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Hier gibt CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet seinen falsch gefalteten Stimmzettel ab – wird die Stimme so gezählt?

Kanzlerkandidat Armin Laschet wirft seinen Stimmzettel in die Wahlurne.
Kanzlerkandidat Armin Laschet wirft seinen Stimmzettel in die Wahlurne.

Unionskanzlerkandidat Armin Laschet hat am Sonntag an seinem Wohnort in Aachen gewählt. Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident gab am Vormittag kurz nach 11.00 Uhr seine Stimme für die Bundestagswahl ab. Laschet kam mit seiner Ehefrau Susanne zu dem Wahllokal in einer städtischen katholischen Grundschule.

Laschet hat seinen Wahlzettel nach außen gefaltet – dadurch konnte man als Außenstehender klar erkennen, wie der Kanzlerkandidat gewählt hat. Laut Bundeswahlordnung (BWO) ist dies ein unzulässiger Vorgang. „Der Wähler begibt sich in die Wahlkabine, kennzeichnet dort seinen Stimmzettel und faltet ihn dort in der Weise, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist“, heißt es in § 56 der BWO.

Der Bundeswahlleiter sorgt in einer ersten Reaktion allerdings für Entwarnung. Gegenüber der „Bild“ sagt sein Sprecher: „Aus dem unglücklichen Halten oder Knicken oder Einwerfen eines Stimmzettels in die Wahlurne ergeben sich keine Rechtsfolgen.“ Derzeit seien „Unregelmäßigkeiten“ aus dem Stimmkreis Aachen nicht bekannt.

Im Umfeld des Bundeswahlleiters schüttelt man aber trotzdem mit dem Kopf über den Vorgang. Zu Business Insider heißt es über die Aktion: "Unglücklich".