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Gesetz gegen Hass im Netz: Opposition hat Datenschutz-Bedenken

BERLIN (dpa-AFX) - Die Opposition hat Datenschutz-Bedenken beim am Donnerstag beschlossenen Gesetz gegen Hass und Hetze im Internet. Es sei gut, dass es dieses Gesetz gibt und die vorgesehene Meldepflicht sei gut, aber "dass massenhaft Benutzerdaten, ohne vorherige rechtliche Prüfung (...) ans BKA gehen und da erstmal bleiben (...), das ist nicht in Ordnung", sagte die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast in der Debatte im Bundestag. Deswegen habe ihre Fraktion einen Änderungsantrag gestellt.

Nach dem Gesetz müssen soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter künftig bestimmte Posts nicht nur löschen, sondern sofort dem Bundeskriminalamt (BKA) melden. Um die Täter schnell zu identifizieren, müssen sie auch IP-Adressen weitergeben. Das soll den Behörden laut Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) helfen, die Urheber von Hasskommentaren im Netz schnell zu finden und strafrechtlich zu verfolgen.

Auch der Linken-Abgeordnete Niema Movassat kritisierte: "Das ist eine Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür." Durch die vorgesehene Herausgabe der IP-Adressen würden massenhaft Daten an das BKA weitergeleitet - "und zwar immer schon dann, wenn eventuell eine Straftat vorliegt". Die Netzwerke würden kaum genau juristisch prüfen, was eine Straftat ist und was nicht. Der FDP-Abgeordnete Benjamin Strasser kritisierte die aus seiner Sicht "rechtsstaatlich höchst bedenkliche" Herausgabepflicht von Passwörtern von Telemedienanbietern: "Das lehnen wir ab."

Die AfD hingegen sieht die Meinungsfreiheit durch das Gesetz massiv bedroht, wie der Abgeordnete Stephan Brandner sagte. "Durch Begriffe wie Hasskriminalität oder Hassrede wird die Grenze der Meinungsfreiheit bewusst verwischt." Bürger bekämen Angst, sich zu äußern. Die Union widersprach: Es werde keine Meinung unterdrückt, sondern Meinungsfreiheit im Netz geschützt.