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Wenn Geschenke nicht gefallen: Das sind eure Umtausch-Rechte

Vor allem nach Weihnachten sind viele Händler kulant. In einzelnen Fällen können so sogar Waren ohne Bon umgetauscht werden.

In bestimmten Fällen können Geschenke sogar ohne Bon umgetauscht werden. Vor allem nach Weihnachten sind viele Händler kulant. (Symbolbild: Westend61 / Getty Images)
In bestimmten Fällen können Geschenke sogar ohne Bon umgetauscht werden. Vor allem nach Weihnachten sind viele Händler kulant. (Symbolbild: Westend61 / Getty Images)

Es passiert immer wieder mal: Ein Geschenk gefällt dem Beschenkten nicht oder passt vielleicht einfach nicht. "Kein Problem, das können wir umtauschen", sagen dann verständnisvolle Schenker. Aber stimmt das eigentlich?

Tatsächlich gibt es einige Fälle, in denen Geschenke nicht einfach zurückgegeben werden können. Business Insider beantwortet die wichtigsten Fragen:

Habe ich ein Recht auf Umtausch, wenn das Geschenk nicht passt oder nicht gefällt?

Das kommt darauf an.

Waren, die im stationären Handel gekauft wurden, können nicht immer umgetauscht werden. Hier kommt es auf die Kulanz des jeweiligen Händlers an. Ob Waren nachträglich zurückgenommen werden, steht oft auf dem Kassenbon. Dort wird meistens auch vermerkt, wie lange der Händler die jeweiligen Produkte zurücknimmt. Viele Händler haben nach Weihnachten sogar verlängerte Fristen. Im Austausch kann der Händler, statt Bargeld, auch einen Gutschein oder ein Ersatzprodukt aus dem Sortiment anbieten. Vor allem in der Zeit nach Weihnachten sind aber viele Händler kulant. Und insbesondere große Marken bieten meistens einen Umtausch an. Wer auf Nummer Sicher gehen will, klärt am besten schon vor dem Kauf, ob die Ware umgetauscht werden kann – und lässt sich das schriftlich festhalten.

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Anders verhält es sich mit Produkten, die man im Internet oder telefonisch gekauft hat. In diesem Fall haben Käufer ein Umtauschrecht von mindestens 14 Tagen. Sehr häufig vom Umtausch ausgeschlossen sind allerdings auch hier Produkte, die beispielsweise aus hygienischen Gründen nicht weiter verwendet werden können, wie Kosmetika, Lebensmittel, Unterwäsche oder Sex-Spielzeug. Das gilt auch für Produkte, die Gebrauchsspuren aufweisen, darunter entsiegelte DVDs und CDs. Auch Reisen, Tickets für Veranstaltungen oder speziell angefertigte Waren (zum Beispiel maßgeschneiderte Kleidung oder personalisierte Accessoires) sind in den meisten Fällen nicht umtauschbar.

Ist die Ware defekt oder weist Mängel auf, kann sie – egal, ob sie im Internet oder im Laden gekauft wurde – zwei Jahre lange reklamiert werden. Händler können das nur ablehnen, wenn sie beweisen können, dass der Mangel erst verursacht wurde, nachdem die Ware verkauft wurde, zum Beispiel durch falsche Bedienung. Übrigens ist es auch ein Reklamationsgrund, wenn die Bedienungsanleitung unverständlich ist.

Kann ich Geschenke auch ohne Bon und/oder Originalverpackung umtauschen?

Sobald ein Sachmangel vorliegt – zum Beispiel dann, wenn ein technisches Gerät nicht richtig funktioniert – gilt grundsätzlich, dass Waren auch ohne Bon oder Originalverpackung umgetauscht werden können. In diesem Fall reicht es aus, wenn ihr den Kauf irgendwie nachweisen könnt. Zum Beispiel über eine Kreditkartenabrechnung oder einen Kontoauszug. Wurde die Ware in Bar bezahlt, kann ein Zeuge den Kauf bestätigen.

Aber auch Geschenke, die nicht gefallen oder nicht passen, können mittlerweile häufig ohne Bon umgetauscht werden – viele Händler sind da sehr kulant. Natürlich hilft es, wenn ihr für diesen Fall die Originalverpackung mitbringt oder Etiketten aufbewahrt, zum Beispiel bei verschenkter Kleidung.

Habt ihr ein Geschenk bekommen, das euch nicht gefällt, aber traut euch nicht, dem Schenkenden das auch zu sagen, könnt ihr in einzelnen Fällen trotzdem versuchen, es umzutauschen. Vor allem dann, wenn das Geschenk eindeutig einer Marke zuzuordnen und noch originalverpackt ist, solltet ihr probieren, es direkt bei der jeweiligen Marke umzutauschen. Damit solltet ihr euch nach Weihnachten aber nicht allzu viel Zeit lassen.

Kann ich auch Gutscheine umtauschen?

Nein. In den allermeisten Fällen können Gutscheine nicht gegen den Barwert zurückgetauscht werden. Habt ihr einen Gutschein für etwas bekommen, das euch keine Freude macht, könnt ihr versuchen, den Gutschein zu verkaufen – oder gegen etwas anderes zu tauschen. Vor allem nach Weihnachten bieten viele ihre unpassenden Geschenke auf Anzeigenportalen zum Tausch an.
Achtung: Bevor ihr eure Geschenke gegen Gutscheine von anderen Menschen eintauscht, prüft unbedingt die Gültigkeit des Gutscheins. Solange nichts anderes auf dem Gutschein vermerkt ist, ist er vom Ausstellungsdatum an drei Jahre lang gültig.

In diesem Sinne: Frohes (Um)Tauschen!

VIDEO: Unerfreuliche Geschenke: Das musst du beim Umtausch beachten