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Gesundheitsminister ebnen Weg für neue Corona-Kriterien: So funktioniert der neue Dreiklang aus Inzidenz, Hospitalisierung und Auslastung der Intensivbetten

Intensivstation in Schleswig-Holstein
Intensivstation in Schleswig-Holstein

Bund und Länder wollen sich in den nächsten zwei Wochen darauf verständigen, anhand welcher Faktoren sie im Herbst und Winter über mögliche neue Corona-Regeln entscheiden. Nach Informationen von Business Insider haben sich die Gesundheitsminister auf einer gemeinsamen Konferenz am Montag darauf verständigt, zeitnah über einen entsprechenden Beschlussvorschlag von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zu entscheiden.

Demnach soll nicht mehr die Inzidenz allein Anhaltspunkte für eine drohende Überlastung des Gesundheitswesens geben, auf dessen Basis dann in der Vergangenheit Corona-Regeln ver- oder entschärft wurden. Stattdessen sollen neben der Inzidenz zwei weitere Zahlen entscheidend sein:

Hospitalisierungsrate: Der Wert gibt die Anzahl der Personen mit Covid-19 pro 100.000 Einwohner an, die innerhalb der letzten sieben Tage im Krankenhaus aufgenommen wurden. Maßgeblich sind hier nicht mehr Daten des Robert-Koch-Instituts, sondern Zahlen der jeweiligen Landes-Behörden. Da die Hospitalisierungsrate jedoch noch nicht gänzlich überall erhoben wird, sollen Bund und Länder entsprechende Voraussetzungen schaffen, damit das zeitnah möglich sein wird. Dabei soll die Hospitalisierungsrate nur für die Landesebene erhoben werden, nicht für einzelne Kreise wie bisher die Inzidenz.

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Intensivbetten-Auslastung: Darüber hinaus soll künftig auch auf die Auslastung der Intensivbetten geschaut werden. Konkret geht es hierbei um die Anzahl der Personen mit Covid-19 auf der Intensivstation im Verhältnis zur Gesamtkapazität der betreibbaren Intensivbetten. Datengrundlage für diesen Indikator ist das DIVI-Intensivregister sein.

Grenzwerte, die eine Verschärfung der bestehenden Corona-Regeln zur Folge hat, wurden dem Vernehmen nach nicht besprochen. Zuletzt hatten aber die Länder mit dem Robert-Koch-Institut eine Art Corona-Ampel erstellt, die drei Warnstufen beinhaltet.

Laut des Konzepts sollen Lockerungen erst dann zurückgenommen werden, wenn bei zwei der drei Indikatoren die Kriterien für die jeweilige nächste Warnstufe erfüllt sind. Konkret heißt das: Bei einer Inzidenz über 200 sowie bei mehr als zwölf Schwerkranken pro 100.000 Einwohnern oder einem Anteil von mehr als zwölf Prozent Covid-Erkrankter an der Intensivstation-Kapazität würde die Warnstufe 3 gelten. Dann sollen wieder strenge Schutzkonzepte in Kraft treten, etwa, dass sich ungeimpfte getestete Personen nicht mehr im Innenbereich von Restaurants aufhalten dürfen („2G statt 3G“). Die Warnstufe 2 gelte dagegen, wenn beispielsweise die Inzidenz zwischen 101 und 200 liegt und es sieben bis 12 Schwerkranke pro 100.000 Einwohner gibt.