Gesetz gegen Geschäfte mit 'Schrottimmobilien'

BERLIN (dpa-AFX) -Ein neues Gesetz soll Betrügereien mit sogenannten Schrottimmobilien einen Riegel vorschieben. Die vom Bundestag verabschiedete Neuregelung räumt Städten und Gemeinden bei einer Zwangsversteigerung die Möglichkeit ein, dem Käufer das gerade erworbene Haus vorübergehend zu entziehen. Damit soll erreicht werden, dass sich missbräuchliche Ersteigerungen nicht mehr lohnen.

In den vergangenen Jahren ersteigerten dubiose Geschäftsleute wiederholt heruntergekommene Problemhäuser, um dort Menschen - meist aus dem Ausland - unter teils erbärmlichen Bedingungen einzuquartieren und ohne den Preis für die Immobilie zu bezahlen. Bis zu einer Neuversteigerung erzielten sie dadurch oft erhebliche Gewinne. Diese Praxis soll nun unterbunden werden, indem dem Käufer die Nutzung der Immobilie so lange vorenthalten bleibt, bis er sein Gebot auch tatsächlich beglichen hat.