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Gesetzesvorhaben soll Girokonto für alle ermöglichen

Künftig sollen alle Menschen, die sich legal in einem EU-Staat aufhalten, bei einem von ihnen gewählten Kreditinstitut ein «Basiskonto» eröffnen dürfen. Foto: Angelika Warmuth

In Deutschland soll künftig jeder bei einer Bank seiner Wahl ein einfaches Girokonto eröffnen können.

Von einem entsprechenden Gesetzesvorhaben werden nicht nur Menschen mit geringer Kreditwürdigkeit profitieren, sondern auch Obdachlose sowie Asylbewerber und Ausländer, die mit einer Duldung in Deutschland leben.

Der Gesetzentwurf soll noch im Herbst dem Kabinett vorgelegt werden. Mit dem Abschluss der Beratungen in Bundestag und Bundesrat rechnet das Bundesjustizministerium Anfang 2016.

Die Bundesregierung veröffentlichte in dieser Woche einen vorläufigen Entwurf, mit dem auch Vorgaben der EU umgesetzt werden sollen. Er sieht vor, dass alle Menschen, die sich legal in einem EU-Staat aufhalten, künftig bei einem von ihnen gewählten Kreditinstitut ein «Basiskonto» eröffnen dürfen. Dabei handelt es sich um ein Guthabenkonto für den Zahlungsverkehr.

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Von den Verbraucherverbänden wurde der Entwurf begrüßt. Es sei gut, dass der Verlust des Wohnsitzes nicht mehr automatisch auch den Verlust des Kontos nach sich ziehe, erklärte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Außerdem müssten Obdachlose, wenn sie über Geld verfügten, das Bargeld nicht mehr ständig bei sich tragen.

Referentenentwurf

Bundestag zu Konto für jedermann