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Geschlossene Schulen und Kitas: Wie Eltern für den Verdienstausfall entschädigt werden

Die Bundesregierung passt das Infektionsschutzgesetz an den neuen Corona-Lockdown an. Nicht alle sind mit der Regelung zufrieden.

Eltern erhalten Entschädigung für entgangenen Lohn, wenn sie wegen der Kinderbetreuung zu Hause bleiben müssen. Foto: dpa
Eltern erhalten Entschädigung für entgangenen Lohn, wenn sie wegen der Kinderbetreuung zu Hause bleiben müssen. Foto: dpa

Das Ziel sei, Schulen und Kitas so lange wie möglich offen zu halten, betonten Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten immer wieder. Angesichts der dramatischen Infektionslage sind oder werden sie nun vielerorts doch geschlossen. Berufstätige Eltern, die keinen Urlaub mehr haben, stellt das vor Herausforderungen. Die Bundesregierung will deshalb die Entschädigung ausweiten, wenn sie wegen der Kinderbetreuung nicht zur Arbeit gehen können.

Was galt bisher?

Schon im Juni hatte die Bundesregierung im Infektionsschutzgesetz Entschädigungsansprüche für Eltern neu gefasst. Werden Schulen, Kitas oder Behinderteneinrichtungen von den Behörden geschlossen und teilen sich Paare die Betreuung von Kindern unter zwölf Jahren oder mit Behinderungen auf, kann jeder Partner für bis zu zehn Wochen im Jahr Entschädigung für Verdienstausfall beantragen.

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Bei Alleinerziehenden sind es 20 Wochen. Der Staat ersetzt 67 Prozent des Nettoeinkommens, maximal 2016 Euro im Monat. Für Zeiträume, in denen Kitas oder Schulen ohnehin geschlossen wären, also beispielsweise am Wochenende oder in den Ferien, gibt es keinen Anspruch auf Entschädigung.

Was wird neu geregelt?

Das Bundeskabinett hat diese Woche eine Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes auf den Weg gebracht, schon an diesem Donnerstag stimmt der Bundestag darüber ab. Entschädigung für Verdienstausfall soll es auch geben, wenn Schulen nicht geschlossen werden, sondern wenn lediglich die Präsenzpflicht ausgesetzt wird, so wie das in einigen Bundesländern der Fall ist. Die Gesetzesänderung soll rückwirkend zum 16. Dezember in Kraft treten.

Was passiert bei Homeschooling?

Ausdrücklich erfasst sind „Konstellationen des Distanzlernens“, dass also Schüler beispielsweise Aufgaben für zu Hause bekommen oder per Video unterrichtet werden. Auch der Hybridunterricht, also ein Wechsel zwischen Präsenz in der Schule und Lernen zu Hause, fällt unter die Neuregelung.

Was gilt, wenn es nur einen dringenden Appell gibt, Kinder nicht in eine Betreuungseinrichtung zu bringen?

Wer Entschädigung beantragen will, muss bei der zuständigen Behörde und auf Verlangen auch beim Arbeitgeber nachweisen, dass sich keine andere zumutbare Kinderbetreuungsmöglichkeit organisieren lässt, beispielsweise durch ältere Geschwister oder eben eine Notbetreuung in der Kita oder Schule. Wird diese trotz eines Appells, die Kinder lieber zu Hause zu lassen, angeboten, dürfte es schwierig werden, Entschädigung zu bekommen.

Was ist mit Eltern, die im Homeoffice arbeiten?

IG-Metall-Chef Jörg Hofmann nannte es einen „schlechten Scherz“, sollten Eltern im Homeoffice von der Regelung ausgenommen werden. „Wer arbeitet, arbeitet, wer betreut, betreut“, sagte er. Das Infektionsschutzgesetz treffe hierzu keine klare Regelung, heißt es dazu aus dem Bundesgesundheitsministerium. Die zuständigen Behörden und die Arbeitgeber müssten entscheiden, ob sich Homeoffice und Betreuung vereinbaren ließen.

Welche weiter gehenden Forderungen gibt es?

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hatte sich für einen eigenständigen Freistellungsanspruch ohne Einkommenseinbußen starkgemacht, mit dem Beschäftigte rechtssicher auf pandemiebedingte Schließungen reagieren können. „Homeoffice ist kein Ersatz für Kinderbetreuung“, sagte DGB-Chef Reiner Hoffmann.

Eltern seien nach Monaten der Pandemie an der Belastungsgrenze, nicht nur finanziell. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und seine Partei hätten gerne zusätzliche bezahlte Urlaubstage für Eltern durchgesetzt, die Kinder betreuen müssen, konnten sich damit aber beim Koalitionspartner nicht durchsetzen.