Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    17.737,36
    -100,04 (-0,56%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.918,09
    -18,48 (-0,37%)
     
  • Dow Jones 30

    37.868,17
    +92,79 (+0,25%)
     
  • Gold

    2.406,10
    +8,10 (+0,34%)
     
  • EUR/USD

    1,0644
    -0,0002 (-0,02%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.908,01
    -115,05 (-0,19%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.379,07
    +66,45 (+5,06%)
     
  • Öl (Brent)

    82,99
    +0,26 (+0,31%)
     
  • MDAX

    25.989,86
    -199,58 (-0,76%)
     
  • TecDAX

    3.187,20
    -23,64 (-0,74%)
     
  • SDAX

    13.932,74
    -99,63 (-0,71%)
     
  • Nikkei 225

    37.068,35
    -1.011,35 (-2,66%)
     
  • FTSE 100

    7.895,85
    +18,80 (+0,24%)
     
  • CAC 40

    8.022,41
    -0,85 (-0,01%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.326,47
    -275,03 (-1,76%)
     

Gestiegene Zusatzbeiträge: Wie Sie jetzt die Krankenkasse wechseln können

Viele Versicherte zahlen in diesem Jahr höhere Zusatzbeiträge in ihrer Krankenversicherung. Die Suche nach einem günstigeren Anbieter kann sich lohnen.

Die Krankenkasse zu wechseln ist viel einfacher geworden. Foto: dpa
Die Krankenkasse zu wechseln ist viel einfacher geworden. Foto: dpa

Es ist ein Schreiben, auf das viele gerne verzichtet hätten. Viele Millionen Versicherte erhielten im Dezember Post von ihrer Krankenkasse mit einer unangenehmen Botschaft: Der Zusatzbeitrag steigt. Für etwa 48 Millionen gesetzlich Krankenversicherte hat das Jahr 2021 deshalb mit einer kräftigen Beitragserhöhung begonnen. Allein bei der größten bundesweiten Kasse, der Techniker Krankenkasse, geht der Beitrag um 0,5 Prozentpunkte nach oben. Bei der Nummer zwei, der Barmer, geht es um 0,4 Prozent nach oben.

Denn der Beitrag für Kassenversicherte besteht zum einen aus dem allgemeinen Beitragssatz, den alle Anbieter mindestens verlangen. Er liegt bei 14,6 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Reichen diese Einnahmen nicht – was bei den meisten Anbietern der Fall ist –, dann können die Kassen abhängig von ihrem erwarteten Finanzbedarf individuell einen Zusatzbeitrag erheben.

WERBUNG

Die Kunden haben in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag gilt. Auch danach ist aber eine Trennung meist noch möglich.

Doch lohnt sich ein Wechsel überhaupt? Und was gilt es zu beachten? Im Folgenden beantwortet das Handelsblatt die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

Wie groß ist dieses Jahr das Sparpotenzial?

Die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherungen für 2021 stehen fest. Die Mehrzahl der Versicherten muss demnach mehr zahlen. Das Vergleichsportal Verivox hat Anfang Januar ausgerechnet, wie hoch das Sparpotenzial bei einem Wechsel der Krankenkasse ist.

Der Zusatzbeitrag der 76 allgemein zugänglichen Krankenkassen in Deutschland variiert laut der Untersuchung im Jahr 2021 zwischen 0,35 und 1,9 Prozent. Da einige Krankenkassen nur in bestimmten Bundesländern tätig sind, schwankt jedoch das maximale Sparpotenzial. „Am größten ist die Differenz in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, wo die günstigste Krankenversicherung einen Zusatzbeitrag von 0,39 Prozent erhebt, die teuerste verlangt 1,9 Prozent Aufschlag“, erklärt Toralf Richter von Verivox.

Ein Arbeitnehmer, dessen Jahreseinkommen 58.050 Euro überschreitet, würde nach dieser Rechnung durch einen Wechsel vom teuersten zum günstigsten Anbieter 438 Euro weniger zahlen.

Wie schwierig ist ein Wechsel?

