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GEZ: Änderung bei der Zahlungsaufforderung

Wer seine Rundfunkbeiträge nicht automatisch von der GEZ einziehen lässt, muss sich auf eine Änderung einstellen. Der Beitragsservice will keine Rechnungen mehr verschicken.

Beim Beitragsservice stehen Änderungen an. (Bild: Getty Images)
Beim Beitragsservice stehen Änderungen an. (Bild: Getty Images) (Bildagentur-online via Getty Images)

Erst im vergangenen Jahr waren fast alle Verbraucher von einer Änderung des Rundfunkbeitrags betroffen. Der Beitrag wurde nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts erhöht. Das Gericht gab im Juli der Verfassungsbeschwerde von ARD, ZDF und Deutschlandradio statt und ordnete die Geltung eines neuen Rundfunkbeitrags an.

Seit August 2021 zahlen Verbraucher deshalb 18,36 Euro monatlich, statt wie vorher 17,50 Euro. Die Beiträge sind jeweils im Voraus vierteljährlich zu entrichten. Nun gibt es die nächste Änderung für Rundfunkgebührenzahler, wie teltarif.de berichtet.

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Beitragsservice will Verwaltungsaufwand reduzieren

Die Änderung betrifft vor allem die Zuschauer, die dem Beitragsservice keine SEPA-Lastschrift zum automatischen Einzug erteilt und die Beiträge selbst überwiesen haben. Bislang hat der Beitragsservice vor Fälligkeit der vierteljährlichen Zahlungen Rechnungen verschickt. Doch damit soll künftig offensichtlich Schluss sein.

Das geht aus einem Brief hervor, der dem Portal vorliegt. In dem wird ein Überweiser darauf hingewiesen, dass die Erinnerungsschreiben künftig wegfallen: „Wichtige Änderung: Wir treten heute persönlich mit Ihnen in Kontakt, um Sie über eine wichtige Neuerung zu informieren: Künftig werden Sie von uns zu den entsprechenden Fälligkeitsterminen keine Zahlungsaufforderungen mehr erhalten. Auf diese Weise möchten wir Ressourcen einsparen und Verwaltungsaufwand reduzieren“, zitiert teltarif.de den Wortlaut des Schreibens.

Hinweis auf SEPA-Lastschriftmandat

Zudem sei der Empfänger aufgefordert worden, die Rundfunkbeiträge in Zukunft selbstständig zu den fälligen Terminen zu überweisen oder alternativ ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, um die fälligen Beträge automatisch vom Beitragsservice einziehen zu lassen. „Der Beitragsservice nutzt die Umstellung offenbar dazu, mehr Gebührenzahler zur SEPA-Lastschrift zu drängen: Dem Brief liegt nicht nur ein vorgefertigtes Papierformular hierfür bei, es gibt auch einen QR-Code, mit dem man die Lastschrift über das Smartphone einrichten kann“, so Portal.

Wer ähnliche Post vom Beitragsservice erhält, aber dennoch kein Lastschriftmandat erteilen will, sollte vielleicht sicherheitshalber einen Dauerauftrag bei der Bank einrichten. Das vermeidet künftige Mahnungen wegen vergessener Zahlungen und Beitragszahler haben die Überweisungen nach wie selbst in der Hand.

VIDEO: Law & Order: Welche Strafen drohen, wenn man die GEZ-Gebühren nicht zahlt?