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GEW fordert BAföG-Reform - Zweifel an Verfassungsmäßigkeit

BERLIN/LEIPZIG (dpa-AFX) - Die Bildungsgewerkschaft GEW fordert eine grundlegende BAföG-Reform. Die Fördersätze und Freibeträge bei der Ausbildungsfinanzierung müssten kräftig angehoben und automatisch angepasst werden, damit wieder mehr Studierende unterstützt werden könnten, teilte die GEW am Freitag mit. Am Vortag hatte das Bundesverwaltungsgericht Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des BAföG-Bedarfssatzes angemeldet. Es legte dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Klage einer Studentin zur Entscheidung vor.

Laut GEW bezogen 1971 noch 45 Prozent der Studentinnen und Studenten in Deutschland BAföG - und zwar als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden musste. Inzwischen bekämen nur noch 11 Prozent der Studierenden die Ausbildungsförderung, wobei sie zur Hälfte als Darlehen gewährt werde. "50 Jahre nach dem Start ist das BAföG auf einem historischen Tiefpunkt angekommen", erklärte der stellvertretende GEW-Vorsitzende Andreas Keller.

Aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichts könnten die BAföG-Sätze zu niedrig sein, vor allem aber würden sie nicht transparent genug ermittelt. Eine Studentin aus Niedersachsen, die im Wintersemester 2014/15 BAföG erhalten hatte, hatte auf höhere Leistungen geklagt. Der Bedarfssatz sei zu niedrig bemessen.

Die Leipziger Richter wiesen darauf hin, dass sich aus dem Grundgesetz eine Verpflichtung des Staates ergibt, gleiche Bildungschancen für alle zu wahren. Der Zugang zu einer Ausbildung dürfe nicht "von den Besitzverhältnissen der Eltern abhängig" sein, so das Bundesverwaltungsgericht (Az.: BVerwG 5 C 11.18). Schon die Berechnungsmethode der Bedarfssätze bleibe jedoch hinter den verfassungsrechtlichen Anforderungen zurück. Nun soll das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe endgültig darüber entscheiden.