Umsatteln ist seit Jahresbeginn so leicht wie nie zuvor. Der Gesetzgeber hat den Prozess vereinfacht. Gesetzlich Krankenversicherte können ihre Kasse jetzt ähnlich einfach wechseln wie ihren Stromvertrag. Wer sein Sonderkündigungsrecht ausüben möchte, muss seit dem laufenden Jahr nur noch seinen Beitritt bei einer neuen Krankenkasse erklären. Bei vielen Kassen ist das online möglich, Anträge gibt es auf der jeweiligen Website.

Eine persönliche Kündigungserklärung bei der bisherigen Krankenkasse, wie dies bislang vorgeschrieben war, ist nicht mehr erforderlich. „Die Kündigungs- und Wechselmodalitäten übernimmt nun die neue Krankenkasse“, betont die Verbraucherzentrale.

Neu ist seit Januar auch, dass Versicherte nur noch zwölf Monate an eine Kasse gebunden sind. Bislang waren es 18 Monate. Steigen die Preise 2022 also weiter oder ist man unzufrieden, kann man sich nach einem Jahr wieder auf die Suche nach einer neuen Kasse machen.

Gilt der neue Tarif nach dem Beitritt sofort für mich?

Nein. Mit dem Beitritt zur neuen Krankenkasse ist der Wechsel noch nicht direkt vollzogen. Es gilt weiterhin: Die Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende ist einzuhalten. „Sollten Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen, aber noch Zeit für die Auswahl einer neuen Krankenkasse benötigen, erklären Sie die Kündigung bei Ihrer bisherigen Krankenkasse fristgerecht selbst, das heißt bis zum Ende des ersten Monats, in dem der Zusatzbeitrag fällig wird“, empfiehlt deshalb die Verbraucherzentrale. Wählen Sie danach rechtzeitig eine neue Krankenkasse. Versicherte, die wegen Erhöhung des Zusatzbeitrags kündigen, müssen also den Zusatzbeitrag trotzdem so lange entrichten, bis die Kündigung wirksam wird.

Und was passiert, wenn ich beim Sonderkündigungsrecht die Frist verpasse?

Wer die Frist für das Sonderkündigungsrecht verpasst, kann immer noch sein normales Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende in Anspruch nehmen – sofern der Versicherte bereits zwölf Monate bei seiner alten Kasse versichert war.

Wer in diesem Jahr deutlich mehr zahlen soll für seine Kasse, muss also nicht in Hektik verfallen: Er kann in Ruhe noch einmal über einen Wechsel nachdenken. „Je höher das Einkommen, desto mehr wird sich ein Wechsel lohnen“, sagt Daniela Hubloher von der Verbraucherzentrale Hessen.

Kann mich eine neue Kasse ablehnen?

Nein. Gesetzliche Versicherer müssen jeden Wechselwilligen aufnehmen. Eine Gesundheitsprüfung existiert nicht. Auch eine Altersbeschränkung für den Wechsel innerhalb des gesetzlichen Krankenkassensystems gibt es nicht. „Niemand kann aus dem gesetzlichen System fallen und plötzlich ganz ohne Krankenversicherung dastehen“, versichert Stefan Schemm, Experte der Verbraucherzentrale Bayern.

Das gilt auch, wenn beim Wechsel mal eine Frist verpasst wurde oder ein Schreiben in der Post verloren gegangen ist. Auch Rentner oder chronisch kranke Menschen können jederzeit ihrer bisherigen Kasse den Rücken kehren.

Was sollten Versicherte vor einem Wechsel abwägen?

Wechselwillige sollten abwägen, ob ihre bisherige, jetzt teurere Kasse vielleicht Leistungen anbietet, die bei anderen nicht im Katalog stehen. 95 Prozent der Grundleistungen der Krankenkassen sind zwar gesetzlich festgeschrieben. Bei den allermeisten Leistungen gibt es also keine Unterschiede zwischen den Krankenkassen.

