Fälle seien. „Da passiert gar nichts“, erklärte Battis. Der Doktortitel werde nicht aberkannt. Ein „Alles oder Nichts“ sei also unangebracht, schlussfolgert Battis. „Darum ist es rechtmäßig, wenn es eine Minusmaßnahme gibt.“

Demnach weiß die FU nun also, dass sie eine Rüge aussprechen kann. „Ob die Voraussetzungen für eine Rüge im Falle Giffey vorliegen, ist aber völlig offen“, erklärte Battis. „Mit dem konkreten Fall Giffey habe ich mich auch nicht befasst.“

Das Verfahren in der Causa Giffey könnte also doch noch einmal aufgerollt werden. Staatsrechtler Battis hat das Gutachten nach eigenen Angaben an diesem Mittwoch der FU übersandt. Dort wird sich nun das Präsidium „eingehend damit befassen“.