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Geringere Umsatzsteuer für pauschalierende Landwirte

BERLIN (dpa-AFX) - Der pauschale Umsatzsteuersatz für Landwirte soll im kommenden Jahr von 10,7 auf 9,5 Prozent sinken. Das hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen, um einem Vertragsverletzungsverfahren der EU aus dem Weg zu gehen. Wenn auch der Bundesrat zustimmt, müssen die deutschen Landwirte laut Schätzungen allein im kommenden Jahr mit einer steuerlichen Mehrbelastung von mindestens 80 Millionen Euro rechnen. Ohne Gesetzesänderungen droht allerdings die Rückzahlung unzulässiger Beihilfen von insgesamt bis zu zwei Milliarden Euro.

Kleineren landwirtschaftlichen Betrieben wird in Deutschland die Möglichkeit einer vereinfachten Umsatzbesteuerung eingeräumt: Die Umsatzsteuer auf bezogene Leistungen wird ihnen nicht vom Finanzamt erstattet; im Gegenzug dürfen die Landwirte auf ihre eigenen Leistungen einen pauschalen Durchschnitts-Steuersatz erheben, ohne das Geld an den Fiskus abführen zu müssen.

Dieser pauschale Steuersatz von bislang 10,7 Prozent war jedoch von der EU beanstandet worden. Nach ihrer Ansicht erfolgt dadurch eine Überkompensation, weil die Landwirte mehr Umsatzsteuer einnehmen als ihnen über den fehlenden Vorsteuerabzug entgeht. Weil dies in Brüssel als unzulässige Beihilfe angesehen wurde, hat nun der Bundestag diesen Steuersatz mit der Mehrheit der "Ampel-Parteien" abgesenkt.