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Gescheiterte Pkw-Maut hat inzwischen 76,7 Millionen Euro gekostet

Der Ärger um das Projekt, das nie auf die Straße kam, ist immer noch nicht vorbei. Ein Jahr ist es her, dass die obersten EU-Richter die Maut kippten.

Vor genau einem Jahr scheiterte die Pkw-Maut krachend vor dem Europäischen Gerichtshof – gekostet hat sie den Bund inzwischen 76,7 Millionen Euro. Diese seit 2014 angefallene Summe teilte das Verkehrsministerium der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit. Zuletzt waren Ende vergangenen Jahres Ausgaben von rund 72 Millionen Euro genannt worden. Sie kamen nach früheren Angaben unter anderem für Berater und Gutachten sowie für Personal zusammen.

Zum Jahrestag des Stopps für das einstige CSU-Prestigeprojekt will der Maut-Untersuchungsausschuss am Donnerstag weitere Zeugen hören. Die Opposition attackierte erneut Minister Andreas Scheuer (CSU). Die obersten EU-Richter hatten die bereits gesetzlich besiegelte Pkw-Maut am 18. Juni 2019 gestoppt, weil sie Autofahrer aus dem Ausland verbotenerweise benachteilige.

Damit wurde der umstrittene Ausgleichs-Mechanismus für Inländer gekippt – nur sie sollten für Mautzahlungen voll über eine geringere Kfz-Steuer entlastet werden. Das sollte die Bedingung im schwarz-roten Koalitionsvertrag von 2013 umsetzen, dass kein Inländer extra belastet werden darf. Eigentlich sollte die Pkw-Maut am 1. Oktober dieses Jahres starten.

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Verkehrsminister Scheuer steht seit dem Maut-Urteil vor einem Jahr gehörig unter Druck. Er hatte die Verträge zur Kontrolle und Erhebung der Maut noch Ende 2018 geschlossen, bevor Rechtssicherheit bestand. Die eigentlich vorgesehenen Betreiber fordern mittlerweile Schadenersatz von 560 Millionen Euro, nachdem der Bund die Verträge direkt nach dem Urteil gekündigt hatte.

Scheuer weist alle Ansprüche der Unternehmen zurück. Mit den Betreibern Kapsch und CTS Eventim hat daher mittlerweile ein Schiedsverfahren begonnen. Der Bund will dabei seinerseits Vertragstrafen wegen schlechter Leistungen durchsetzen.

Untersuchungsausschuss seit Dezember

Die Opposition wirft Scheuer unter anderem vor, er sei unnötige Risiken eingegangen und sein Ministerium habe in den Verhandlungen mit den Betreibern gegen das Vergaberecht verstoßen. Im Bundestag nimmt ein Untersuchungsausschuss seit Dezember die Vorgänge genau unter die Lupe. Ex-Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) und Ex-CSU-Chef Horst Seehofer standen schon Rede und Antwort. Auch Scheuer soll noch befragt werden – das könnte aber noch bis Anfang des kommenden Jahres dauern.

Nach Angaben des Ausschuss-Vorsitzenden, Udo Schiefner (SPD), hat der Ausschuss bislang 21 Zeugen und sechs Sachverständige befragt, die Beweisaufnahme dauerte bisher exakt 58 Stunden und 12 Minuten. Die Abgeordneten und ihre Mitarbeiter hätten 2750 Aktenordner mit insgesamt 820.000 Blatt Beweismaterialien zu sichten, dazu kämen noch 15.000 Mails in digitaler Form.

Schiefner hatte vor Beginn der Ausschuss-Arbeit gemahnt, das dürfe keine „politische Showbühne“ werden. Nun fällt sein Zwischenfazit positiv aus: Das sei bisher „erstaunlich gut gelungen“, sagte er. Es gehe konzentriert zu und gebe nur wenige „Show-Auftritte“. Für eine Bewertung der persönlichen und politischen Verantwortlichkeiten sei es noch zu früh.

Die Opposition sieht das freilich anders. FDP-Verkehrsexperte Oliver Luksic kritisierte: „Ein Jahr nach dem Scheitern bei der Ausländer-Maut wird die große Anzahl der folgenschweren Fehler immer klarer – und die Luft für den Minister dünner.“ Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer sagte: „Längst ist nicht mehr nur die Maut ein Skandal, sondern auch, dass Andreas Scheuer immer noch im Amt ist.“

Es habe genug Warnungen gegeben, dass die Maut vor Gericht scheitern dürfte. Linke-Verkehrspolitiker Jörg Cezanne sagte, nach den bisherigen Erkenntnissen sei es unstreitig, dass das Ministerium bei Mautaufträgen Vergabe- und Haushaltsrecht gebrochen habe.

Scheuer hat die Vorwürfe mehrfach entschieden zurückgewiesen. „Der Bund will eine schnelle, kostengünstige und wirksame Beendigung des Verfahrens“, erklärte sein Ministerium. Angaben zu den Kosten – auch für eine Kanzlei, die den Bund vertritt – seien noch nicht zu machen. Im Verfahren erreichte der Bund einen kleinen Erfolg. Das Schiedsgericht erklärte es nach Ministeriumsangaben für unzulässig, dass die Betreiber schon Wertberechnungen für das eigens gegründete Maut-Gemeinschaftsunternehmen angestellt hatten.