„Dennoch unterscheiden sich die Krankenkassen bei einigen Zusatzleistungen – wie Schutzimpfungen vor Reisen, zusätzlichen Untersuchungen in der Schwangerschaft oder Homöopathie. Wer darauf Wert legt, sollte vor einem Wechsel der Krankenkasse auch die Leistungen vergleichen“, empfiehlt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer von Verivox.

Wer gerade erst eine Leistung genehmigt bekam, wie etwa eine Psychotherapie oder eine Reha, sollte sich ebenfalls überlegen, ob er kurz vor Behandlungsbeginn den Versicherer wechselt. Die nächste Kasse ist nämlich nicht an die alte Genehmigung gebunden. Sie kann den Fall neu prüfen. „Der Beitrag ist nicht das einzige Argument für einen Wechsel“, betont Stefan Schemm, Experte der Verbraucherzentrale Bayern. Viele Versicherer böten schlicht mehr als andere.

Warum erhöhen die Kassen jetzt ihre Preise?

Es sind vor allem zwei Gründe, die die Kassen jetzt bewegen, an dem Zusatzbeitrag zu schrauben. Zum einen steigen in allen medizinischen Bereichen laufend die Kosten, etwa für Medikamente oder Krankenhausbehandlungen. Durch eine Reihe neuer Gesetze, zum Beispiel zur Bezahlung von Pflegekräften, steigen die Kosten zusätzlich.

Zum anderen sind die Einnahmen der gesetzlichen Krankenkasse an die Löhne gekoppelt. Da aber in der Coronakrise viele Beschäftigte in Kurzarbeit gingen oder ihren Job verloren haben, sorgt dies auch für geringer als erwartete Einnahmen bei den Kassen.

Gibt es auch Krankenkassen, die ihren Beitrag gesenkt haben?

Im laufenden Jahr kommt keine Kasse mehr ganz ohne Zusatzbeitrag aus. Beim Blick auf die einzelnen Anbieter zeigt sich allerdings, dass viele Kassen auch im Jahr 2021 ihre Zusatzbeiträge stabil halten. Laut dem Überblick von Verivox bleibt bei insgesamt 43 Krankenkassen der Beitrag konstant, zwei Anbieter senken ihn sogar. So hat die Securvita Krankenkasse eine Reduzierung des Zusatzbeitrags auf 0,9 Prozent beantragt, und die BBK Hercules geht auf 1,70 Prozent herunter.

Wer zählt zu den Anbietern mit dem günstigsten Zusatzbeitrag?

Nach dem Überblick des Vergleichsportals Verivox liegt die HKK Krankenkasse bei bundesweiten Anbietern ganz vorn. Die Kasse mit ihren mehr als 700.000 Mitgliedern verlangt im laufenden Jahr lediglich einen Zusatzbeitrag von 0,39 Prozent.

Auf Platz zwei steht nach der Übersicht die BBK Firmus. Sie verlangt 0,44 Prozent als Zusatzbeitrag. Rang drei nimmt Debeka BBK ein. Die Kasse verlangt dieses Jahr 0,90 Prozent Zusatzbeitrag von ihren 153.000 Versicherten.

Noch günstiger, mit einem Beitrag von nur 0,35 Prozent, ist die BKK Euregio. Sie steht aber lediglich Mitarbeitern in Nordrhein-Westfalen und Hamburg offen.

Steigen die Beiträge 2022 weiter?

TK-Chef Jens Baas warnte kürzlich bereits, dass 2022 „ein hartes Jahr für Kassen und Mitglieder“ werde. „Ohne Gegensteuern durch den Staat droht eine Verdopplung des Zusatzbeitrags.“ Auch Frank Hippler, Vorstandsvorsitzender der IKK Classic, sagte: „Wir erwarten in der Branche eine massive Aufwärtsbewegung bei den Beitragssätzen.“

Denn die vergleichsweise teuren Gesetze, die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vor der Pandemie erlassen hat, entfalten in den kommenden Jahren weiter ihre Dynamik. In Kassenkreisen ist die Rede davon, dass die Aktivitäten des Gesundheitsministers über den Zeitraum 2019 bis 2022 gerechnet Zusatzausgaben von mehr als 30 Milliarden Euro bedeuten werden.