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Gesundheitsminister Lauterbach erteilt Ländern eine Abfuhr: Strengere Corona-Regeln müssen sie selbst festlegen

Von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gibt es für die verschärften Corona-Forderungen der Länder eher den Daumen nach unten.
Von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gibt es für die verschärften Corona-Forderungen der Länder eher den Daumen nach unten.

Der 2. April könnte zu einer Art Freedom Day in Deutschland werden. Denn Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erteilte den Bundesländern am Montag eine klare Abfuhr: Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen und Saarland hatten eine Verlängerung des Infektionsschutzgesetzes gefordert, um nicht selbst Corona-Maßnahmen erlassen zu müssen. Doch der Antrag wurde abgelehnt. Wenn die jeweiligen Länderparlamente also nicht selbst bis Ende der Woche zu Sondersitzungen zusammenkommen und neue Regeln beschließen, dann laufen Anfang April die Beschränkungen aus.

Deshalb hatte Lauterbach seinen Ministerkollegen aus Ländern mit hohen Infektionszahlen am Montag erneut geraten, regionale „Hotspots“ zu bestimmen und daran Alltagsauflagen wie Maskenpflicht in Innenräumen zu knüpfen. „Wir verlieren Zeit. Aus meiner Sicht muss jetzt gehandelt werden“, sagte der SPD-Politiker. Er machte klar, dass die neue bundesweite Rechtsgrundlage für Schutzmaßnahmen nicht erneut geändert werde. Der Bund hatte den Ländern bereits eine Übergangsfrist bis zum 2. April eingeräumt, von der die meisten auch Gebrauch machten.

Ländern müssten Hotspots ausweisen

Ab Samstag sind dann laut Infektionsschutzgesetz nur noch wenige allgemeine Schutzregeln etwa zu Masken und Tests in Einrichtungen wie Kliniken und Pflegeheimen erlaubt. Die Länder können aber für regionale Hotspots weitergehende Beschränkungen etwa mit mehr Maskenpflichten und Zugangsregeln verhängen, wenn das Landesparlament dort eine kritische Lage feststellt. Mehrere Länder beklagen, dass dafür rechtssichere Kriterien fehlten. Diesen Vorwurf wies die FDP-Gesundheitsexpertin Christine Aschenberg-Dugnus zurück. Die Landesparlamente hätten sehr wohl die Möglichkeit, angemessen zu reagieren. „Wer etwas anderes behauptet, scheut die Verantwortung.“

Lauterbach sagte: „Ich hoffe, dass noch mehr Bundesländer die Hotspot-Regelung nutzen.“ Bisher hatte nur Mecklenburg-Vorpommern sich zu einem landesweiten Hotspot bis Ende April erklärt, der Stadtstaat Hamburg plant es. Lauterbach sagte, wenn die Hotspot-Regel genutzt werde, „dann wird in der Bevölkerung noch einmal das Signal ankommen, dass die Pandemie nicht nur nicht vorbei ist, sondern dass wir vorsichtig sein müssen.“

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Mehrere Kabinette tagen nun an diesem Dienstag. In Bayern sollen trotz landesweit hoher Inzidenzen nicht auf breiter Front schärfere Regeln kommen. Man werde „keine Hotspots jetzt für ganz Bayern machen. Jedenfalls auf absehbare Zeit nicht“, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU). In Brandenburg berät das Kabinett am Dienstag über die Bestimmungen ab dem Wochenende. In Thüringen ist eine Sondersitzung des Landtages am Donnerstag geplant.

Lauterbach nennt vier Kriterien für einen Hotspot

Schwellenwerte, ab wann eine Region ein Hotspot ist, sind im Gesetz nicht beziffert. Lauterbach nannte erneut vier Kriterien, an denen man dies bemessen könne: Wenn Kliniken die Notfallversorgung nicht mehr leisten könnten – wegen zu vieler Corona-Patienten oder Personalausfälle, wenn sie planbare Eingriffe absagen oder Patienten in andere Häuser verlegen müssten – sowie wenn Vorgaben zu einer Mindestpräsenz von Pflegekräften nicht eingehalten werden könnten. Lauterbach machte deutlich, dass er auch weitere Maskenvorgaben nach Hausrecht etwa in Supermärkten begrüßen würde. Dies könne aber nur ergänzend wirken. „Die Länder haben das Recht und auch die Pflicht, ihre Bürger zu schützen.“ Supermärkte könnten das nicht kompensieren.

cri/dpa