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Gewerkschaften warnen vor höherem Renteneintrittsalter

2020 soll die Rentenkommission die Rentenpolitik für die nächsten Jahrzehnte festlegen. Streit droht vor allem bei der Frage: Wie lange sollen die Deutschen arbeiten?

Vor Weichenstellungen für das Rentensystem im neuen Jahr warnen die Gewerkschaften davor, dass die Arbeitnehmer immer länger arbeiten sollen. „Diese Debatte geht in die völlig falsche Richtung“, sagte DGB-Chef Reiner Hoffmann der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer hingegen hält ein Nachdenken darüber für angebracht, „ob wir in Relation zum Gesamtleben nicht auch länger arbeiten müssen“.

Eine Rentenkommission aus Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Experten und Politikern berät derzeit intensiv über die künftige Absicherung der Altersvorsorge. Im März will sie Vorschläge vorlegen.

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) strebt „einen verlässlichen Generationenvertrag für die kommenden Jahre“ an und will die politischen Weichen auf Basis der Vorschläge stellen. Hintergrund ist, dass mit dem Eintritt geburtenstarker Jahrgänge in die Rente weniger Einzahler auf mehr Rentner kommen. Das bringt das System erheblich unter Druck.

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Arbeitgeberpräsident Kramer sagte der Deutschen Presse-Agentur, das Wichtigste sei, die Größe der arbeitenden Bevölkerung auf hohem Niveau zu halten – auch durch Fachkräfteeinwanderung. Die Debatte über längeres Arbeiten solle man nicht heute führen. Erstmal steige das Renteneintrittsalter ja schrittweise bis 2029 auf 67 Jahre an. „Aber im Kern ist es nicht ganz falsch zu sagen: Arbeitszeit muss in einer bestimmten Relation zur Lebenszeit stehen.“

Der FDP-Sozialpolitiker Johannes Vogel forderte mehr Flexibilität beim Zeitpunkt für den Renteneintritt. Das führe dazu, „dass jede und jeder selbst entscheiden kann, wann er oder sie in Rente geht“. Man solle umso weniger Rente bekommen, desto früher man aus dem Arbeitsleben ausscheide.

Rentenkommission droht zu scheitern

DGB-Chef Hoffmann sagte: „Es gibt einige Politiker, die das Heil in längerem Arbeiten sehen und der Auffassung sind, man möge doch bitte bis 69 oder 71 arbeiten.“ Zwar sei die Lebenserwartung gestiegen. Wer aber schwer und körperlich arbeite, habe eine geringere Lebenserwartung. „Ein höheres Renteneintrittsalter ist deshalb für die Ärmeren und stark Belasteten de facto eine Rentenkürzung.“ Die ganze Debatte sei fahrlässig gegenüber Menschen, die heute schon nicht bis zur Rente arbeiten könnten.

Der Vorsitzende der Gewerkschaft Verdi, Frank Werneke, sagte: „Ich hoffe, dass es zu einem Konsens in der Rentenkommission kommt.“ Teile der Union und der FDP wollten eine Koppelung des Rentenalters an die steigende Lebenserwartung. Auch in der Rentenkommission gebe es diese Position. Werneke warnte vor einem Scheitern der Kommission: „Wenn diese Forderung aufrechterhalten wird, wird es mit Sicherheit keine Verständigung geben.“

Hoffmann lobte die bisherigen Korrekturen bei der gesetzlichen Rente durch die große Koalition: „Bis 2025 ist dafür gesorgt, dass die Renten nicht weiter im Sinkflug sind. Sonst wäre das Rentenniveau in den nächsten Jahren weiter auf 43, 42 Prozent abgesunken.“ Werneke forderte: „Das Rentenniveau muss perspektivisch wieder steigen.“

Als Kern der Debatten über die Zukunft der Rente deutet sich die Rolle privater Vorsorge an. Werneke kritisierte: „In der Union gibt es Erwägungen, das Sparen für das Alter aus privaten Einkommen verpflichtend zu machen.“ Ohne Beteiligung der Arbeitgeber dürfe es so etwas aber nicht geben. „Die Einkommen vieler Menschen sind einfach zu gering, um für das Alter auch noch etwas an die Seite zu legen.“ Hoffmann forderte einen Konsens: Die gesetzliche Rentenversicherung müsse zentrale Säule bleiben.

Eine lohnendere private Vorsorge fordern die Verbraucherzentralen. „Ich appelliere an die Bundesregierung, 2020 zum Jahr der Rentenreform zu machen“, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller. Die Riester-Rente sei gut gemeint, aber schlecht gemacht. Für eine sogenannte „Extrarente“ sollten Arbeitnehmer automatisch über ihren Arbeitgeber in die Vorsorge einzahlen - es sei denn, sie widersprechen. Ein öffentlicher Träger solle das Geld am Kapitalmarkt anlegen.